Energiepreis-Protest > ENTEGA

entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)

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Cremer:
@Napez

Beim bundesweiten Preisvergleich müssen Sie

- Nettopreise ohne Mehrwertsteuer zugrunde legen
- Preise aus September/Oktober 2006
- Kesselleistung mit 13 KW, was beim Jahresgrundpreis zum Tragen kommt.

Napez:

--- Zitat von: \"Cremer\" ---@Napez

Beim bundesweiten Preisvergleich müssen Sie

- Nettopreise ohne Mehrwertsteuer zugrunde legen
- Preise aus September/Oktober 2006
- Kesselleistung mit 13 KW, was beim Jahresgrundpreis zum Tragen kommt.
--- Ende Zitat ---


Meine Berechnungen basieren auf Nettopreisen und dem seit 01.08.06 gültigen Tarif Clever 2 der Entega. Bei 13 kw VL und 20.000 kwh Verbrauch ergibt sich somit ein Preis von 1.063,76 (macht dann Platz 64). Die vom Bundeskartellamt errechneten Gesamtkosten sind für mich nicht nachvollziehbar. Es sei an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen: Die Kesselleistung (Verrechnungsleistung) wird nur von wenigen Energielieferanten bereits ab 11 kw berücksichtigt. Durch den neuen Tarif werden vor allem die Besitzer moderner leistungsstarker Heizungen benachteiligt. Ob 13 kw wirklich noch realistisch sind, darf bezweifelt werden.

XYZZ:
Hallo!

Darf ich in die Runde fragen,
wann die Erdgassteuer zum letzten mal erhöht wurde?

ENTEGA verschickt auf Nachfrage und Aufforderung, neben den Berichten der Jahresabschlüsse 2004 und 2005, zwei Urteile in Kopie als Begründung, warum der Widerspruch angeblich nicht berichtigt sei:

- Berufungsurteil: LG Heilbronn 6 S 16/05 Ab (AG Heilbronn 15 C 4394/04)
- Berufungsurteil: LG Karlsruhe 9 S 300/05  (AG Karlsruhe 1 C 262/04)

Zitat aus dem Begleitschreiben: "Auch eine Vielzahl von Urteilen zeigt, dass die Energieversorgungsunternehmen bei Anstieg der Bezugskosten zur Anpassung ihrer Preise berechtigt und Preisanpassungen daher rechtmäßig sind."

Und weiter: "Andernfalls sehen wir uns gezwungen, unsere Ansprüche weiter anzumahnen und gegebenenfalls per Klage geltend zu machen."

Hintergrund: Tarifversorgung; Endabrechnung per Brief widersprochen. Da ich den billigen Tarif nicht kenne, kann ich keine Begleichung der Endabrechnung vornehmen.

Sind hier Gas-Kunden bekannt, die ENTEGA bereits auf Zahlung verklagt hat? - Bitte per PN melden! Ich bin gespannt, ob ENTEGA klagen wird.

Vielen DANK für Antworten und evtl. Tipps!

XYZZ

RR-E-ft:
Möglicherweise entscheidet der BGH am 16.01.2007 - also in einer Woche schon - über die Revision gegen das genannte Urteil des LG Karlsruhe.

http://www.ksta.de/html/artikel/1162473237815.shtml

eislud:
Hier auch noch Informationen zu den beiden Urteilen vom Bund der Energieverbraucher:
Urteil Landgericht Heilbronn vom 19. Januar 2006 - Az: 6 S 16/05 Ab
http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/Service/Container_Urteilssammlung/site__1742/
Urteil Landgericht Karlsruhe vom 3. Februar 2006 - Az: 9 S 300/05
http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/Service/Container_Urteilssammlung/site__1757/

@RR-E-ft
Wissen Sie vielleicht, ob das benannte Urteil des LG Heilbronn rechtskräftig ist?

Gruss eislud

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