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EWE

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advocat:
Der Berichterstattung nach handelt es sich bei dieser Klage offenbar (wieder?) um eine Klage eines Einzelnen, wobei die Ansicht des Amtsgerichts OL nun ja hinreichend bekannt ist. Es stellt sich deshalb die Frage, ob ein derartiges Verfahren Sinn macht.

Auf Anfrage bei Haus und Grund wurde dort am 10.02.2006 mitgeteilt, daß die Klage noch nicht eingereicht wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Götz Rohde
-Rechtsanwalt-

K T A G
Kälberer Tittel Ahrens Gieschen
Rechtsanwälte in Partnerschaft
Junkernkamp 4
27243 Harpstedt

RR-E-ft:
@advocat

Eine solche Einzelklage vor dem AG OL erscheint wirklich nicht sinnvoll, zumal Haus& Grund über die Mitglieder Druck machen könnte, wenn nicht mehr unter Vorbehalt gezahlt wird.

Auch könnten die Mitglieder des Verbandes bei geringerem Kostenrisko zusammen eine Sammelklage beim LG anbringen.

Manchmal kann man sich schon die Frage stellen, ob bei einigen Verbänden  nicht mehr laut getrommelt denn tatsächlich entschlossen  marschiert wird.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

biene:
hallo zusammen

inzwischen hat sie die EWE per Mahnung schon wieder gemeldet - es geht zwar nicht draus hervor ob es die 2. oder 3. usw. sei - aber jetzt wollen sie doch bis zum \"bestimmten\" Datum das Geld haben -

Man sieht folgenden Text:

Anrede,

sicherlich ist es Ihrer Aufmerksamkeit entgangen, die bisher aufgelaufenen Beträge in Höhe von........ zuzüglich Kosten der Mahnung - 2,50 €
Gesamtbetrag zu bezahlen

Wir bitten Sie diesen Betrag unter  Angabe der o.g. Vertragsnr auf unser Konto so rechtzeitig zu überweisen, das wir spätestens am 2.März 2006 darüber verfügen können...


Mit freundlichen Grüßen

EWE

Sollte man nochmals schriftlich drauf reagieren? oder wieder an die Seite legen?

Gruß Biene

Cremer:
@biene,

wenn Lust, dann schreib doch.

Ich halte es immer für besser \"kontra\" zu geben.

RR-E-ft:
@Biene

Ich würde mitteilen, dass es keinesfalls an mangelnder Aufmerksamkeit liegt, sondern an der Rechtslage in Bezug auf § 315 BGB.

Man sollte zugleich beim Versorger anfragen, ob es dessen Aufmerksamkeit entgangen ist, dass man Widerspruch eingelegt hat oder weshalb eine solche Mahnung sonst erfolgt.

Man sollte darauf verweisen, dass man solche Mahnungen zukünftig nicht wünscht, sich durch solche belästigt fühlt. Man möge sich mit Rücksiht auf die gesetzliche Verpflichtung zu einer preisgünstigen Versorgung zu verbraucherfreundlichen Bedingungen die Kosten dafür sparen.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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