Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: MITGAS, Sachsen-Anhalt  (Gelesen 65278 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Marc

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 4
  • Karma: +0/-0
MITGAS, Sachsen-Anhalt
« am: 10. Januar 2006, 21:48:16 »
Hallo Allerseits!

Im Prinzip sieht es in Sachsen-Anhalt, zumindest mit dem regionalen Versorger MITGAS, für meinen Wohnort \"zuständig\", so aus, wie überall. Vielleicht sind wir sogar ein bisschen weiter. Mahnungen, Sperrandrohungen, Rücknahme wegen \"aus Versehen\" versandter Mahnungen / Sperrdrohungen, Hausverbot / Schutzbriefe usw., alles im Laufe 2005 (zahle nur den Preis vom 31.12. 2004 +2%, auch nach letzter Erhöhung zum 15.10.2005 nicht mehr). Zuletzt kam Mahnung über den aufgelaufenen Differenzbetrag, der angeblich als Abschlag nicht gezahlt wurde (Abschlag wurde auch entsprechend angepasst). Klappts, klappts  :wink: !

Aber nun komm ich ins Zweifeln: Die MITGAS erbittet den Zugang zwecks Überprüfung der Anlage und Austausch des Hausdruckreglers. Man solle mit Unterbrechung der Versorgung während der Arbeiten (?!) rechnen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Die einmal wegen \"technischer Probleme\" gesperrte Anlage zu reparieren, könnte ja wegen bestehender Zahlungsrückstände nicht machbar sein...

Konkrete Frage(n): Hat schon mal ein \"Zahlungsunwilliger\" so eine kurzfristige Absperrung wegen dringender Reparaturen schadlos überstanden? An die Fachkundigen: Muss ich trotz Hausverbot Zugang gestatten, um diese technische Überprüfung mit Wechsel des Druckreglers zu ermöglichen?

Alles \"nur\" ein Anziehen der Daumenschrauben über Umwege, oder neue Taktik?

Viele Grüße, Marc.

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
MITGAS, Sachsen-Anhalt
« Antwort #1 am: 10. Januar 2006, 22:33:36 »
@Marc,

war schon einmal hier im Forum.

Natürlich könnte man glauben, dass da nur der Druckminderer ausgetauscht wird. :shock:

Dieser hängt normalerweise als zusammengehörige Einheit mit dem Zähler.

Hier wäre ich vorsichtig!! Es muss ja nichts heißen. :idea:

Unbedingte Anwesenheit während der gesamten Arbeiten ist zwingend !!! :!:  :!:

Im Vorfeld beim \"Anklopfen\" unbedingt auf das \"Zubehör\" achten. Ist ein neuer Zähler mit Druckminderer dabei, sprich in der Hand?

Es können auch Monteure einer Fremdfirma sein. Vielfach lassen die SW solche Arbeiten im Akkord durch Fremdfirmen erledigen, da solche Arbeiten öffentlich ausgeschrieben werden.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline rlc

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 73
  • Karma: +0/-0
MITGAS, Sachsen-Anhalt
« Antwort #2 am: 10. Januar 2006, 22:57:57 »
Wird der Austausch aus Altersgründen vorgenommen ? Sind andere in der Nachbarschaft betroffen ?

Offline Marc

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 4
  • Karma: +0/-0
MITGAS, Sachsen-Anhalt
« Antwort #3 am: 11. Januar 2006, 14:34:08 »
Hallo und Danke!

In der ganzen Stadt ist eine Fremdfirma \"Vorwerk Pipeline und Anlagenservice GmbH\" unterwegs, die auch (ob prinzipiell, oder nur aus Altersgründen weiss ich nicht) Zähler austauscht. Insofern bin ich erst mal beruhigt, dass man mich wohl nicht speziell auf\'s Korn genommen hat  :) .

Sicher werd ich die Arbeiten \"beaufsichtigen\". Aber was sollte man tun können, wenn die Monteure gehen wollen, ohne das Gas wieder an zu stellen? Die Tür versperren geht ja schlecht, Nötigung. Und doch nicht rein lassen, wenn ein Zähler offensichtlich dabei ist?

Sehr bedenklich stimmt mich auch, dass die Monteure angeblich Fotos von der Anlage machen (und wer weiss, wovon noch) :shock: ! Muss man sowas gestatten?

Übrigens gibt es ja fern auslesbare Zähler. Auch fern abschalt(sperr-)bare?!

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
MITGAS, Sachsen-Anhalt
« Antwort #4 am: 11. Januar 2006, 16:19:35 »
@Marc,

im Haushaltsbereich gibt es noch keine fernablesbare Zähler bis auf wenige Ausnahmen bei großen Wohneinheiten (50-100) für Strom, weiter auch keine fernabschaltbare.

Fotos dürften unverfänglich sein.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline rlc

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 73
  • Karma: +0/-0
MITGAS, Sachsen-Anhalt
« Antwort #5 am: 11. Januar 2006, 17:05:21 »
Auf welcher Rechtsbasis sollten Foto\'s erfolgen ? Steht das in der AVB ? Wohl eher nicht.

Offline PVGF

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 17
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
MITGAS, Sachsen-Anhalt
« Antwort #6 am: 11. Januar 2006, 19:40:28 »
Zitat von: \"Marc\"

Sehr bedenklich stimmt mich auch, dass die Monteure angeblich Fotos von der Anlage machen (und wer weiss, wovon noch) :shock: ! Muss man sowas gestatten?
!


Sie sollten die Arbeiten der Monteure per Video dokumentieren! Sorgen Sie in jedem Fall auch für mehrere Zeugen.
Mit freundlichem Gruß

PVGF

Offline Monaco

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 470
  • Karma: +0/-0
MITGAS, Sachsen-Anhalt
« Antwort #7 am: 29. Januar 2006, 13:32:25 »
Liebe Mitstreiter,


nachdem MITGAS zuletzt auf der allgemeinen Argumentationswelle der Versorger mitgeschwommen ist, versucht man nun lautere Töne anzuschlagen.
Selbst vor dem Aufrechnungsverbot macht man nicht halt. Schließlich ist dies ein Automatismus im Computersystem...

Folgendes Schreiben erhielten Bekannte vor wenigen Tagen:

Ihr Widerspruch zur Erhöhung unserer Gaspreise

wir haben Ihre Schreiben vom 12.01.2006 sowie 17.01.2006 erhalten und müssen den darin enthaltenen Widerspruch zurückweisen. Bereits in der Vergangenheit haben wir Sie ausführlich über die Zusammenhänge auf dem Energiemarkt informiert. Wir möchten Ihnen heute noch einmal detailliert die aktuelle Marktsituation verdeutlichen.

Wir sind und bewusst, dass die erneute Preissteigerung innerhalb weniger Monate unsere Kunden belastet.
Doch die Festlegung des Gaspreises unterliegt den Entwicklungen des Weltmarktes und  nicht der Willkür von MITGAS. Weltweit steigen die Kosten für Energie, auch für Erdgas. Die Ursachen dafür liegen im wachsenden Energiebedarf, den knapper werdenden Verarbeitungskapazitäten sowie der schwierigen politischen Lage in einigen rohstoffreichen Ländern. Der Rohstoffmarkt – sprich die Energiebörsen –reagiert sehr empfindlich auf diese Veränderungen, was sich in den gestiegenen Preisen wieder findet. So beeinflusst zum Beispiel Chinas Energiehunger auch in Deutschland die Preise für Erdgas, Erdöl und Strom. Denn werden die eigenen Ressourcen in den energieintensiven Ländern knapp, wird in anderer Ländern eingekauft. Auch wir in Deutschland können uns diesen Rahmenbe-dingungen nicht entziehen.
Unser Erdgaspreis wird über Bezugsverträge mit unseren Vorlieferanten geregelt. In diesen Verträgen ist eine regelmäßige Anpassung des Gaspreises an die Preise des Heizölmarktes vereinbart. Eine Abkopplung von den Entwicklungen auf dem Weltmarkt ist nicht möglich. Denn auch wir sind als Energieversorger nicht in der Lage, uns diesem globalen Prozess zu entziehen. Es vollzieht sich dabei für MITGAS eine vergleichbare Entwicklung wir beispielsweise bei Tankstellen oder anderen Energiehändlern.
Wie wir Ihnen bereits in unserem Schreiben vom 10. Januar 2006 dargestellt haben, beruht unsere Anpassung der Gaspreise ausschließlich auf den stark gestiegenen Bezugskosten. Dabei war es uns sogar möglich, statt der kompletten Preissteigerung nur einen Teil an unsere Kunden weiterzugeben.
Sie hatten um eine Offenlegung der Kalkulation des Gaspreises von MITGAS gebeten. Gern möchten wir Ihnen die Zusammensetzung unserer Preise darstellen.

Gut die Hälfte des Gaspreises von MITGAS entfällt auf die Gasbeschaffung. Die andere Hälfte entsteht hauptsächlich durch die staatliche Belastung in Form von Steuern und Abgaben, wie der Mehrwert- und Erdgassteuer sowie der Konzessionsabgabe und durch die Leistung von MITGAS bei der Verteilung und Vertrieb von Erdgas. Der Eigenanteil von MITGAS am Gaspreis (25%) ist dabei nur bedingt beeinflussbar. Davon werden durch unser Unternehmen der laufende Netzbetrieb (u. a. Wartung und Instandhaltung des Netzes), die Messung und Abrechnung, der Kundenservice sowie der Vertriebsaufwand und die Marge für Investitionsmaßnahmen finanziert. Um diesen Preisanteil im Sinne einer zuverlässigen und sicheren Gasversorgung auch zukünftig so gering wie möglich zu halten, betreiben wir ein straffes Kostenmanagement und eine hohe Effizienz in allen Bereich unseres Unternehmens.

In Ihrem Schreiben gehen Sie zudem auf das Thema „Billigkeit“ bzw. de. § 315 BGB ein. Ein Anspruch auf Zurückhaltung eines Rechnungsteilbetrages oder Kürzung der Abschläge auf der Grundlage des § 315 BGB besteht jedoch nicht. Das Landgericht Heilbronn hat die Rechtmäßigkeit von Preisanpassungen bei Erdgas auf der Grundlage gestiegener Bezugskosten am 10. Januar 2006 bestätigt. Es hat damit die Klage eine Kunden gegen ein Gasversorgungsunternehmen abgewiesen, mit der die Unwirksamkeit einer Preisanpassung mit Hinweis auf § 315 BGB festgestellt werden sollte. Mit der Entscheidung des Landgerichtes wird ein Urteil des Amtsgerichts Heilbronn aufgehoben. Das Gericht bestätigt damit, dass es sich bei den derzeitigen Preisanpassung nur um eine Weitergabe der gestiegenen Beschaffungskosten handelt.

Zum Umrechnungsfaktor sind wir bereits in unserem Schreiben vom 08.12.2005 eingegangen.

Auch MITGAS gleicht durch die Preisanhebung lediglich einen Teil der erneut stark gestiegenen Bezugskosten aus. Wir sehen unsere Preise daher weiterhin als rechtmäßig und angemessen an und möchten Sie deshalb bitten, den gesamten Rechnungsbetrag zu zahlen.
Ergänzend zu unseren Schreiben von 8.12.05 und 04.01.06 teilen wir Ihnen nochmals folgendes mit:
Eine differenzierte Abbuchung ist nicht möglich, da Sie sich aus der Jahresrechnung einen Betrag einbehalten haben. Würden wir die Einzugsermächtigung wieder aktivieren, würde dieser Betrag von Ihrem Konto auch eingezogen werden, dies möchten Sie ja ausdrücklich nicht. Nach der Jahresrechnung 2005 wurden Sie mit einem Abschlag über 165 € eingestuft. Zur Preiserhöhung wurde Ihr Abschlag auf 178 € erhöht, um Sie vor hohen Nachzahlungen zu schützen. In unserem Schreiben vom 4.01.06 haben wir Ihnen bereits mitgeteilt, dass wir Ihnen entgegengekommen sind und Ihren Betrag auf 165 € wieder gesenkt haben. Eine Abbuchung unsererseits erfolgt nicht, da Sie unsere Forderungen nicht in vollem Umfang begleichen. Wir möchten Ihnen mitteilen, dass wir zum Bank-Einzug fälliger Entgelte nicht verpflichtet sind. Aufgrund der von Ihnen geforderten Einschränkungen sind wir nicht bereit, den bisher praktizierten Bank-Einzug unter den von Ihnen geforderten Bedingungen fortzuführen.

Als Erdgaskunde unseres Unternehmens hatten Sie sich neben dem Gasliefervertrag für das Treue-Paket entschieden, bei dem die Einzugsermächtigung unabdingbarer Vertragsbestandteil ist. Da uns diese nicht mehr in vollen Umfang vorliegt, versorgen wir Sie daher gemäß der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden“ (AVBGasV) ab sofort nach den Allgemeinen Tarifen. Um Ihnen dennoch einen finanziellen Vorteil bieten zu können, rechnen wir Ihren Gasverbrauch nach dem kostengünstigeren Sonderabkommen Classic-Paket ab.

Wir bitten Sie, alle anfallenden Abschläge und weitere Zahlungen auf das unten angegebene Konto zu überweisen. Die Abschläge sind jeweils zum 10. des Monats über 165 € fällig. Den noch offenen Betrag über 242,64 € bitten wir umgehend auf unser Konto zu überweisen:

Anbei eine Forderungsaufstellung:

Forderung aus der Jahresrechnung vom 13.11.2005      
inkl. Abschlag November 2005          757,43 €
Ihre Einzahlung für die Jahresabrechnung 2005       ./.   425,35 €
Ihre Einzahlung Abschlag November 2005             ./.   130,00 €
Forderung Abschlag Dezember 2005                     165,00 €
Ihre Einzahlung Abschlag Dezember 2005              ./.   130,00 €
Retourgebühren für nicht erfolgten Einzug der Jahresabrechnung                                                                           5,56 €
_______________________________________________________
Gesamtforderung                            242,64 €

Im bisher mit Ihnen geführten Schriftwechsel wurden die gegenseitigen Argumente ausgetauscht und die Standpunkte erörtert. Deshalb möchten wir auf weiteren Schriftwechsel im Rahmen der Beschwerdebearbeitung verzichten.Wir bitten Sie, Ihren Standpunkt noch einmal zu überdenken und die Jahresrechnung entsprechend der Fälligkeit vollständig zu begleichen.

Mit freundlichen Grüßen



Würde mich über Beiträge und Hinweise zur Thematik freuen.


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline augu

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 13
  • Karma: +0/-0
MITGAS, Sachsen-Anhalt
« Antwort #8 am: 30. Januar 2006, 11:38:27 »
\"Als Erdgaskunde unseres Unternehmens hatten Sie sich neben dem Gasliefervertrag für das Treue-Paket entschieden, bei dem die Einzugsermächtigung unabdingbarer Vertragsbestandteil ist. Da uns diese nicht mehr in [b]vollen Umfang [/b]vorliegt, versorgen wir Sie daher gemäß der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden“ (AVBGasV) ab sofort nach den Allgemeinen Tarifen\"

Grundsätzlich korrekt, was wäre aber, wenn auf Grund eines Ablesefehlers ein zu hoher Verbrauch  => zu hoher Abschlag entstanden wäre und es keine Einigung über den tatsächlichen Verbrauch zustande kommt, darf dann die Weigerung, den nicht akzeptierten Abschlag abbuchen zu lassen, als Einschränkung der Einzugsermächtigung mit obiger Folge interpretiert und entsprechnd gehandelt werden ?
D.h. kann eine Meinungsverschiedenheit über die Höhe des monatl. einzuziehenden Abschlags als Einschränkung der Eizugsermächtigung  interpretiert werden, ich bin da nicht sicher.
Grundsätzlich möchte ich aber zu dem ganzen Streit über erhöhte Erdgaspreise folgendes sagen: Seit der Einführung des Euros haben sich viele Preise verdoppelt, weil Preis € = Preis DM. Das trifft z.B. auf fast alle Preise von Urlaubsreisen zu (meine Frau arbeitet im reisebüro) und auf die Preise im baumarkt (ich muß da öfters einkaufen) oder von Handwerkern zu (für Löhne und Mieten aber z.B. gilt es nicht).
Wenn die Energieversorger bei diesem allgemeinen Preisanstieg mitmachen und profitieren wollen (es werden natürlich nicht nur erhöhte Kosten an den Kunden weitergegeben, sondern durch die Preiserhöhung mehr verdient) dann habe ich dafür Verständnis, wenn die Preiserhöhung nicht gar zu unverschämt ist. Bei der Buchung meiner Urlaubsreise, die jetzt ca. doppelt soviel wie vor fünf Jahren kostet, kann ich auch nicht sagen: Ich buche die Reise, aber Ihren geforderten Preis zahle ich erst, wenn Sie mir die Preiskalkulation offenlegen und diese mir einleuchtet.
Natürlich ärgere ich mich mich auch über meine höhere Gasrechnung, meine Gegenwehr besteht darin, dass ich jetzt wesentlich mehr mit Holz+ Kohle heize, wenn es richtig kalt ist und die Gasheizung nur an Tagen um 0 C und mehr in Betrieb nehme . Das kann natürlich nur derjenige tun, der eine kombinierte Heizung besitzt und dadurch nicht zu 100% von der Gasheizung abhängig  ist.  gruß augu

Offline Monaco

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 470
  • Karma: +0/-0
MITGAS, Sachsen-Anhalt
« Antwort #9 am: 30. Januar 2006, 20:49:48 »
@augu

Sie haben dabei offensichtlich einen ganz entscheidenden Aspekt nicht beachtet. Der Kunde eines Gasversorgungsunternehmens ist diesem praktisch auf \"Gedeih und Verderb\" ausgeliefert. Man hat nämlich nicht die Möglichkeit, aus einer Vielzahl konkurrierender Unternehmen etwa das günstigste auszuwählen. Viele Kunden haben auch nicht die Möglichkeit mit einem anderen Brennstoff zu heizen.

Daher hinkt der Vergleich mit einem Reisebüro erheblich. Natürlich gebe ich Ihnen Recht, dass die Preise einzelner Branchen zum Teil erheblich gestiegen sind. Das hängt jedoch auch mit einer gewissen Zahlungsbereitschaft der Kunden zusammen. Eine Urlaubsreise oder ein Artikel im Baumarkt gehören nunmal nicht zu den unabkömmlichen Dingen des täglichen Lebens - oder wie man es aus Sicht des Gasverbrauchers so schön nennt, der Daseinsfürsorge.

Besonders im Erdgasbereich nutzen Unternehmen ihre Monopolstellung aus, um sich in einer insgesamt schwierigen Wirtschaftslage zusätzlich zu bereichern. Dabei scheint fast jedes Mittel recht. Von großzügiger \"Lobbyarbeit\" in der Politik bis zu einem ausgetüftelten Netztwerk, welches nur eines im Sinn hat: Gewinnmaximierung. Wenn dies in unserem Wirtschaftssystem so sein soll, dann bitte. Aber dann in einem Wettbewerb.

Allerdings hatten wir vor einigen Jahren bereits eine ähnlich vergleichbare Situation: Im Telekommunikationsbereich. Hier hat es die zuständige Regulierungsbehörde tatsächlich geschafft, eine Monopolstellung aufzubrechen. Die Folge für den Kunden: deutliche Preissenkungen. Und sind Service und Qualität in diesem Bereich etwa gesunken? Und die Deutsche Telekom schreibt sogar noch schwarze Zahlen. Lediglich der Aktienkurs schaut etwas bemitleidenswert d\'rein.

Es bleibt die Hoffnung, das sich ein ähnliches Szenario auch im Energiebereich eröffnet. Erst wenn die Aktienkurse der EON und RWE sich halbiert haben, werden wir weitestgehend faire Energiepreise zahlen. Und das wollen wir doch alle. Die Börse indess, hat immer Recht!


Mit freundlichen Grüßen


Monaco.

Offline augu

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 13
  • Karma: +0/-0
MITGAS, Sachsen-Anhalt
« Antwort #10 am: 31. Januar 2006, 11:15:50 »
@ monaco ,
die monopolstellung der gasversorger war mir schon bewußt.
Ein wirklicher Wettbewerb ist natürlich wünschenswert, aber wohl etwas schwieriger zu realisieren als bei telefon und strom (Röhren statt kabel, noch schwieriger ist der wettbewerb bei wasser und abwasser). Meine argumentation war nur: wenn es eine algemeine preissteigerung in den letzten 5 Jahren ohne zweifel gegeben hat, dann kann man der branche energieversorgung den wunsch an teilhabe nicht verübeln und dagegen ganz verbissen ankämpfen. Ob ein eine gegebene wettbewerbssituation den preisanstieg tatsächlich verhindern würde, bezweifele ich sehr (siehe preise für urlaubsreisen und in baumärkten oder siehe auch strompeise trotz wettbewerb verschiedener anbieter). Energiepreise sind in den letzten zwei Jahren im Gefolge der Preisanstiegs bei Erdöl stark gestiegen und das hat keinenfalls  nur mit gestiegenen Kosten zu tun, sie mögen teilweise gegeben sein und wo nicht, wird der Energiepreis trotzdem erhöht z.B. für Holzsammelschein im Wald, Holzbezug vom Händler oder Preis für Holzpellets (um 50- 100% in den letzen zwei Jahren). Wenn Heizöl teurer wird, dann steigen auch die Preise für alternative energieträger, unabhängig davon ob die bereitstellungskosten in gleichem Maß gestiegen sind.  (Holz ist trotzdem noch billiger als heizöl, insbesondere bei selbstbeschaffung, aber die preise ziehen nach). Fazit: nicht der zusätzliche gewinn der gasversorger durch eine preissteigerung, sondern nur die unverschämte höhe einer preissteigerung (im verhältnis zur allgemeinen preissteigerung) wäre für mich unakzeptabel.
Man kann sich darüber streiten, wo höhere preise eher hingenommen werden können oder sollen
bei Dingen, die unabkömmlich sind wie Lebensmittel, Energie, Trinkwsr....  
oder nicht lebensnotwendigen Dingen , z.B. Urlaubsreisen u. modischen Klamotten....
Ich selbst verlange nicht, dass es in rubrik 1 alles sehr preiswert bleiben soll (im vglch. zu anderen dingen); allerdings sollte eine auswahl bzgl. qualität u. preis möglich sein, wie z.B. bei Lebensmiteln gegeben, bei Trinkwsr.  nicht möglich und bei heizenergie nur beschränkt vorhanden (mein energieträger holz ist zwar billiger als gas, macht aber einen menge arbeit und wäre er nicht wesentlich billiger würde ich nur mit gas heizen, ich habe mich also für die schlechtere qualität entschieden, weil sie billiger ist).
Ich will Sie ja keineswegs davon abbringen, sich bei Ihrem  Gasversorger gegen die Preiserhöhung zu wehren.
Mein Anliegen war nur: Ich habe ein gewisses Verständnis dafür, wenn einr Gasversoger auch ohne Wettbewerbssituation versucht , eine Gaspreiserhöhung durchzusetzen, die seine Kostensteigerung nicht nur ausgleicht, sondern ihm auch noch zusätzlichen Gewinn bringt, wenn die Gewinnmargen überall bei der Versorgung mit Energieträgern (Heizöl, Kohle, Holz, Fernwärme)  steigen und seine Preiserhöhung darauf bezogen maßvoll ist. Aber in diesm Punkt bleiben unsere Meinungen wahrscheinlich unterschiedlich.
Grüße augu

Offline Napez

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 55
  • Karma: +0/-0
MITGAS, Sachsen-Anhalt
« Antwort #11 am: 31. Januar 2006, 13:23:59 »
Zitat von: \"augu\"
\"Als Erdgaskunde unseres Unternehmens hatten Sie sich neben dem Gasliefervertrag für das Treue-Paket entschieden, bei dem die Einzugsermächtigung unabdingbarer Vertragsbestandteil ist. Da uns diese nicht mehr in [b]vollen Umfang [/b]vorliegt, versorgen wir Sie daher gemäß der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden“ (AVBGasV) ab sofort nach den Allgemeinen Tarifen\"

Grundsätzlich korrekt, was wäre aber, wenn auf Grund eines Ablesefehlers ein zu hoher Verbrauch  => zu hoher Abschlag entstanden wäre und es keine Einigung über den tatsächlichen Verbrauch zustande kommt, darf dann die Weigerung, den nicht akzeptierten Abschlag abbuchen zu lassen, als Einschränkung der Einzugsermächtigung mit obiger Folge interpretiert und entsprechnd gehandelt werden ?
D.h. kann eine Meinungsverschiedenheit über die Höhe des monatl. einzuziehenden Abschlags als Einschränkung der Eizugsermächtigung  interpretiert werden, ich bin da nicht sicher.
Grundsätzlich möchte ich aber zu dem ganzen Streit über erhöhte Erdgaspreise folgendes sagen: Seit der Einführung des Euros haben sich viele Preise verdoppelt, weil Preis € = Preis DM. Das trifft z.B. auf fast alle Preise von Urlaubsreisen zu (meine Frau arbeitet im reisebüro) und auf die Preise im baumarkt (ich muß da öfters einkaufen) oder von Handwerkern zu (für Löhne und Mieten aber z.B. gilt es nicht).
Wenn die Energieversorger bei diesem allgemeinen Preisanstieg mitmachen und profitieren wollen (es werden natürlich nicht nur erhöhte Kosten an den Kunden weitergegeben, sondern durch die Preiserhöhung mehr verdient) dann habe ich dafür Verständnis, wenn die Preiserhöhung nicht gar zu unverschämt ist. Bei der Buchung meiner Urlaubsreise, die jetzt ca. doppelt soviel wie vor fünf Jahren kostet, kann ich auch nicht sagen: Ich buche die Reise, aber Ihren geforderten Preis zahle ich erst, wenn Sie mir die Preiskalkulation offenlegen und diese mir einleuchtet.
Natürlich ärgere ich mich mich auch über meine höhere Gasrechnung, meine Gegenwehr besteht darin, dass ich jetzt wesentlich mehr mit Holz+ Kohle heize, wenn es richtig kalt ist und die Gasheizung nur an Tagen um 0 C und mehr in Betrieb nehme . Das kann natürlich nur derjenige tun, der eine kombinierte Heizung besitzt und dadurch nicht zu 100% von der Gasheizung abhängig  ist.  gruß augu


Wenn ich wenigstens jährlich meinen Gasanbieter frei wählen könnte, wäre diese Argumentation (Reise buchen...) schlüssig. Dem ist aber mitnichten so. Hier geht es auch nicht um die viel zitierte, deshalb aber nicht wirklich vorhandene, Auswirkung der Euro-Umstellung. Die hier unterstellte Teurungsrate hält seriösen Untersuchungen nicht stand! Es geht aktuell vielmehr darum, die Ausnutzung der Monopolstellung ALLER Gaslieferanten zu begrenzen. Und dazu ist das Mittel der Billigkeitsanfechtung äußerst sinnvoll, und erste Erfolge geben Anlass zur Hoffnung auf mehr. In der Tat muss jeder Geschädigte auf seine Weise reagieren. Wohl dem, der einen multifunktionalen Kessel besitzt, nur, wer hat den schon. Der Widerstand gegen höchstwahrscheinlich überzogene Preiserhöhungen darf nicht nachlassen. Je mehr wir werden, umso wahrscheinlicher wird ein nachhaltiger Erfolg!

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
MITGAS, Sachsen-Anhalt
« Antwort #12 am: 14. Februar 2006, 14:21:30 »

Offline Monaco

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 470
  • Karma: +0/-0
MITGAS, Sachsen-Anhalt
« Antwort #13 am: 28. März 2006, 08:27:45 »
Hallo,

gleicher Versorger, aber ganz anderes Thema:

Als wir Ende Januar 2006 ein Schreiben der MITGAS erhielten, lag dort u.a. eine Übersicht über die Preiskalkulation bei. Auf den ersten Blick erschien das \"Kuchendiagramm\" ziemlich nichtssagend.
Wenn man sich aber einmal die Mühe macht, etwas zu rechnen, kann man viel mehr herauslesen, als man zunächst annimmt:

Gegeben:
3 Kostenanteile: 52% Gasbezug, 23% Steuern und Abgaben, 25% MITGAS-Kosten (Netz, Vertrieb)
Basis: Jahresverbrauch von 20.000 kWh
Arbeitspreis je kWh: 5,18 Cent (netto), Grundpreis: 123,- €/Jahr (netto)
Gesamtkosten für Endverbraucher: 1.344,- €

Kontrollrechnung:
(0,0518 € x 20.000+123,- €) + 16% MwSt. = 1.344,44 € (brutto)
oder entsprechend 1.159,- € (netto) - Angaben MITGAS damit korrekt

Rückrechnung:
1.159,- € x 52% = 602,68 € (= Anteil Gasbezug an Gesamtkosten)
20.000 kWh entsprechen etwa 1.820 m³
(Umrechnungsfaktor 1m³=rund 11kWh)
Bezugspreis für 1.820m³ ca. 603,- €
Bezugspreis für 1.000m³ ca. 331,- €

Damit würde MITGAS aktuell für 1.000 m³ ca. 330,- € (netto) an die Verbundnetz Gas AG bezahlen.

Da ich schlecht beurteilen kann, ob diese Zahl realistisch ist, geht nun meine entsprechende Frage an die Experten auf diesem Gebiet. Vielleicht kann man ja auf dieser Basis entsprechend \"weiterrechnen\".

Auch wenn es sicher etwas zu \"blauäugug\" wäre, anzunehmen, hieraus die Preiskalkulation der MITGAS nur annähernd nachvollziehen zu können, sind diese Zahlen doch sicher geeignet, den einen oder anderen Anhaltspunkt zu bestimmen.

Vielleicht kann auch ein entsprechender Versorgerabgleich hilfreich sein. Schließlich sollte doch der Gasbezugspreis zumindest annähernd gleich sein.

Möglicherweise könnte man seinem Versorger auf dieser Basis die eine oder andere unangenehme Frage stellen. Schließlich möchte dieser doch Transparenz darstellen. Kitzeln wir doch das eine oder andere Detail dieser Transparenz aus ihm heraus ...


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline cabello

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 96
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cabello.de
MITGAS, Sachsen-Anhalt
« Antwort #14 am: 28. März 2006, 10:46:52 »
Hallo
@Marc
schön das es dich Interessiert
vielleicht helfen dir die Grenzübergangs Preise von Gas
Guckst du hier
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Service/bestellservice,did=53736.html

viel spaß

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz