Energiepreis-Protest > ENTEGA

entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)

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Merit:
Der monatliche Abschlag sollte sich eigentlich so ergeben:
Letzter Rechnungsbetrag geteilt durch Anzahl der Vorauszahlungen bis zur nächsten Jahres-Abr (z.B. laut \"meiner\" Jahres-Abrechnung - \"Zahlungsterminplan\" = 11)

Ich beobachte das ja nun schon längere Zeit (bisher nur GASUF = im Nachbarlandkreis) - insbesondere seit 2002/2003 kalkulieren die mind. 20 % Sicherheitszuschlag bei der Berechnung der monatl. Abschläge - natürlich grundsätzlich zu ihren Gunsten.
M.E. geschieht das ganz bewusst, um Nachzahlungen und entsprechende Streitigkeiten bzw. Möglichkeiten zum Einbehalt bereits vorsorglich zu vermeiden ...
Jetzt langt\'s mir aber wirklich.

Nach unserem Umzug sind wir nun erst ganz \"frisch\" ENTEGA-Kunde (zwar als Mieter, aber dennoch als direkter Vertragskunde).

Und da die ENTEGA lt. Verivox-Vergleich bzw. wie unter energieverbraucher.de erwähnt, weit oben auf der Liste der teuersten Gasanbieter rangiert, denke ich mal uns als ENTEGA-Kunden wird noch einiges bevorstehen.
http://www.energieverbraucher.de/index.php?pre_cat_open=41&id=115&subid=312&content_news_detail=4849&back_cont_id=4045

Bei uns bestand die ENTEGA auf völlig überhöhten Abschlagszahlungen, obwohl wir im Abrechnungszeitraum 2005 nur an 9 von 12 Monaten (bzw. nur an 3 von 6 Heizmonaten) Kunde waren. Die Dame am Telefon/Kundenbetreuung konnte oder wollte die Zusammenhänge nicht verstehen ...

Wie zu erwarten kam bei der Jahres-Abr. zum __.Jan 2006 ein stattlicher Erstattungsanspruch von rund 55 % der Vorauszahlungssumme heraus! > mehrere Hundert Euro - trotz 2maliger Preiserhöhungen alleine seit Mrz 2005!
Schon mal nett, gleich zu Vertragsbeginn dazu gezwungen zu werden, der ENTEGA ein kostenloses Darlehen zu gewähren ...

Durch den Erstattungsanspruch bin ich zwar nicht in der Lage meinem Widerspruch aktuell Druck durch Einbehalt zu verleihen.
Ich bin mir aber sicher genau so war das von der ENTEGA beabsichtigt!
Daher bin ich natürlich trotzdem dabei ... bzw. habe meinen Widerspruch schon formuliert ... will aber erst mal abwarten, bis die Erstattung auf dem Konto ist ;-)

Da ich auch Objekte im 10km entfernten Nachbarort (= Nachbarlandkreis > Aschaffenburg) besitze/verwalte, kann ich direkt mit der GASUF Unterfranken vergleichen  ... ganz interessant finde ich folgendes:

Vergleich ENTEGA Komfort 1 > entspricht GASUF Sondertarif SP2 (nach Anlagengröße/Abnahmemenge)
jeweils netto (ohne Mwst), Ct/kWh

> bis 2004 waren die Preise der ENTEGA i.d.R. 30 Ct/kWh günstiger als die der GASUF
> seit 01.10.2005 ist die ENTEGA 30 Ct/kWh teurer als die GASUF
z.B.
ab 01.12.1998: ENTEGA: 1,69 Ct/kWh - GAUSF: 1,92 Ct/kWh (Gasuf = ab 01.10.1998)
ab 01.01.2001: ENTEGA: 3,07 Ct/kWh - GASUF: 3,53 Ct/kWh
ab 01.10.2005: ENTEGA: 4,28 Ct/kWh - GASUF: 4,00 Ct/kWh (Gasuf = ab 01.08.2005)
ab 01.01.2006: ENTEGA: 4,70 Ct/kWh - GASUF: 4,40 Ct/kWh

Dann müssten ja - um auf die ominöse Tortengrafik der ENTEGA zurückzukommen - die reinen Beschaffungskosten der ENTEGA deutlich stärker gestiegen sein, als die der GASUF ...
Selbst wenn man die Versorgerargumente Ölpreisbindung/gestiegene Erdgasimportpreise bisher geglaubt haben sollte, macht einen das doch sehr nachdenklich ...

In diesem Zusammenhang ist dann das von der GASUF ins Feld geführte Argument (Gutachten Wirtschaftsprüfer - Preiserhöhungen zwischen 01.Jan2004-31.12.2005) ganz interessant ... demnach bezieht die GASUF ihr Erdgas von Ferngas Nordbayern und von der ENTEGA  ... ?!?!?
http://www.gasuf.de/default.asp
Um das Gutachten zu finden ggfs. > NEWS > gasuf aktuell und dann auf den Text \"unabhängigen Wirtschaftsprüfer testiert\" klicken  

Die Preisreihen habe ich übrigens bis 1992 zurück.
Falls die jemand benötigen sollte.

RR-E-ft:
Der Versorger listet auf seinen Seiten Gerichtsentscheidungen auf:

http://www.entega.de/privatkunden/erdgas/wissenswertes/preiswidersprueche/index.php

Diese Liste kann jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit beanspruchen.

Viele Beschlüsse zur Unzulässigkeit einer Versorgungseinstellung fehlen, ebenso wie etwa die Urteile AG Karlsruhe vom 27.05.2005 und LG Mannheim vom 16.08.2004, obschon niemand bezweifeln wird, dass diese Entscheidungen im Wortlaut längst vollständig vorliegen, ebenso wie der Beschluss des LG Düsseldorf vom 04.01.2006 und der Beschluss des LG Bonn vom 31.01.2006:


http://www.energieverbraucher.de/index.php?pre_cat_open=2&id=600&subid=1711&

http://www.agfw.de/fileadmin/dokumente/rec/LG_Mannheim_040816_24O41-04.pdf

http://www.agfw.de/fileadmin/dokumente/rec/LG_Frankenthal_041125_2HKO86-04.pdf

http://www.agfw.de/fileadmin/dokumente/rec/LG_Frankenthal_031009_2HKO97-03.pdf


Kunden sollten dem Unternehmen auch die weiteren Entscheidungen zur Verfügung stellen und das Unternehmen dann daran messen, ob es auch diese Entscheidungen auf seinen Seiten online stellt.




Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Phadda:
Danke Thomas,
hab soeben eine sehr freundliche email an entega geschickt mit den drei lg pdf´s...
mal schaun was passiert... ich tippe auf \"im sand verlaufen\" oder \"nie erhalten\" ;)

@Merit
ich warte auch mal auf mein guthaben von 1.96€ das ich zurück bekomme ;) wie lachhaft die entega ist... *kopfschüttel*

Merit:
So - unser Guthaben aus 2005 ist inzwischen auf dem Konto eingegangen.
Jetzt werd\' ich mich mal an den Brief und die Gegenrechnung machen ...

Nach neuesten Empfehlungen
   > nicht mehr: alte Preise + 2%
   > sondern: alte Preise vor der Erhöhung Herbst 2004
würde ich die bis 31.07.2004 (also vor der Erhöhung ab 01.08.2004) \"gültigen\" Preise der ENTEGA dabei ansetzen.

Bzw. ich bitte mal um Rückmeldungen, welche Preisstellung Ihr Eurer Gegenberechnung zugrundegelegt habt.

Nebenbei:
Mir ist noch aufgefallen, dass die ENTEGA Ihre Jahres-Abrechnung für ihren \"Abrechnungszeitraum Jan-Dez 2005\" (so wurde es mir auf Nachfrage mitgeteilt) erstellt hat bis zum tatsächlichen Ablesetermin, also 11.01.2006.

Bei der der Jahres-Abrechnung hat die ENTEGA dann auch prompt unseren Abschlag für Januar 2006 (fällig 16.Jan\'06) gleich mit eingerechnet.
War das bei Euch auch so?
M.E. nicht ganz korrekt bzw. bei der GASUF habe ich sowas bisher nicht erlebt.
Mir persönlich ist das derzeit ja egal, da auch bei korrekter Verbuchung ein immenser Erstattungsbetrag herausgekommen wäre und so habe ich wenigstens meinen von der ENTEGA überhöht angesetzen Abschlag für Januar 2006 auch schonmal wieder zurück.
Wie war denn dain den Vorjahren die Praxis der ENTEGA?
(Bin ja erst  seit 2005 dort Kunde)

Prinzipiell täuscht diese Handhabung aber viele Verbraucher über die tatsächliche Höhe des Nachzahlungsbetrags hinweg und das wirklich bitterböse Erwachen kommt dann erst bei der Jahres-Abrechnung 2006 ... weil der Abschlag Jan 2006 eben schon in der Abrechnung 2005 untergegangen ist ...

Da sich die ENTEGA mir schon zu Vertragsbeginn als nicht eben sympathischer Vertragspartner gezeigt hat, habe ich auch gleich die Rechnung \"zerpflückt\" (mache ich auch bei den vermieteten Objekten seit Jahren - trau keinem  :wink: )

D.h. ich habe die automatisch von der ENTEGA erfolgte \"gewichtete\" Verbrauchsverteilung zu den Erhöhungsterminen 01.10.2005 und 01.01.2006 überprüft.
Hier legt anscheinend die ENTEGA (wie auch die GASUF) die Gradtagszahlentabelle -  langjähriges Mittel nach VDI-Norm zugrunde.
Also die Tabelle, die auch bei der Heizkostenabrechnung/Mietrecht Anwendung findet.
Ob es dafür bei Gas eine Rechtsgrundlage gibt, weiss ich nicht.
Aber es schadet ja nix, de, Gasversorger auch bzgl. korrekte \"Wichtung\" auf die Finger zu schauen.

Die Tabelle steht z.B. unter:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtNebenkosten/WarmeBetriebskosten/zbbh2-1-1.htm
(falls sie jemand für eigene Gegenrechnungen benötigt)

Noch \'ne Frage:
Auf der \"Aktuelles-Seite\"
http://www.energieverbraucher.de/index.php?pre_cat_open=2&id=600&subid=1700&
ist eine Veranstaltung angekündigt:

Dienstag, den 14. Februar 2006,
Infoveranstaltung der Bürgerinitiative Dreieich,
in \"Annies Restaurant\", Frankfurter Straße 151e
mit Klaus von Waldeyer-Hartz

Gehört denn Dreeich noch zum ENTEGA-Bereich?
(oder ist das bereits MAINOVA o.Ä.)
Geht wer von Euch hin?

Gruß Merit

Phadda:

--- Zitat von: \"Merit\" ---
Bzw. ich bitte mal um Rückmeldungen, welche Preisstellung Ihr Eurer Gegenberechnung zugrundegelegt habt.

--- Ende Zitat ---

würde mich auch mal interressieren, atm überweis ich erstmal nur die alten abschläge... ist eine rückwirkende widerpsruch der dann zwei jahre zurückliegt überhaupt rechtens, dann würde eigentlich eine heftige gutschrift erfolgen... \"eigentlich\" :)


--- Zitat von: \"Merit\" ---
Gehört denn Dreeich noch zum ENTEGA-Bereich?
(oder ist das bereits MAINOVA o.Ä.)
Geht wer von Euch hin?

--- Ende Zitat ---

müsste mainova sein, dreieich gehört zu offenbach

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