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Autor Thema: Geleistete Zahlungen = geleistete Abschläge?  (Gelesen 9007 mal)

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Offline Ansgar

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Geleistete Zahlungen = geleistete Abschläge?
« am: 09. Januar 2006, 12:11:58 »
Hallo,

ich habe mich zur Problematik der Überzahlung und der Rückforderung bzw. Rückbuchung im Forum durch etliche Threads durchgelesen. Folgendes Zitat habe ich gefunden:

Herr Fricke:
\"Zudem darf man wegen § 31 AVBV nicht mit bereits geleisteten Zahlungen aufrechnen.\"

OK - ist mit \"bereits geleisteter Zahlung\" schon der monatlich gezahlte Abschlag gemeint oder nur die Nachzahlung/Guthaben bei der JVA?

Konkret: meine Eltern wollen sich dem Protest anschliessen haben aber (leider) schon den Abschlag für 12/2005 gezahlt, jedoch bislang keine JVA erhalten. Ich errechne auf Basis der Preise von 10/2004 ein Guthaben von fast 420,-- EUR für 2005.

Die Stadtwerke erhalten jetzt ein Schreiben mit dem bekannten Text und eine entsprechende Abrechnung unsererseits und der Aufforderung des Guthaben zu erstatten. Vermutlich werden die nicht darauf eingehen. Wir behalten uns dann vor den letzten Abschlag 12/2005 innerhalb der 6-Wochen-Frist zurückbuchen zu lassen.
Je nach Verständnis des Begriffs \"geleisteter Zahlung\" ist das Rechtens oder nicht?!

Grüße,
Ansgar

Offline Ansgar

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Geleistete Zahlungen = geleistete Abschläge?
« Antwort #1 am: 09. Januar 2006, 13:17:06 »
Ich habe in den Threads noch mal weiter gesucht und folgende Antwort gefunden:

Schwalmtaler, 23.05.2005:
\"wie schon erwähnt ist Ihre einzige Chance die letzte Abschlagszahlung zurückbuchen zu lassen (innerhalb der letzten 6 Wochenfrist ohne Probleme möglich). Dies geht aber nur, wenn Ihre Abschläge per Lastschrift vom Versorger abgebucht werden. Ansonsten haben sie wie Herr Cremer schon deutlich machte Pech gehabt.\"

Ist das schon die Lösung für meine Frage? Ginge auch noch die Vorletzte, also von 11/2005?

Grüße,
Ansgar

Offline Monaco

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Geleistete Zahlungen = geleistete Abschläge?
« Antwort #2 am: 09. Januar 2006, 16:02:41 »
@ansgar

Beachten Sie jedoch, dass Sie ihren Vorsorger möglichst im Vorfeld informieren. Also die Beträge nicht einfach zurückbuchen, sondern dem Versorger den Grund hierfür mitteilen und ggf. eine eigene Berechnung mitschicken.
Schließlich sollten Sie ihm Gelegenheit geben, möglichst selbst Tätig zu werden - ggf. den Betrag zur Vermeidung von Rücklastgebühren selbst zu erstatten. Das ist zwar eher unwahrscheinlich, Sie müssen sich dann aber auch nicht vorhalten lassen, eigenmächtig gehandelt zu haben. Immerhin konnte ihr Versorger bisher ja nicht ahnen, dass Sie die Preise nicht akzeptieren.
Soviel Mühe muss m.E. sein, um einen einigermaßen fairen Umgang zu gewährleisten. Und darüber hinaus sind Sie ja grundsätzlich bereit, den strittigen Betrag zu zahlen. Ein entsprechender Nachweis hierfür würde ausreichen ... Solange dieser jedoch auf sich warten lässt, zahlen sie nur den alten Preis.

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline Ansgar

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Geleistete Zahlungen = geleistete Abschläge?
« Antwort #3 am: 09. Januar 2006, 16:07:10 »
@ monaco

Vielen Dank für die Antwort.

Selbstverständlich informiere ich die Stadtwerke entsprechend. Musterbrief-Material ist ja reichlich vorhanden... ;-)

Ist es dann also rechtens den letzten Abschlag (12/2005)  und evtl. auch den davor (11/2005) zurückbuchen zu lassen, sofern der Versorger nicht reagiert?

Grüße,
Ansgar

Offline Schwalmtaler

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Geleistete Zahlungen = geleistete Abschläge?
« Antwort #4 am: 10. Januar 2006, 07:54:29 »
Moin Ansgar,

schicken Sie mit dem Widerspruch auch gleich Ihre Musterrechnung, die eine Überzahlung von 420€ nach altem Preis (und selbst nach neuen Preisen wird noch ein Guthaben vorhanden sein) deutlich macht und kündigen Sie an, das Sie die Abschläge 11 und 12 zurückbuchen werden, was dem Versorger zusätzlich Geld kosten würde, wenn er nicht bis zum xx das Guthaben von sich auskehrt. Die Frist sollte so gesetzt werden, das sie 3 Tage vor Ablauf ihrer 6 Wochenfrist zur Rückbuchung der Novemberabschlagszahlung endet!!! Denken sie an den Zugangsnachweis. Mein Schriftwechsel erfolgt ausschließlich per Fax und die Sendeprotokolle sammle ich. Kann mittlerweile zwar fast einen Ordner füllen, aber ist billiger als Einschreiben!

Offline Monaco

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Geleistete Zahlungen = geleistete Abschläge?
« Antwort #5 am: 10. Januar 2006, 09:17:58 »
@ansgar

Ich schließe mich Schwalmtalers Auffassung an. So in etwa würde ich es auch machen. Dann weiß Ihr Versorger immerhin woran er ist.

Persönlich habe ich die Erfahrung gemacht, dass Einschreiben in der Regel nicht nötig sind. Immerhin ist noch kein Schreiben von mir \"abhanden\" gekommen. Selbst eine mehrfache Anmahnung einer Eingangsbestätigung ist häufig preiswerter als ein Einschreiben. Warum sollte denn die Post zusätzlich von den Gaspreisstreitigkeiten profitieren?

Ggf. könnten Sie nach einigen Tagen anrufen, denn ihr Versorger ist vermutlich mit Widersprüchen überschüttet und kann nicht binnen weniger Tage reagieren. Unser Versorger scannt den Briefverkehr vermutlich ein und hat diesen auf Knopfdruck parat. Der Mitarbeiter wird dann sicher eine Aussage treffen können. Machen Sie sich ruhig ein kurzes Protokoll vom Gespräch (mit Ansprechpartner, Datum und Uhrzeit). Dann kann eigentlich nichts mehr schief gehen.

Und die Demonstration einer gwissen Aktivität hat wohl noch nie geschadet.

Freundliche Grüße

Monaco.

 

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