@Fidel
Allein bei E.On Thüringen sollen für die § 315 BGB- Briefaktion drei neue Stellen geschaffen worden sein.....
Diese sind in Gefahr, wenn es nun nichts mehr zu schreiben gibt.
Sie können ja mit Rücksicht auf die neuen Enstcheidungen LG Düsseldorf und Bonn wie auch Karlsruhe und Hannover sowie AG Neuwied darauf verweisen, dass die Bezugsverträge vor Gericht offen gelegt werden müssen, Sie bis dato noch keine Möglichkeit hatten, die Erforderlichkeit und Angemessenheit selbst nachzuvollziehen und zu prüfen, weil allenthalben Belege fehlen.
Es gibt noch viel zu schreiben, packen wir es an.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt