Energiepreis-Protest > ENTEGA
entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
Cremer:
@Kaktusfreund,
richten Sie doch mal eine schriftliche Anfrage an die Entega.
Regina***:
Hallo,
ich habe es endlich geschafft, meine Gegenrechnung zu erstellen und an die Entega zu faxen. Fazit: Nach der Gegenrechnung stünden mir noch 546,09 Euro Guthaben zu.
Entsprechend der bereits für den aktuellen Abrechnungszeitraum geleisteten Vorauszahlungen und meiner Gegenrechnung habe ich den neuen monatlichen Gas-Abschlag berechnet: 34 Euro.
Und ich habe der Entega mitgeteilt, dass meine Einzugsermächtigung nur in dieser Höhe gültig ist.
Es kam das hier schon hinreichend bekannte Schreiben mit dem Standardsatz:
--- Zitat ---Wir möchten Sie bitten, die Abschläge und die Jahresrechnung nicht zu kürzen, da wir ansonsten die fehlenden Beträge anmahnen. Bitte berücksichtigen Sie, dass dies für Sie - aufgrund der Rechtssprechung - zu nicht unerheblichen Gerichts- oder Prozesskosten führen könnte.
--- Ende Zitat ---
Heißt das also, dass die Entega weiterhin den überhöhten Abschlag abbuchen wird?
"Schlauerweise" gibt die Entega auf ihren Rechnungen keine Bankverbindung an!!!! Also wenn ich jetzt die Einzugsermächtigung kündigen würde, könnte ich nicht einmal die von mir errechneten Beträge überweisen !
Ist es überhaupt rechtens, auf einer Rechnung keine Bankverbindung anzugeben?
Was soll ich also tun?
Eines weiß ich: Akzeptieren werde ich eine überhöhte Abbuchung AUF KEINEN FALL !
Könnte mir bitte jemand auch noch einmal einen Link zum Gaspreisurteil des OLG Karlsruhe und zum bestätigten Urteil des LG Mannheim geben (beide möglichst als PDF)?
Denn ich fürchte, spätestens nach der (überhöhten) Abbuchung ist dann ein nächster Brief fällig ...
Danke für Euren Rat, ggfs. über persönliche Kurzmitteilung.
Viele Grüße
Regina
Cremer:
@Regina***,
Man kann den Versorger einwenig ärgern:
fragen Sie doch zunächst die Entega, wie sie die Abschläger haben möchten, da einem Lastschriftverfahren nicht zugestimmt wird:
- Bareinzahlung
- Scheckeinreichung a) per Brief oder b) direkte Übergabe an der Information
- Bankeinzelüberweisung
- Dauerauftrag
Wenn die dann schreiben "per Dauerauftrag" und es ist kein konto angegegben, dann neues Schreiben und nach Bankverbindung fragen.
hollmoor:
@Regina
Entziehen sie der Entega die Einzugsermächtigung schriftlich umgehend
u.fordern sie die Übermittlung der Bankverbindung.
Zahlen sie den von Ihnen errechneten Abschlag monatlich selbst per Überweisung.Sie müßten ansonsten jedesmal die Lastschrift stornieren lassen,wenn ihr Versorger nicht bereit ist,die Abbuchung auf den von Ihnen errechneten Betrag zu begrenzen.
Ungewöhnlich,das auf deren Rechnungen u.Anschreiben keine Bankdaten zu finden sind! :roll:
RR-E-ft:
@hollmoor
Wenn man Sondervertragskunde mit Einzugsermächtigung als Bedingung ist, sollte man die Einzugsermächtigung nur wirksam beschränken, um keine Nachteile zu erleiden.
Zum generellen Entzug der Einzugsermächtigung kann deshalb nicht geraten werden.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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