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EWE

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SisterDew:

--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---@SisterDew

Die Höhe des Abschlages muss bei Zugrundelegung der alten Preise und des aktuellen Verbrauchs berechnet werden.

Eine Aussage, den Abschlag um einen bestimmten Prozentsatz zu kürzen lässt sich also nicht treffen.
--- Ende Zitat ---



Hmmm... Was hat die Errechnung eines reduzierten Abschlags denn mit meinem Verbrauch zu tun?
Der Gas-Preis (pro kWh) wurde doch für alle (Privatverbraucher) in gleicher Höhe erhöht.
Wenn ich es richtig behalten habe, soll der Preis pro kWh seit 2004 um ungefähr 40% gestiegen sein... Und wenn ich mir meine Rechnungen ansehe, dann kommt das auch etwa hin. Insofern fände ich eine Reduzierung um 25% moderat.

Aber Sie sind der Experte!
Ich glaube Ihnen natürlich! :wink:
Wie errechne ich denn nun (m)einen angemessenen Abschlag?
Gibt es da eine Formel, einen Link u.ä.?

Ich danke Ihnen für Ihre Antworten und Mühe.

hollmoor:

--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---@SisterDew

Die Höhe des Abschlages muss bei Zugrundelegung der alten Preise und des aktuellen Verbrauchs berechnet werden.

--- Ende Zitat ---


@SisterDrew  Siehe oben!


Hat RA-E-ft doch schon geschrieben,wie sie es errechnen können.
Sie haben doch bestimmt schon Werte bzw.die letzte Jahresrechnung,wenn  sie schon seit 2005 widersprochen haben.
Nehmen sie den Jahresverbrauch 2006 zu den Preisen von 2005,denen sie widersprochen haben u.teilen sie durch 11 bzw.12 Abschläge,dann haben sie den Betrag,den sie bezahlen müssen,wollen,können! :wink:
Sie müssen nur ihren aktuellen Verbrauch im Auge behalten u.nötigerweise mal notieren u.ca.2-3 Monate vor Erstellung der neuen Abrechnung des Versorgers mal durchrechnen,ob es auf eine Überzahlung ihrerseits hinauslaufen könnte.Wenn ja müssen sie die letzten Abschläge weiter reduzieren.
Aber die Gründe immer schön rechtzeitig dem Versorger vorher mitteilen.

Einem ihrer Treads entnehme ich,das sie die Abschläge überhaupt noch nicht gekürzt haben.Somit haben sie doch bestimmt schon Überzahlungen geleistet,oder?
Das Geld ist erstmal weg.Ihr Versorger wird es nicht erstatten,da er auf seine Preise beharrt.Aufrechung nicht gestattet.Man kanns aber versuchen.Sie werden dann aber sicher irgendwann eine Mitteilung bekommen,wie ihr Versorger dazu steht.
Ansonsten bitte hier im Forum wühlen,es gibt reichlich Antworten zu diesem Thema.

jroettges:
@SisterDrew
Man kann in dieser Abrechnungsperiode getrost von einem um 10% niedrigeren Verbrauch ausgehen, verglichen mit dem letzten Jahr.

Dies sollte man bei der Kalkulation berücksichtigen, damit eine Überzahlung vermieden wird.

Ein Anhalt: Wenn man der EWE auf den Preisstand 2005 plus einem Aufschlag von 2% kürzt, dann ist ein Arbeitspreis von 4,02 ct/kWh angezeigt (bis zum ersten Januar 07 und danach 4,12 ct/kWh, wenn man die MWSt-Erhöhung berücksichtigen will).

(korrigiert dank Hinweis von Schwalmtaler)

Schwalmtaler:
Moin jroettges,

Sie haben sich wohl leider in der Kommasetzung bei den Preisen vertan und meinten 4,02 bzw. 4,12 ct/kWh, oder? Ansonsten hätte die EWE die niedrigsten Gaspreise, von denen ich je gehört habe!!!


Gruß
Schwalmtaler

Cremer:
@jroettges,

Sie Schrieben:


--- Zitat ---Preisstand 2005 plus einem Aufschlag von 2% kürzt
--- Ende Zitat ---
:?  :?  

2% Aufschlag gestehen wir doch schon lange nicht mehr zu.

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