Energiepreis-Protest > GASAG Berlin
GASAG Berlin
RR-E-ft:
Neue Preisstruktur ab dem 01.01.2007:
http://www.gasag.de/de/privatkunden/preise/preis_uebersicht/index.doc.html
skorpion:
Nach meinem oben schon angekündigten Widerspruch, inkl. Zurückholen des letzten Abschlags und Verrechnung mit meinem Ergebnis, habe ich nun ein Schreiben von der Gasag bekommen: "Ihre Zahlungsrückstände / Mahnung".
In diesem Schreiben steht, dass die Gasag zur Kenntniss genommen hat, dass ich die Zahlung von Beträgen mit Hinweis auf eine angebliche Unbilligkeit der Gaspreise verweigere. Ich sei aber nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt, sondern könne sie in einem Rückforderungsprozess geltend machen.
Die Forderungen seien fällig und es fielen laufende Verzugszinsen an. Sie behalten sich die gerichtliche Geltendmachung ihrer Forderungen vor.
Ich muß dazu sagen, dass trotz Widerrufen meiner Einzugsermächtigung die GASAG weiter abbucht. ABER: in der von mir gewollten Abschlagshöhe, die ich in 2006 gezahlt habe und nicht in der der Höhe, wie sie die GASAG in der Jahresabrechnung angekündigt hatte.
Nun meine Frage: Wie kann ich in meinem Fall weiter verfahren? Die Mahnung ignorieren oder etwas dazu schreiben? Für eine weiter Hilfe wäre ich sehr, sehr dankbar.
Viele Grüße,
Skorpion
Monaco:
@skorpion
Nach Ihrem Einwand sind die Forderungen der GASAG eben gerade nicht fällig. Und nicht fällige Zahlungen muss man auch nicht ungerechtfertigt zurückhalten. Das bedeutet, dass Ihr Versorger keinerlei Anspruch auf diese Zahlungen entfalten kann. Schon gar nicht mit der Argumentation, dass Sie sich ihr Geld ggf. in einem Rückforderungsprozess zurückholen müssen. Wenn ihr Versorger mehr Geld haben möchte, möchte er bitte schön klagen - und dabei auch seine Kalkulation vollständig offen legen!
Wenn die GASAG weiterhin den von Ihnen zugestandenen Abschlag abbucht, dann ist das doch in Ordnung. Ggf. sollten Sie erwägen, den Abschlag weiter senken zu lassen, dass Sie nicht wieder in die Verlegenheit einer Überzahlung kommen. Nehmen Sie Ihren (nicht den der GASAG) Rechnungsbetrag 2005/06, teilen Sie ihn durch 12 und schon haben Sie ihren Abschlag 2006/07.
Und lassen Sie sich vor allem nicht einschüchtern.
Haben Sie (in diesem Fall!) ruhig stets das "letzte Wort". Schreiben Sie zurück und verweisen, wie Herr Fricke anmerkt, auf das entsprechende Urteil und die natürlich damit verbundene Nichtfälligkeit von Forderungen.
Fragen Sie nach, worauf die GASAG ihr Zahlungsbegehren stützt, wo doch die letzten Preiserhöhungen unwirksam sind?
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
mmartin_bln:
Wie von Herrn Fricke ja schon verlinkt verschickt die GASAG dieser Tage verheißungsvolle Schreiben mit dem Titel "Alles wird einfacher - das neue GASAG-Preissystem".
Darin kündigt sie zum Jahresende die Energielieferungen zu den bisherigen Konditionen und stellt den automatischen Wechsel in einen Vertrag nach einem neuen "Bestpreis"-System in Aussicht.
Ich argwöhne da und vermute andere Hintergedanken als nur die neue Mehrwertsteuer an den Kunden weiterzugeben (was man vielleicht auch ohne ganz neue Verträge hätte tun können).
Die GASAG beruft sich hier auf den Gesetzgeber, der "die Rahmenbedingungen für die Erdgasversorgung von Haushaltskunden in Deutschlang grundlegend geändert" habe.
Die große Frage: Ist das gut oder schlecht? Vor allem für die Berliner Widersprüchler und vor dem Hintergrund, dass die GASAG sich in den mitgelieferten besonderen/ergänzenden Bedingungen zur GasGVV insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung lästiger Kunden (Zahlungsverzug, Zurückziehung der Einzugsermächtigung, etc.) gibt.
Wie verhalte ich mich als Widersprüchler jetzt richtig. Sollte ich durch passive Zustimmung den Wechsel in den neuen Tarif zulassen? Habe ich überhaupt eine Alternative? Wie könnte der Wechsel den laufenden Widerspruch beeinflussen? Was könnte die Strategie der GASAG sein? Sie würde mit der Kündigung aller Widersprüchler nach der Vertragsumstellung und gleichzeitigem Versicht auf alle strittigen Forderungen sicher keinen schlechten Deal machen.
Wie seht Ihr das?
PS: Ich hatte nur kurz Zeit die GASAG-Werbung von heute querzulesen. Für Hinweise auf evtlle Verständnisfehler meinerseits bin ich durchaus dankbar. Wer kann etwas Licht auf die Sache werfen?
mr_hoffi:
Hallo liebe Experten ,
glaube meine Überschrift sagt alles , denn die Kündigung der alten Verträge zum 31.12.06 und der automatische Übergang in einen neuen Vertrag mit NEUEN Bedingungen (Mahngebühren,Kündigungsrecht usw.)
verschafft der Gasag wieder eine bessere Position gegenüber uns kritischen Kunden...
Würde sofort zu Klickgas wechseln,aber leider ist deren Aktion (1 Gratis Monatsbeitrag) seit 15.11. vorbei...
Auch deren Preise haben noch nicht die 3% mehr drin die uns alle ab
2007 erwarten...Ist also Preislich gleich mit Gasag...
Bleibt nur die Preisgarantie bis Ende 2007...
Meinungen , Vorschläge ?!
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