Energiepreis-Protest > EWE
EWE
RR-E-ft:
@SisterDew
Es wäre offensichtlich unsinnig, dem ClassicTarif zu widersprechen und zugleich den höheren Grundversorgungstarif zu akzeptieren.
Man hüte sich davor, auch nur irgendetwas zu akzeptieren.
SisterDew:
--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---@SisterDew
Es wäre offensichtlich unsinnig, dem ClassicTarif zu widersprechen und zugleich den höheren Grundversorgungstarif zu akzeptieren.
Man hüte sich davor, auch nur irgendetwas zu akzeptieren.
--- Ende Zitat ---
Okay... also den Einspruch wie gepostet abschicken?
Um wieviel Prozent soll ich meinen Abschlag reduzieren?
25%?
mehr?
weniger?
RR-E-ft:
@SisterDew
Die Höhe des Abschlages muss bei Zugrundelegung der alten Preise und des aktuellen Verbrauchs berechnet werden.
Eine Aussage, den Abschlag um einen bestimmten Prozentsatz zu kürzen lässt sich also nicht treffen.
Es gibt sogar einige Tarifkunden, die ihren Abschlag für Strom/ Gas seit Jahren erfolgreich auf "Null" gekürzt haben und gleichwohl entsprechend der Rechtslage sicher mit Erdgas und Strom beliefert werden.
Cremer:
@Fricke,
aber wenn mit diesem neuen Vertrag neue Vertragsbedingungen (Laufzeit 12 Monate, Einzugsermächtigung) und neue Preise vereinbart werden sollen, dann wäre es doch angebracht, Widerspruch einzulegen, wenn auch der neue Tarif günstiger ist als der momentane Tarif.
Erst recht sollte man widersprechen, wenn man die Preise von 2004 zur eigenen Abrechnung anwendet; da ist dieser Preis jedenfalls weitaus günstiger als der "neue angebotene Tarif"
RR-E-ft:
@Cremer
Drehen wir uns wieder einmal im Kreis?!
Es lässt sich nicht alleweil gebetsmühlenhaft wiederholen:
Wenn der Versorger 50 Lagen Papier zuschickt und man darauf nicht reagiert, kommt dadurch gerade kein Vertrag zu geänderten Bedingungen zustande. Vielmehr gilt der alte ungekündigte Vertrag unverändert fort.
Mit den vielen Lagen Papier kann man enstprechend individueller aktueller Bedürfnisse verfahren....
Hatte man im laufenden Vertrag den jeweils erhöhten Preisen insgesamt bereits widersprochen, ändert sich rein überhaupt nichts. Rein vorsorglich kann man den Widerspruch gegen den Gesamtpreis nochmals wiederholen.
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