Energiepreis-Protest > MITGAS

MITGAS, Sachsen-Anhalt

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Lagavulin:
Hallo zusammen,

liege auch seit längerem mit MITGAS im Clinch. Habe Widerspruch gegen 2 Preiserhöhungen erhoben und habe die Jahresabrechnung nach unten korrigiert. Mal sehen was dann noch passiert.

Interesant sind die Zahlen, die auf der Bilanzpressekonferenz am 08. Juni bekannt gegeben wurden (siehe auch auf der Hompage von MITGAS).

Hier ein Auszug:
"Der Absatz ging um 0,2 auf 17,7 Milliarden Kilowattstunden zurück.....Der Jahresüberschuss verbesserte sich von 21,1 auf 25,7 Millionen Euro,...."

Das bedeutet doch im Klartext, dass bei annähernd gleichem Gasumsatz der Überschuß um 20 % zugelegt hat. Da wissen wir doch gleich wo die Preiserhöhungen des vergangenen Jahres zu finden sind.

Ich hätte auch Lust zu erfahren, ob eine Klage gegen MITGAS angestrebt wird, von wem auch immer. Hätte auch Lust mich anzuschließen.

Viele Grüße

Laga

Monaco:
@lagavulin

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt bereitet derzeit eine Sammelklage gegen MITGAS vor. Nähere Informationen erhalten Sie unter:

Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.
Frau Gabriele Emmrich, Leiterin Recht
Steinbockgasse 1, 06108 Halle (Saale)
 
Tel. (0345) 298 03- 29
Fax (0345) 298 03-36
emmrich@vzsa.de
www.vzsa.de

Anmerkung zu den MITGAS-Zahlen: Von Seiten der Geschäftsführung war man mit dem Betriebsergebnis des abgelaufenen Jahres insgesamt nicht zufrieden (lt. MZ-Bericht).

Entweder liegt es daran, dass vermehrt Kunden ihre Rechnungen kürzen oder man hat sich letztlich nicht getraut, die Preise noch deutlicher zu steigern, weil man die zuständige Aufsichtsbehörde "im Nacken" wusste.

Übrigens lag der MITGAS-Gewinn vor 3 Jahren noch unter 15 Mio. Euro. Möglicherweise war dies den Gesellschaftern zu wenig ...

Manchmal zerreißt aber auch Zuviel den Sack!

Was weiter von Seiten MITGAS passiert? Natürlich ... Nichts! Einmal abgesehen von 1 bis 5 ersten und bis zu 10 oder noch mehr 2. Mahnungen. Man nimmt sich wohl selbst nicht mehr ernst!

Mir ist bisher kein MITGAS-Fall bekannt, in dem nach Unbilligkeitseinrede ein Mahnbescheid erlassen wurde. Man wird schon wissen, weshalb nicht.

Heften Sie Ihre Mahnungen nur ordentlich ab und bleiben Sie bei Ihrer Strategie.

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

P.S.: Weiterführender Austausch gern auch über pm.

Marc:
Hallo allerseits,

Die VZSA sucht Kunden der MITGAS, die sich an dieser Sammelklage beteiligen möchten. Als Kostenaufwand für die Beteiligung müsste man mit 50 Euro rechnen (die man aus dem "Angesparten" wohl gern entbehren sollte). Die benötigten Unterlagen wären:

- Gasliefervertrag
- Jahresabrechnungen der letzten 2 Jahre
- Widerspruchsschreiben.

Zu übersenden per Fax, Post oder email (info@vzsa.de). Alles klar erläutert in einem persönlichen Anschreiben von Frau Emmerich (meine Daten sind dort wegen der übermittelten Infos zu den Gebahren der MITGAS bekannt). Ich hoffe nur, möglichst viele Kunden bekamen so ein Anschreiben (sonst möglichst selbst melden!) und die von der VZ angestrebten 50 - 100 klagewilligen Kunden kommen zusammen.

Meine aktuelle Jahresrechnung kam vor einigen Tagen (Absendedatum 13.06.06), nunmehr auch mit etwas "Gewicht" bei der Forderung :wink: . Geht nun auch zusammen mit dem Rückschreiben (Einspruch, Kürzung) zur VZ.

Ansonsten alles beim Alten: Monatliche Zahlungserinnerung mit Deklaration aller (!) Forderungen als nicht gezahlter "Abschlag" (mal sehen, ob sie die Forderung aus der jetzigen Jahresrechnung dann auch da rein rechnen), keine weiteren Reaktionen.

Noch kurz eine Sache, die mir seit einigen Monaten auffällt: Schlechtes Zünden des Gases, die Heizung fällt deswegen gelegentlich aus. Kann man die Qualität des Gases messen? Irgendwie kauft man ja die Katze im Sack...

Viele Grüße, Marc.

RR-E-ft:
http://194.245.141.84/mediabig/16292A.pdf

Monaco:
Nach mehereren Hinweisen zum Aufrechnungsverbot von "alten" und "neuen" Forderungen hat MITGAS nun endlich reagiert.
Nach regelmäßigen zweiwöchentlichen 2. Mahnungen - einige Kunden müssten inzwischen bereits mehr als 15! davon haben - trennt der Versorger jetzt offenbar die Mahnungen nach verschiedenen Abrechnungszeiträumen.

Interessant ist die Tatsache, dass sowohl meine Frau als auch ich am selben Tag ein und das selbe Schreiben erhalten haben. Diesmal ohne die Bezeichnung "Zahlungserinnerung" oder "Mahnung". "Drohung" wäre wohl das richtige Wort gewesen. Das traute man sich dann wohl doch nicht. So blieb das Schreiben letztlich ohne Bezeichnung.

Ein erneuter aussichtsloser Versuch die Forderungen einzutreiben. Dabei sollte man sich vielmehr Gedanken über Rückstellungen machen. Schließlich will man ja alle Kunden gleich behandeln. Ob dies nach einem möglichen verloren Rechtsstreit noch gilt, erscheint indes fraglich ...

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

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