Energiepreis-Protest > ENTEGA
entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
eislud:
--- Zitat ---Strompreis-Abrechnung sorgt für Ärger
...Ohne Rücksprache, echauffiert sich H., der mit seiner Frau in einem Einfamilienhaus lebt, sei man vom Familientarif auf den für ihn ungünstigeren Singletarif umgestuft worden. "Mit der Begründung, dass wir im September 2005 Widerspruch eingelegt hätten gegen den höheren Strompreis", schildert H. den Fall aus seiner Warte. "Sobald wir den Einspruch zurückziehen würden, würde man wieder mit uns sprechen, hieß es. Das ist Erpressung", empört sich der Mann....
--- Ende Zitat ---
http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=2651802
Fabio:
--- Zitat von: \"Napez\" ---Hallo, liebe Entega-Geschädigte...
--- Ende Zitat ---
Hallo!
Betreffend der Gas-Endabrechnung - im Tarif der Grundversorgung, die den Zeitraum VOR dem 01.10.2006 abrechnet, und nach umfangreichem Widerspruchsschreiben gegen die Gaspreishöhe an sich (!) und Gaspreiserhöhung, schreibt ENTEGA folgendes:
"Mittlerweile liegen mehrere Urteile von unterschiedlichen Gerichten vor, die bestätigen, dass die Preiserhöhungen der Energieunternehmen auf Grund der Steigerung der Bezugskosten zulässig sind. Die Urteile machen deutlich, dass die von Ihnen angemahnte "Billigkeit" (§315BGB) der Preise in diesen Fällen gegeben ist. Eine Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB kommt auch deshalb nicht in Betracht, weil aufgrund der zum 01. Oktober 2006 erfolgten Öffnung des Gasmarktes und dem damit verbundenen Wettbewerb ENTEGA keine Monopolstellung hat.
Wir möchten Sie daher bitten, Ihren Widerspruch zurückzuziehen und die Abschläge sowie die Jahresrechnung nicht zu kürzen, da wir ansonsten die fehlenden Beträge anmahnen und ggf. gerichtlich geltend machen müssen. Bitte berücksichtigen Sie, dass dies für Sie - aufgrund der bestehenden Rechtsprechung - zu nicht unerheblichen Gerichts- und Prozesskosten führen könnte."
Meine Fragen:
1. Habe ich da irgendetwas verpasst?
2. Es gibt Urteile, auf die die Gasversorger sich rechtssicher und urteilsfest berufen können?
3. Ich kann also den Gasversorger mittlerweile frei wählen?
Das ALLES wäre mir völlig neu, lerne aber sehr gerne dazu! Wer hat da mehr Infos als ich, die diese Versorgerhaltung begründen können?
4. Und selbst wenn dies ALLES so wäre, wenn der hier betreffende Abrechnungszeitraum VOR dem 01.10.06 liegt, welche Auswirkung hätte eine Entscheidung, die den Zeitraum NACH dem 01.10.06 betrifft?
5. Wie viel ist, solange die Billigkeit der Preishöhe und -erhöhung nicht nachgewiesen wurde, überhaupt fällig? M.E. und nach intensiver Durchsicht der Beiträge hier, gar nichts, da ich ja den "billigen" Preis nicht selber errechnen oder schätzen kann, oder?
DANKE vielmals für die Aufklärung!
Allen mitlesenden "Rebellen" und Energieversorgern
eine gute Zeit "zwischen den Jahren"
wünscht
der Fabio
eislud:
Ich habe einen ähnlichen Brief erhalten.
Das ist nur ein Einschüchterungsversuch.
zu 1. Nein, nichts verpasst, zumindest nichts zum Thema. :lol:
zu 2. Es gibt zumindest ein Urteil, vermutlich aber mehrere, in denen nur die Billigkeit der Preiserhöhungen und nicht des Gesamtpreises bemängelt wurde. Beispiel: LG Bonn - (8 S 146/05). Das Gericht sah sich deshalb nicht beauftragt, die Billigkeit des Gesamtpreises zu prüfen. Das Urteil ging zugunsten des Versorgers, ist aber, glaube ich, noch nicht rechtskräftig wegen Berufung.
Siehe auch hier: http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4180&highlight=146
zu 3. Frei wählen, ist etwas übertrieben. Im Entega-Gebiet kann man mittlerweile auch zu GGEW. Siehe auch @Napez 10.11.2006 11:35 weiter oben.
Auf eine Monopolstellung kommt es nicht an, sondern auf eine einseitige Leistungsbestimmung.
zu 4. Die Frage stellt sich nicht.
zu 5. Bei einer Grundversorgung ist nichts fällig bis die Billigkeit nachgewiesen ist. Bei einem Sondervertrag ist zuerst mal der vertraglich bestimmte Anfangspreis fällig, sofern es einen gibt. Der Anfangspreis kann aber auch schon einseitg bestimmt sein und unterliegt damit auch eigentlich der Billigkeit. Auch hier wäre dann nichts fällig.
Siehe auch hier 22.12.2006 13:46: http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4661
Gruss eislud
Cremer:
@eislud,
richtig, es ist nichts fällig (Punkt5)
Trotzdem sollte man sich kritisch fragen, ob man weiterhin bereit ist, die Abschläge zu zahlen.
Wenn ja, dann auf alle Fälle gekürzt.
Fabio:
--- Zitat von: \"Cremer\" ---@eislud,
richtig, es ist nichts fällig (Punkt5)
Trotzdem sollte man sich kritisch fragen, ob man weiterhin bereit ist, die Abschläge zu zahlen.
Wenn ja, dann auf alle Fälle gekürzt.
--- Ende Zitat ---
Ich bin auch der Meinung, dass nichts fällig ist, daher auch das entsprechende Schreiben des Versorgers, weil dieser genau dieses Problem hat, dass er immer noch auf den abgerechneten Betrag wartet. Wer möchte aber schon einen unbilligen Preis zahlen...?
Ein Abschlag steht im übrigen nicht an, da es um die Abschlußrechnung ging/geht!
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