Energiepreis-Protest > EWE
EWE
RR-E-ft:
@jroettges
EWE ändert ersichtlich gerade den "Wortlaut der Sondervereinbarungen" (AGB).
--- Zitat ---Den vollständigen Wortlaut unserer Sondervereinbarungen finden Sie hier: Klick ! (Zurzeit in Überarbeitung)
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---Die allgemeinen Preise und Bedingungen sowie die Ergänzenden Bestimmungen der EWE Aktiengesellschaft für die Versorgung von Haushaltskunden mit Erdgas im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung entsprechen den Allgemeinen Bedingungen für die Erdgasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) sowie den Ergänzenden Bestimmungen der EWE Aktiengesellschaft für die allgemeine Versorgung von Letztverbrauchern mit Erdgas.
Den vollständigen Wortlaut der Grund- und Ersatzversorgung finden Sie hier: Klick ! (Zurzeit in Überarbeitung)
--- Ende Zitat ---
Es ist nach der Rechtsprechung unzulässig, den Inhalt von Sonderverträgen (AGB) einseitig zu ändern:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4476
Darin besteht eine unzulässige unangemessene Benachteiligung gem. § 307 BGB, weil der Klauselgegener übr die jederzeitige Rechte- und Pflichtenlage im abgeschlossenen Vertragsverhältnis im Unklaren gehalten wird.
Wer Gas aus dem Netz entnimmt, muss wissen, ein Vertrag welchen Inhalts allein durch die Gasentnahme abgeschlossen wird.
Da sollten sich die Verbraucherzentralen über das UklaG einmal darum kümmern.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Gas-Harmonie:
Hallo Herr Fricke,
vielen Dank für die schnelle Antwort!
--- Zitat ---Eine Preisänderungsklausel (Preisanpassungsklausel) ist eine Regelung im Vertrag, wonach der Preis nach Vertragsabschluss noch abgeändert werden darf.
Gibt es eine solche nicht oder ist sie unwirksam, sind Preisänderungen im bestehenden Vertragsverhältnis unzulässig.
Dann gilt der bei Vertragsabschluss vereinbarte Preis bis zur Vertragskündigung.
--- Ende Zitat ---
Das habe ich verstanden! :idea:
Aber Folgendes noch nicht:
Trifft denn das auf die Verträge mit EWE zu?
Haben die solche Klauseln in den Verträgen drin?
Wahrscheinlich doch ja, oder? Sonst würden sie ja nicht dauernd die Preise erhöhen.
Sind diese Klauseln wirksam oder unwirksam? Und wenn unwirksam, warum?
Entschuldigen Sie die dummen Fragen, aber ich weiß wirklich nicht wie es im Zusammenhang mit EWE aussieht. :oops:
Mit freundlichen Grüßen
Gas-Harmonie
RR-E-ft:
@Gas-Harmonie
Zu der Frage, ob im eigenen Vertrag entsprechende Klauseln enthalten sind, muss man schon in den eigenen Vertrag schauen. :idea:
Zu der Frage, ob diese Klauseln wirksam sind, muss man sodann die entsprechenden Passagen im eigenen Vertrag mit den genannten Gerichtsurteilen und den Begründungen der selben vergleichen.
Mehr lässt sich dazu nicht sagen.
Ggf. lesen Sie noch einmal den gesamten Thread sehr aufmerksam.
Nehmen Sie sich dafür viel Zeit.
Aus der Tatsache, dass die Gaspreise ständig erhöht werden, lässt sich gerade nicht der Schluss ziehen, dass in den Verträgen wirksame Preisänderungsklauseln enthalten sind.
Das besagen doch gerade die genannten Urteile eindeutig. :idea:
jroettges:
@Gas-Harmonie
In unserem 1995 mit der EWE geschlossenem Vertrag (S 1) und den darin als "Grundlagen des Vertrages" genannten Bedingungen (AVBGasV) finde ich keinerlei Preisänderungsklauseln und auch keine Hinweise auf ebensolche.
Aber die EWE wird mir aber sicher bald mitteilen, wie sie die Sache sieht.
Gas-Harmonie:
Hallo Herr Fricke,
vielen Dank für die Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Gas-Harmonie
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