Energiepreis-Protest > BEW Bocholt

Geleistete Zahlungen = geleistete Abschläge?

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Monaco:
@ansgar

Ich schließe mich Schwalmtalers Auffassung an. So in etwa würde ich es auch machen. Dann weiß Ihr Versorger immerhin woran er ist.

Persönlich habe ich die Erfahrung gemacht, dass Einschreiben in der Regel nicht nötig sind. Immerhin ist noch kein Schreiben von mir \"abhanden\" gekommen. Selbst eine mehrfache Anmahnung einer Eingangsbestätigung ist häufig preiswerter als ein Einschreiben. Warum sollte denn die Post zusätzlich von den Gaspreisstreitigkeiten profitieren?

Ggf. könnten Sie nach einigen Tagen anrufen, denn ihr Versorger ist vermutlich mit Widersprüchen überschüttet und kann nicht binnen weniger Tage reagieren. Unser Versorger scannt den Briefverkehr vermutlich ein und hat diesen auf Knopfdruck parat. Der Mitarbeiter wird dann sicher eine Aussage treffen können. Machen Sie sich ruhig ein kurzes Protokoll vom Gespräch (mit Ansprechpartner, Datum und Uhrzeit). Dann kann eigentlich nichts mehr schief gehen.

Und die Demonstration einer gwissen Aktivität hat wohl noch nie geschadet.

Freundliche Grüße

Monaco.

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