Energiepreis-Protest > GASAG Berlin
GASAG Berlin
RR-E-ft:
@Rippraff
Bei einem gestiegenen Verbrauch hat man selbstredend auch bei Zugrundelegung der alten Preise einen höheren Abschlag zu zahlen.
Es geht gerade darum, nur Abschläge und Rechnungsbeträge zu zahlen, die sich bei Zugrundelegung der alten Preise ergeben.
So stand es wohl auch anfangs in den Musterbriefen...
Wenn Sie gleich zu einem Anwalt gehen, kann dieser sich auch gleich vorsorglich für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung zum Prozessbevollmächtigten bestellen.
Dies erübrigt viele Folgeprobleme.
Hoffentlich wollen Sie sich nicht auch vor Gericht allein durchschlagen. Davon kann ich nur dringend abraten.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Rippraff:
@RR-E-ft
--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---Bei einem gestiegenen Verbrauch hat man selbstredend auch bei Zugrundelegung der alten Preise einen höheren Abschlag zu zahlen.
--- Ende Zitat ---
Was durch "so lange ich mein Verbrauchsverhalten (also die abgenommene Energiemenge) nicht wesentlich verändere" abgedeckt ist.
--- Zitat ---Es geht gerade darum, nur Abschläge und Rechnungsbeträge zu zahlen, die sich bei Zugrundelegung der alten Preise ergeben.
--- Ende Zitat ---
Und die alten Preise wollen doch auch benannt werden oder nicht?
--- Zitat ---Hoffentlich wollen Sie sich nicht auch vor Gericht allein durchschlagen.
--- Ende Zitat ---
Vor einem möglichen Gerichtsverfahren sollte erst einmal ein Widerspruch stehen. :wink:
Ansonsten verstehe ich allmählich nicht, warum konkrete Detailfragen meinerseits, für die ich bereits einen in meinen Augen sinnigen Vorschlag unterbreitet hatte, nicht einfach positiv oder negativ beschieden werden.
MfG,
Rippraff
RR-E-ft:
@Rippraff
Ich verstehe nicht, dass Sie etwas beschieden haben möchten bzw. eine entsprechende Erwartungshaltung an den Tag legen.
(Bescheide gibt es auf Antrag - manchmal auch ohne einen solchen - bei Behörden).
Es geht hier nicht darum, für einzelne deren konkrete Schreiben zu formulieren, bis sie passen, sondern grundsätzlich und allgemein Wege aufzuzeigen, wie man sich gegen unbillig überhöhte Energiepreise zur Wehr setzen kann.
Wenn ich es richtig verstanden habe, haben Sie sich bewusst dafür entschieden, auf einen Anwalt zu verzichten.
Dieser Entscheidung zolle ich natürlich meinen Respekt.
Ich wünsche Ihnen gutes Gelingen und viel Erfolg.
Möge alles gut funktionieren.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Rippraff:
@RR-E-ft
Und ich verstehe nicht, wie man sich ständig an sprachlichen Spitzfindigkeiten aufhängen kann.
--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---Es geht hier nicht darum, für einzelne deren konkrete Schreiben zu formulieren, bis sie passen, sondern grundsätzlich und allgemein Wege aufzuzeigen, wie man sich gegen unbillig überhöhte Energiepreise zur Wehr setzen kann.
--- Ende Zitat ---
Es sollte eigentlich erkennbar sein, dass ich niemanden gebeten habe, für mich komplette Texte aufzusetzen. Ich habe vielmehr die vorhandenen Vorlagen (für die ich dankbar bin) genutzt und sie an den Stellen an denen sie mir nicht eindeutig erscheinen entsprechend ergänzt. Dazu wollte ich mir von den Fachleuten den Segen holen, wobei mir bewusst ist, dass den Segen höchstens die Kirche erteilt... :roll:
Es ist ja denkbar, dass ich einzelne Abschnitte nicht richtig interpretiert habe und sie durch meine persönlichen Änderungen womöglich im Sinn entstelle, was natürlich nicht beabsichtigt ist.
MfG,
Rippraff
taxman:
Auch die Preisanpassungsklauseln der GASAG sind nicht verständlich und daher unwirksam:
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=15129
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