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Autor Thema: EON.AVACON - es ist alles gesagt ....  (Gelesen 4229 mal)

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Offline Fidel

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EON.AVACON - es ist alles gesagt ....
« am: 23. Februar 2006, 21:50:54 »
Moin:

Mein EVU, die EON.AVACON ist der Worte überdrüssig. Hier die Antwort auf mein letztes Schreiben, in welchem ich noch einmal meinen Widerspruch gegen die letzten Erhöhungen der Gaspreise mitteile.  Dazu dann auch noch die neuere Rechtsprechung zu diesem Thema aufführe:


Sehr geehrter Herr XXXX,

wir bestätigen den Eingang Ihres Schreibens vom 12.02.2006, zu dem wir hiermit Stellung nehmen wollen.

In unserem vorangegangenen Schreiben legten wir Ihnen unsere rechtliche Auffassung zu der Thematik dar. Die Preisanpassung von E.ON Avacon ist demnach gerechtfertigt. An dieser Aussage hat sich nichts geändert.

Wir bitten um Ihr Verständnis, wenn wir die bereits ausgetauschten Argumente nicht wiederholen und verbleiben

mit freundlichen Grüßen
E.ON Avacon AG

Offline Stefan P.

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EON.AVACON - es ist alles gesagt ....
« Antwort #1 am: 23. Februar 2006, 23:51:03 »
Klingt doch, als wenn die auch keine weiteren Argumente hätten......
Wenn Du korrekt mit Bezug auf §315 BGB widersprochen hast, dann würde ich einfach abwarten.

Grüsse
Stefan

Offline RR-E-ft

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EON.AVACON - es ist alles gesagt ....
« Antwort #2 am: 24. Februar 2006, 12:59:25 »
@Fidel


Allein bei E.On Thüringen sollen für die § 315 BGB- Briefaktion drei neue Stellen geschaffen worden sein.....

Diese sind in Gefahr, wenn es nun nichts mehr zu schreiben gibt.

Sie können ja mit Rücksicht auf die neuen Enstcheidungen LG Düsseldorf und Bonn wie auch Karlsruhe und Hannover sowie AG Neuwied darauf verweisen, dass die Bezugsverträge vor Gericht offen gelegt werden müssen, Sie bis dato noch keine Möglichkeit hatten, die Erforderlichkeit und Angemessenheit selbst nachzuvollziehen und zu prüfen, weil allenthalben Belege fehlen.


Es gibt noch viel zu schreiben, packen wir es an.




Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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