Energiepreis-Protest > GASAG Berlin
GASAG Berlin
Schwalmtaler:
Moin UP,
wie sie schon sagten ist es unser aller Ziel, zu einer Klage seitens der Versorger zu kommen um die Preisbestimmung überprüfen zu lassen. Um aber nicht \"Unrecht mit Unrecht\" zu begegnen, sollte man sich schon an die Gesetze und Bestimmungen halten. Daher ist es ja auch so wichtig, die Abschläge soweit zu reduzieren, das selbst schon nach altem Preis eine Nachzahlung fällig wird, um den Versorgern nicht noch mehr \"unnötigen\" zinslosen Kredit zu gewähren.
up:
Von der Gasag kam als Antwort auf den Widerspruch unter anderem die Mitteilung, sie habe Ende Januar in diversen Tageszeitungen und auf ihrer Webseite ihre Kalkulationsgrundlagen offengelegt.
Um das erheiternde Erlebnis nicht vorzuenthalten, was man sich dort unter einer prüffähigen Offenlegung vorstellt, hier der Link:
http://www.gasag.de/de/privatkunden/preise/fakten_zum_erdgaspreis/index.doc.html
Cremer:
@up
das ist keine Offenlegung der Kalkulation, sondern nur wie sich eizelne Preisblöcke zusammensetzen
Graf Koks:
@Cremer,
@up:
Erst kürzlich hat das zuvor vielgescholtene LG Hannover im Rahmen einer Feststellungsklage einer Kundin der dortigen Stadtwerke verlauten lassen, dass die Offenlegung der Kalkulation auch die Bezugsverträge umfasst, wenn das Versorgungsunternehmen die Preisneufestsetzungen mit eigenen Kostensteigerungen begründet.
Vermutlich kommt dann aus der GASAG- Zentrale die Nachricht: Uuuiiii, die sind aber doch gerade beim Bundeskartellamt ....
Also, bitte keine schönen Grafiken usw. ... alles was wir sehen möchten sind Belege ! Alles andere ist Verdummung ... ...
M.f.G. aus Berlin
der Graf
netti:
Hallo!
ich werde demnächst mit dem Musterbrief Einspruch gegen die Preiserhöhungen von Oktober 05 und Januar 06 Einspruch erheben. Geld bekomme ich ja wohl nicht zurück, wie ich das in nem Beitrag der Grundsatzfragen gelesen habe. Aber nach welchem Preis rechne ich jetzt? dem vor Okt. 05 oder dem vor Jan. 06?
wie werden überhaupt abschläge kalkuliert?
Im Übrigen steht unter meiner Rechnung, dass ich vier Wochen vor einer Preiserhöhung benachrrichtigt werde, ist aber so nicht passiert wenn ich mich richtig erinnere. weder im oktober noch im januar. passierte erst mit meiner Jahresabrechnung. ist das rechtens?
Grüße von Netti
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