Liebe Mitstreiter,
nachdem MITGAS zuletzt auf der allgemeinen Argumentationswelle der Versorger mitgeschwommen ist, versucht man nun lautere Töne anzuschlagen.
Selbst vor dem Aufrechnungsverbot macht man nicht halt. Schließlich ist dies ein Automatismus im Computersystem...
Folgendes Schreiben erhielten Bekannte vor wenigen Tagen:
Ihr Widerspruch zur Erhöhung unserer Gaspreise
wir haben Ihre Schreiben vom 12.01.2006 sowie 17.01.2006 erhalten und müssen den darin enthaltenen Widerspruch zurückweisen. Bereits in der Vergangenheit haben wir Sie ausführlich über die Zusammenhänge auf dem Energiemarkt informiert. Wir möchten Ihnen heute noch einmal detailliert die aktuelle Marktsituation verdeutlichen.
Wir sind und bewusst, dass die erneute Preissteigerung innerhalb weniger Monate unsere Kunden belastet.
Doch die Festlegung des Gaspreises unterliegt den Entwicklungen des Weltmarktes und nicht der Willkür von MITGAS. Weltweit steigen die Kosten für Energie, auch für Erdgas. Die Ursachen dafür liegen im wachsenden Energiebedarf, den knapper werdenden Verarbeitungskapazitäten sowie der schwierigen politischen Lage in einigen rohstoffreichen Ländern. Der Rohstoffmarkt – sprich die Energiebörsen –reagiert sehr empfindlich auf diese Veränderungen, was sich in den gestiegenen Preisen wieder findet. So beeinflusst zum Beispiel Chinas Energiehunger auch in Deutschland die Preise für Erdgas, Erdöl und Strom. Denn werden die eigenen Ressourcen in den energieintensiven Ländern knapp, wird in anderer Ländern eingekauft. Auch wir in Deutschland können uns diesen Rahmenbe-dingungen nicht entziehen.
Unser Erdgaspreis wird über Bezugsverträge mit unseren Vorlieferanten geregelt. In diesen Verträgen ist eine regelmäßige Anpassung des Gaspreises an die Preise des Heizölmarktes vereinbart. Eine Abkopplung von den Entwicklungen auf dem Weltmarkt ist nicht möglich. Denn auch wir sind als Energieversorger nicht in der Lage, uns diesem globalen Prozess zu entziehen. Es vollzieht sich dabei für MITGAS eine vergleichbare Entwicklung wir beispielsweise bei Tankstellen oder anderen Energiehändlern.
Wie wir Ihnen bereits in unserem Schreiben vom 10. Januar 2006 dargestellt haben, beruht unsere Anpassung der Gaspreise ausschließlich auf den stark gestiegenen Bezugskosten. Dabei war es uns sogar möglich, statt der kompletten Preissteigerung nur einen Teil an unsere Kunden weiterzugeben.
Sie hatten um eine Offenlegung der Kalkulation des Gaspreises von MITGAS gebeten. Gern möchten wir Ihnen die Zusammensetzung unserer Preise darstellen.
Gut die Hälfte des Gaspreises von MITGAS entfällt auf die Gasbeschaffung. Die andere Hälfte entsteht hauptsächlich durch die staatliche Belastung in Form von Steuern und Abgaben, wie der Mehrwert- und Erdgassteuer sowie der Konzessionsabgabe und durch die Leistung von MITGAS bei der Verteilung und Vertrieb von Erdgas. Der Eigenanteil von MITGAS am Gaspreis (25%) ist dabei nur bedingt beeinflussbar. Davon werden durch unser Unternehmen der laufende Netzbetrieb (u. a. Wartung und Instandhaltung des Netzes), die Messung und Abrechnung, der Kundenservice sowie der Vertriebsaufwand und die Marge für Investitionsmaßnahmen finanziert. Um diesen Preisanteil im Sinne einer zuverlässigen und sicheren Gasversorgung auch zukünftig so gering wie möglich zu halten, betreiben wir ein straffes Kostenmanagement und eine hohe Effizienz in allen Bereich unseres Unternehmens.
In Ihrem Schreiben gehen Sie zudem auf das Thema „Billigkeit“ bzw. de. § 315 BGB ein. Ein Anspruch auf Zurückhaltung eines Rechnungsteilbetrages oder Kürzung der Abschläge auf der Grundlage des § 315 BGB besteht jedoch nicht. Das Landgericht Heilbronn hat die Rechtmäßigkeit von Preisanpassungen bei Erdgas auf der Grundlage gestiegener Bezugskosten am 10. Januar 2006 bestätigt. Es hat damit die Klage eine Kunden gegen ein Gasversorgungsunternehmen abgewiesen, mit der die Unwirksamkeit einer Preisanpassung mit Hinweis auf § 315 BGB festgestellt werden sollte. Mit der Entscheidung des Landgerichtes wird ein Urteil des Amtsgerichts Heilbronn aufgehoben. Das Gericht bestätigt damit, dass es sich bei den derzeitigen Preisanpassung nur um eine Weitergabe der gestiegenen Beschaffungskosten handelt.
Zum Umrechnungsfaktor sind wir bereits in unserem Schreiben vom 08.12.2005 eingegangen.
Auch MITGAS gleicht durch die Preisanhebung lediglich einen Teil der erneut stark gestiegenen Bezugskosten aus. Wir sehen unsere Preise daher weiterhin als rechtmäßig und angemessen an und möchten Sie deshalb bitten, den gesamten Rechnungsbetrag zu zahlen.
Ergänzend zu unseren Schreiben von 8.12.05 und 04.01.06 teilen wir Ihnen nochmals folgendes mit:
Eine differenzierte Abbuchung ist nicht möglich, da Sie sich aus der Jahresrechnung einen Betrag einbehalten haben. Würden wir die Einzugsermächtigung wieder aktivieren, würde dieser Betrag von Ihrem Konto auch eingezogen werden, dies möchten Sie ja ausdrücklich nicht. Nach der Jahresrechnung 2005 wurden Sie mit einem Abschlag über 165 € eingestuft. Zur Preiserhöhung wurde Ihr Abschlag auf 178 € erhöht, um Sie vor hohen Nachzahlungen zu schützen. In unserem Schreiben vom 4.01.06 haben wir Ihnen bereits mitgeteilt, dass wir Ihnen entgegengekommen sind und Ihren Betrag auf 165 € wieder gesenkt haben. Eine Abbuchung unsererseits erfolgt nicht, da Sie unsere Forderungen nicht in vollem Umfang begleichen. Wir möchten Ihnen mitteilen, dass wir zum Bank-Einzug fälliger Entgelte nicht verpflichtet sind. Aufgrund der von Ihnen geforderten Einschränkungen sind wir nicht bereit, den bisher praktizierten Bank-Einzug unter den von Ihnen geforderten Bedingungen fortzuführen.
Als Erdgaskunde unseres Unternehmens hatten Sie sich neben dem Gasliefervertrag für das Treue-Paket entschieden, bei dem die Einzugsermächtigung unabdingbarer Vertragsbestandteil ist. Da uns diese nicht mehr in vollen Umfang vorliegt, versorgen wir Sie daher gemäß der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden“ (AVBGasV) ab sofort nach den Allgemeinen Tarifen. Um Ihnen dennoch einen finanziellen Vorteil bieten zu können, rechnen wir Ihren Gasverbrauch nach dem kostengünstigeren Sonderabkommen Classic-Paket ab.
Wir bitten Sie, alle anfallenden Abschläge und weitere Zahlungen auf das unten angegebene Konto zu überweisen. Die Abschläge sind jeweils zum 10. des Monats über 165 € fällig. Den noch offenen Betrag über 242,64 € bitten wir umgehend auf unser Konto zu überweisen:
Anbei eine Forderungsaufstellung:
Forderung aus der Jahresrechnung vom 13.11.2005
inkl. Abschlag November 2005 757,43 €
Ihre Einzahlung für die Jahresabrechnung 2005 ./. 425,35 €
Ihre Einzahlung Abschlag November 2005 ./. 130,00 €
Forderung Abschlag Dezember 2005 165,00 €
Ihre Einzahlung Abschlag Dezember 2005 ./. 130,00 €
Retourgebühren für nicht erfolgten Einzug der Jahresabrechnung 5,56 €
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Gesamtforderung 242,64 €
Im bisher mit Ihnen geführten Schriftwechsel wurden die gegenseitigen Argumente ausgetauscht und die Standpunkte erörtert. Deshalb möchten wir auf weiteren Schriftwechsel im Rahmen der Beschwerdebearbeitung verzichten.Wir bitten Sie, Ihren Standpunkt noch einmal zu überdenken und die Jahresrechnung entsprechend der Fälligkeit vollständig zu begleichen.
Mit freundlichen Grüßen
Würde mich über Beiträge und Hinweise zur Thematik freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.