Energiepreis-Protest > MITGAS

MITGAS, Sachsen-Anhalt

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augu:
@ monaco ,
die monopolstellung der gasversorger war mir schon bewußt.
Ein wirklicher Wettbewerb ist natürlich wünschenswert, aber wohl etwas schwieriger zu realisieren als bei telefon und strom (Röhren statt kabel, noch schwieriger ist der wettbewerb bei wasser und abwasser). Meine argumentation war nur: wenn es eine algemeine preissteigerung in den letzten 5 Jahren ohne zweifel gegeben hat, dann kann man der branche energieversorgung den wunsch an teilhabe nicht verübeln und dagegen ganz verbissen ankämpfen. Ob ein eine gegebene wettbewerbssituation den preisanstieg tatsächlich verhindern würde, bezweifele ich sehr (siehe preise für urlaubsreisen und in baumärkten oder siehe auch strompeise trotz wettbewerb verschiedener anbieter). Energiepreise sind in den letzten zwei Jahren im Gefolge der Preisanstiegs bei Erdöl stark gestiegen und das hat keinenfalls  nur mit gestiegenen Kosten zu tun, sie mögen teilweise gegeben sein und wo nicht, wird der Energiepreis trotzdem erhöht z.B. für Holzsammelschein im Wald, Holzbezug vom Händler oder Preis für Holzpellets (um 50- 100% in den letzen zwei Jahren). Wenn Heizöl teurer wird, dann steigen auch die Preise für alternative energieträger, unabhängig davon ob die bereitstellungskosten in gleichem Maß gestiegen sind.  (Holz ist trotzdem noch billiger als heizöl, insbesondere bei selbstbeschaffung, aber die preise ziehen nach). Fazit: nicht der zusätzliche gewinn der gasversorger durch eine preissteigerung, sondern nur die unverschämte höhe einer preissteigerung (im verhältnis zur allgemeinen preissteigerung) wäre für mich unakzeptabel.
Man kann sich darüber streiten, wo höhere preise eher hingenommen werden können oder sollen
bei Dingen, die unabkömmlich sind wie Lebensmittel, Energie, Trinkwsr....  
oder nicht lebensnotwendigen Dingen , z.B. Urlaubsreisen u. modischen Klamotten....
Ich selbst verlange nicht, dass es in rubrik 1 alles sehr preiswert bleiben soll (im vglch. zu anderen dingen); allerdings sollte eine auswahl bzgl. qualität u. preis möglich sein, wie z.B. bei Lebensmiteln gegeben, bei Trinkwsr.  nicht möglich und bei heizenergie nur beschränkt vorhanden (mein energieträger holz ist zwar billiger als gas, macht aber einen menge arbeit und wäre er nicht wesentlich billiger würde ich nur mit gas heizen, ich habe mich also für die schlechtere qualität entschieden, weil sie billiger ist).
Ich will Sie ja keineswegs davon abbringen, sich bei Ihrem  Gasversorger gegen die Preiserhöhung zu wehren.
Mein Anliegen war nur: Ich habe ein gewisses Verständnis dafür, wenn einr Gasversoger auch ohne Wettbewerbssituation versucht , eine Gaspreiserhöhung durchzusetzen, die seine Kostensteigerung nicht nur ausgleicht, sondern ihm auch noch zusätzlichen Gewinn bringt, wenn die Gewinnmargen überall bei der Versorgung mit Energieträgern (Heizöl, Kohle, Holz, Fernwärme)  steigen und seine Preiserhöhung darauf bezogen maßvoll ist. Aber in diesm Punkt bleiben unsere Meinungen wahrscheinlich unterschiedlich.
Grüße augu

Napez:

--- Zitat von: \"augu\" ---\"Als Erdgaskunde unseres Unternehmens hatten Sie sich neben dem Gasliefervertrag für das Treue-Paket entschieden, bei dem die Einzugsermächtigung unabdingbarer Vertragsbestandteil ist. Da uns diese nicht mehr in [b]vollen Umfang [/b]vorliegt, versorgen wir Sie daher gemäß der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden“ (AVBGasV) ab sofort nach den Allgemeinen Tarifen\"

Grundsätzlich korrekt, was wäre aber, wenn auf Grund eines Ablesefehlers ein zu hoher Verbrauch  => zu hoher Abschlag entstanden wäre und es keine Einigung über den tatsächlichen Verbrauch zustande kommt, darf dann die Weigerung, den nicht akzeptierten Abschlag abbuchen zu lassen, als Einschränkung der Einzugsermächtigung mit obiger Folge interpretiert und entsprechnd gehandelt werden ?
D.h. kann eine Meinungsverschiedenheit über die Höhe des monatl. einzuziehenden Abschlags als Einschränkung der Eizugsermächtigung  interpretiert werden, ich bin da nicht sicher.
Grundsätzlich möchte ich aber zu dem ganzen Streit über erhöhte Erdgaspreise folgendes sagen: Seit der Einführung des Euros haben sich viele Preise verdoppelt, weil Preis € = Preis DM. Das trifft z.B. auf fast alle Preise von Urlaubsreisen zu (meine Frau arbeitet im reisebüro) und auf die Preise im baumarkt (ich muß da öfters einkaufen) oder von Handwerkern zu (für Löhne und Mieten aber z.B. gilt es nicht).
Wenn die Energieversorger bei diesem allgemeinen Preisanstieg mitmachen und profitieren wollen (es werden natürlich nicht nur erhöhte Kosten an den Kunden weitergegeben, sondern durch die Preiserhöhung mehr verdient) dann habe ich dafür Verständnis, wenn die Preiserhöhung nicht gar zu unverschämt ist. Bei der Buchung meiner Urlaubsreise, die jetzt ca. doppelt soviel wie vor fünf Jahren kostet, kann ich auch nicht sagen: Ich buche die Reise, aber Ihren geforderten Preis zahle ich erst, wenn Sie mir die Preiskalkulation offenlegen und diese mir einleuchtet.
Natürlich ärgere ich mich mich auch über meine höhere Gasrechnung, meine Gegenwehr besteht darin, dass ich jetzt wesentlich mehr mit Holz+ Kohle heize, wenn es richtig kalt ist und die Gasheizung nur an Tagen um 0 C und mehr in Betrieb nehme . Das kann natürlich nur derjenige tun, der eine kombinierte Heizung besitzt und dadurch nicht zu 100% von der Gasheizung abhängig  ist.  gruß augu
--- Ende Zitat ---


Wenn ich wenigstens jährlich meinen Gasanbieter frei wählen könnte, wäre diese Argumentation (Reise buchen...) schlüssig. Dem ist aber mitnichten so. Hier geht es auch nicht um die viel zitierte, deshalb aber nicht wirklich vorhandene, Auswirkung der Euro-Umstellung. Die hier unterstellte Teurungsrate hält seriösen Untersuchungen nicht stand! Es geht aktuell vielmehr darum, die Ausnutzung der Monopolstellung ALLER Gaslieferanten zu begrenzen. Und dazu ist das Mittel der Billigkeitsanfechtung äußerst sinnvoll, und erste Erfolge geben Anlass zur Hoffnung auf mehr. In der Tat muss jeder Geschädigte auf seine Weise reagieren. Wohl dem, der einen multifunktionalen Kessel besitzt, nur, wer hat den schon. Der Widerstand gegen höchstwahrscheinlich überzogene Preiserhöhungen darf nicht nachlassen. Je mehr wir werden, umso wahrscheinlicher wird ein nachhaltiger Erfolg!

RR-E-ft:
Siehe auch hier:

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,400786,00.html

Monaco:
Hallo,

gleicher Versorger, aber ganz anderes Thema:

Als wir Ende Januar 2006 ein Schreiben der MITGAS erhielten, lag dort u.a. eine Übersicht über die Preiskalkulation bei. Auf den ersten Blick erschien das \"Kuchendiagramm\" ziemlich nichtssagend.
Wenn man sich aber einmal die Mühe macht, etwas zu rechnen, kann man viel mehr herauslesen, als man zunächst annimmt:

Gegeben:
3 Kostenanteile: 52% Gasbezug, 23% Steuern und Abgaben, 25% MITGAS-Kosten (Netz, Vertrieb)
Basis: Jahresverbrauch von 20.000 kWh
Arbeitspreis je kWh: 5,18 Cent (netto), Grundpreis: 123,- €/Jahr (netto)
Gesamtkosten für Endverbraucher: 1.344,- €

Kontrollrechnung:
(0,0518 € x 20.000+123,- €) + 16% MwSt. = 1.344,44 € (brutto)
oder entsprechend 1.159,- € (netto) - Angaben MITGAS damit korrekt

Rückrechnung:
1.159,- € x 52% = 602,68 € (= Anteil Gasbezug an Gesamtkosten)
20.000 kWh entsprechen etwa 1.820 m³
(Umrechnungsfaktor 1m³=rund 11kWh)
Bezugspreis für 1.820m³ ca. 603,- €
Bezugspreis für 1.000m³ ca. 331,- €

Damit würde MITGAS aktuell für 1.000 m³ ca. 330,- € (netto) an die Verbundnetz Gas AG bezahlen.

Da ich schlecht beurteilen kann, ob diese Zahl realistisch ist, geht nun meine entsprechende Frage an die Experten auf diesem Gebiet. Vielleicht kann man ja auf dieser Basis entsprechend \"weiterrechnen\".

Auch wenn es sicher etwas zu \"blauäugug\" wäre, anzunehmen, hieraus die Preiskalkulation der MITGAS nur annähernd nachvollziehen zu können, sind diese Zahlen doch sicher geeignet, den einen oder anderen Anhaltspunkt zu bestimmen.

Vielleicht kann auch ein entsprechender Versorgerabgleich hilfreich sein. Schließlich sollte doch der Gasbezugspreis zumindest annähernd gleich sein.

Möglicherweise könnte man seinem Versorger auf dieser Basis die eine oder andere unangenehme Frage stellen. Schließlich möchte dieser doch Transparenz darstellen. Kitzeln wir doch das eine oder andere Detail dieser Transparenz aus ihm heraus ...


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

cabello:
Hallo
@Marc
schön das es dich Interessiert
vielleicht helfen dir die Grenzübergangs Preise von Gas
Guckst du hier
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Service/bestellservice,did=53736.html

viel spaß

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