Energiebezug > Fernwärme
Preisänderungsklausel fernwärmevertrag
(1/1)
tsg:
hallo,
ich hoffe ich bin hier richtig, ansonsten bitte verschieben.
in meinem fernwärmevertrag ist eine preisänderungsklausel wonach sich die preise (grund-,arbeits-,leistungspreis)zum 1.7. eines jeden jahres ändern. danach kommen dann die formel bzw. deren zusammensetzung.
am ende steht der passus:
bei einem hel preis > 22,50 €/hl behält sich der versorger eine Anpassung der Fernwärmepreisänderungsklausel zur Vermeidung wirtschaftlicher Härten vor.
da der hel preis mittlwerweile weit über 22,5 €/hl ist hat mein versorger zum 01.01. die preisänderungsklausel dahingehend geändert, dass er eine anpassung jetzt 2x jährlich vornimmt.
ist das ok, muss ich dem zustimmen oder habe ich aufgrund der änderung ein sonderkündigungsrecht?
danke im voraus.
Cremer:
@tsg,
ist anderes Forum, verschiebe den Beitrag, aber:
Sie haben ebenso Widerspruchsrecht gemäß § 315 BGB wie bei Erdgas und Strom.
Die 22,5 € sind ja wohl ein Hohn! :lol: Das war mal vor Jahren. Genau dies ist das \"Hintertürchen\" was sich der Fernwärmelieferant offen gelassen hat.
wann hatten Sie den Vertrag abgeschlossen und war da der Preis schon über 22,5 €/hl? Dann ist das ganze Augenwischerei :evil:
tsg:
Vertrag ist von 97, preisbestimmung von 05. bis jetzt wurde immer nur die \"normale\"preisanpassung anhand der faktoren vorgenommen. jetzt wurde die preisänderungsklausel dahingehend geändert, dass die anpassung 2xjährlich erfolgt und eine änderung der klausel erst bei einem preis > 51€/hl möglich ist.
ist die änderung der preisänderungsklausel möglich?
Navigation
[0] Themen-Index
Zur normalen Ansicht wechseln