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EWE

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jroettges:
@Cremer
Wir kürzen auf Preisstand Mai 2005 mit damals 3,94 ct/kWh + 2%
Der 2%ige Aufschlag ist damals empfohlen worden und taucht seither auch in einigen Urteilen auf.

Was ich damals noch nicht so durchblickt habe, waren  die Unterschiede zwischen Grundversorgung und Sonderverträgen.

Eigentlich müssten wir auf den 1995 vertraglich vereinbarten Betrag von 37 Pf je m³ kürzen, gibt es doch keinerlei Preisanpassungsklauseln, schon gar keine wirksamen.

RR-E-ft:
Landgerichte Hannover und Oldenburg schreiben der EWE Folgendes:

http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=805&file=dl_mg_1170705378.pdf

Niemand sollte oft überlastete Richter am Amtsgerichten für schlauer halten als erfahrene Kammern an den Landgerichten.

Diese Entscheidung des OLG Oldenburg hatte EWE seinen Kunden vorenthalten:

http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=806&file=dl_mg_1170707382.pdf

Siehe auch hier:

http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=605&file=dl_mg_1141127913.pdf

Gasheizer:
Ich habe heute ebenfalls diese „Anpassung der Vertragsbedingungen für die Belieferung mit Erdgas” bekommen. ich kürze auch die Preise auf Stand 2004 mit 2% Inflationsgabe pro Jahr.
Herr Fricke, für den Nichtjuristen: Ist es tatsächlich so, wie Sie oben schreiben, dass die Klausel


--- Zitat ---„Wir beliefern Sie somit ab dem 1. April 2007 zu den o.g. neuen Bedingungen des EWE Erdgas classic.... Sie brauchen hierfür nichts weiter zu tun.
Sind Sie mit den og. Bedingungen nicht einverstanden, müssen Sie bis zum 31.3. 2007 schriftlich widersprechen. Sollten Sie dieser Vertragsanpassung schriftlich widersprechen, behalten wir uns vor, den bestehenden Erdgasliefervertrag zu kündigen.....”
--- Ende Zitat ---
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nicht wirksam ist, solange ich mich nicht dazu bei EWE melde?

Ich war schon am Grübeln: Melde ich mich nicht, gebe ich ja laut diesem Text mein Einverständnis zu diesem quasi neuen Vertrag, der ja auch mit neuen AGBs und weiteren ergänzenden Bedingungen gespickt ist, die es in sich haben. Damit müsste ich also ab 1.4. die aktuellen Preise zahlen.
Widerspreche ich diesem Vertrag, entweder regulär zum angegebenen Termin, oder aber mit einem neuen Billigkeits-Einwand nach dem 1. April, schicken die mich in den höheren Grundversorgungstarif. Das mit dem Risiko für mich, dass ich, falls ich die seit 2004 einbehaltenen Summen  doch mal nachzahlen muss (die EWE brav jeden Monat teuer (ab jetzt 2,50 je Mahnung) anmahnt), dann auch den höheren Grundversorgungspreis zahlen muss, also doppelt verloren habe.
Ich meine auch, dass die Praxis nicht rechtens ist, ohne Unterschrift einseitig einen Vertrag zu ändern und stillschweigendes Einverständnis, oder wie immer das juritisch heißt, vorauszusetzen, um den ehemlas unterschriebenen Vertrag ändern zu können. Aber das ist nur die Logik eines Ingenieurs, vielleicht nicht die der Juristen.
Also, ruhig verhalten und nicht melden ist tatsächlich richtig?

Apropos, gehört zwar nicht ganz hierher, aber großen Dank für Ihre Ausführungen zum schwarzen E, Herr Fricke. Ich war drauf und dran, dahin zu wechseln, um die ewigen Querelen mit EWE loszuwerden. Aber dann hätte man ja den EON-Preis akzeptiert und wär raus aus dem Spiel. Beim Strom hab ich die EWE schon verlassen, bin noch gespannt, was für Abenteuer mich bei der gelben Konkurrenz erwarten...
--- Zitat ---
--- Ende Zitat ---

RR-E-ft:
@Gasheizer

Wenn heute an den Universitäten nichts anderes gelehrt wird, dann ist es immer noch so, dass Verträge und Vertragsänderungen durch eine Einigung (Angebot und Annahme gem. § 145 ff. BGB) zustande kommen.

Das lernen angehende Juristen im Anfangssemester.

Es ist also für einen Vertragsschluss mit Verbrauchern nicht ausreichend, lediglich ein Angebot zu übersenden.

Schweigen auf ein Angebot gilt nicht als Annahme.

Ebenso gesichert ist, dass ein Vertragsverhältnis so lange unverändert läuft, bis es von einer der Seiten wirksam gekündigt wird. Möglicherweise bereits aus Kindertagen kennt man den alten Rechtssatz "Verträge sind einzuhalten" (pacta sunt servanda).

Überlegen Sie mal:

Sicherlich bekommen Sie auch von vielen Unternehmen, zumeist unbestellt, Vertragsangebote mit der Post übersandt.

Bestimmt landete auch bei Ihnen das meiste davon zutreffend unbeantwortet  in der Rundablage.

Wären dadurch überall entsprechende Verträge zustande gekommen, dürften Sie den Überblick über bestehende Vertragsverhältnisse längst verloren haben.

Für Versorgungsunternehmen  gilt nichts anderes.

Gasheizer:
Danke! Genau so habe ich die Sache auch verstanden. Also weglegen und waretn...

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