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EWE

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dieter potthoff:
Fernsehen war auch da.

Die Aufnahmeleitung erwähnte, das der Bericht heute gegen 18.00 Uhr gesedent werde. (NDR3)


Gruß
dieter

biene:
an alle -

danke Dieter - hier ist der Link für diejenigen, die den Bericht im TV NDR sehen möchten.

http://www3.ndr.de/ndrtv_pages_special/0,,SPM2376,00.html?SID=63200889


Gruß Biene

dieter potthoff:
siehe:




http://www.ewe.de/363_6010.php?navpoint=1.1

RR-E-ft:
Das LG Oldenburg hat alle drei heute verhandelten Verfahren ausgesetzt.


Feststellungsinteresse und Anwendbarekiet des § 315 BGB wurden vom LG Oldenburg nach vorläufiger Rechtsauffassung bestätigt.

Zur Überzeugung des Gerichts hat EWE den Nachweis der Billigkeit seiner Erdgaspreise noch nicht geführt, sonsdt hätte es heute schon entschieden.

Die Argumentation der EWE, diese habe die günstigsten Preise im bundesweiten Vergleich, so dass die geforderten Preise gar nicht unbillig sein könnten, verfing also nicht.


Die Sammelkläger wollten eine Entscheidung.

EWE war dafür, die Verfahren auszusetzen und wohl froh über die heutige Gerichtsentscheidung.

Die Pressemitteilung der EWE:

http://www.ewe.de/363_4183.php  

Die Frage der Wirksamkeit des Preisänderungsvorbehalts gem. § 307 BGB ließ das LG Oldenburg in den Verhandlungen offen.

Nächste Woche geht es weiter vor dem LG Aurich, welches sich hoffentlich auch vertiefter mit § 307 BGB auseinandersetzen wird.




Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

RR-E-ft:
http://www.verivox.de/news/ArticleDetails.asp?aid=16137

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