Energiepreis-Protest > EWE
EWE
Schwalmtaler:
Fricke und energienetz,
Sorry! Das Urteil ist mir wahrscheinlich durch die andere Schreibweise durchgerutscht.
Danke für den Hinweis auf die Urteilssammlung!
Gruß
Schwalmtaler
uwes:
--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---Zum Beispiel das LG Mönchengladbach geht wohl davon aus, dass wegen § 102 ff. EnWG n. F. immer die Landgerichte zuständig sind und zwar streitwertunabhängig.
--- Ende Zitat ---
Auch das LG Mönchengladbach sollte das Gesetz erst richtig lesen, bevor es eine Bestimmung anwendet, die wahrscheinlich in den bisherigen Streitfällen keine Anwendung gefunden hatte.
Die Zuständigkeit des LG ist nämlich nur dann berührt, wenn Ansprüche aus diesem (dem EnWG) - Gesetz geltend gemacht werden. Zu denken ist daran, dass eine der Alternativen des § 30 geltend gemacht wird.
Das ist aber nicht der Fall. Die mir bekannten Kläger monieren ja keine missbräuchliche Preisgestaltung, sondern sie sagen, dass die Erhöhungen z.Zt. mangels Vorlage einer Kostenkalkulation nicht auf Missbrauchstatbestände überprüft werden können, aber unbillig erscheinen. Ich vertrete allerdings auch den Standpunkt, dass sich die Zuständigkeit im Verlaufe des Verfahrens ändern könnte. Wenn die beklagten Vesorgungsunternehmen nämlich Zahlenwerke vorlegen, aus denen sich der Vorwurf eines Missbrauchs (was ja insgeheim auch alle erwarten) ergibt, dann wäre eine Verweisung an das sachlich gem. § 102 EnWG zuständige Gericht wohl zuständige Gericht wohl erforderlich.
Uwes
Schwalmtaler:
Moin Uwes,
wenn ich als Laie das Urteil richtig verstanden habe, hält der Kläger zwar nur die Erhöhung für unbillig, doch das LG will auch den Preis in Gänze mit Hinweis aufgrund §§1 EnWG auf \"möglichst preisgünstige, verbraucherfreundliche,.... Versorgeung\" überprüfen.
Nach meiner Einschätzung folgt das LG \"unserer\" (dank Herrn Fricke, GrafKoks und weiterer Juristen) Einschätzung der Rechtslage.
Nur die Zuständigkeit (Amts- oder Landesgericht) und die Kostenverteilung werden von den LG-Richtern anders aufgefasst.
Ist aber m.E. auch nicht gravierend, denn wir wollen uns ja verklagen lassen und nicht selber klagen, oder?
Gruß aus den eisigen \"Fastholland\" vom
Schwalmtaler
hollmoor:
@Schwalmtaler
ja leider ist aber uwes der Meinung,die Verbraucher sollten in die Offensive gehen.(Wenn ich seine Beiträge richtig verstanden habe)Die Mehrzahl der Verbraucher teilt diese Meinung jedoch nicht und nicht nur die Verbraucher sondern auch andere RA,s.
biene:
@ forum - soeben gefunden lt. Weser Kurier:
http://www.weser-kurier.de/20060127/btag_1607_32303036303132373030393931.php?MeldungsID=2006012701000&co=1&ressort=&ueberschrift=Rebellische+Kommunen+trotzen+der+EWE%0A&
Mehrere Gemeinden verweigern die geforderten Preisaufschläge / In Delmenhorst wollen Bürger eine eigene Gas-Genossenschaft gründen
Von unserem Redakteur
Krischan Förster
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Gruß Biene
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