Energiepreis-Protest > Stadtwerke Suhl / Zella-Mehlis

Stadtwerke Suhl/ Zella-Mehlis, Klage erwogen

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RR-E-ft:
Quelle:
http://www.freies-wort.de/nachrichten/archiv/resyart.phtm?id=1078438


--- Zitat ---26.01.2007
Stadtwerke Suhl/Zella-Mehlis  
Entscheidung im Gasstreit vorerst vertagt
...
--- Ende Zitat ---


Derweil ist zu erfahren:

Aktuelles
SWSZ senkt die Gaspreise
Die Preise für leichtes Heizöl sind in den letzten Monaten gesunken. Durch die Kopplung des Erdgaspreises an die Preise für leichtes Heizöl haben sich die Bezugskosten der SWSZ verringert. Die Reduzierung der Erdgasbezugskosten führt zur Senkung der Erdgasverkaufspreise ab 01.04.2007.

Die neuen Preise finden Sie hier: http://www.swsz.de/index.php?id=161

DieAdmin:
Prima, dass das LG Meiningen mittlerweile uptodate ist :)

Ich hab auch nochmal auf das obige Link der Stadtwerke geklickt, um mich über Sichtweise der Stadtwerke zu informieren


--- Zitat ---Quelle: HP der Stadtwerke Suhl Zella-Mehlis http://www.swsz.de/index.php?id=225
--- Ende Zitat ---

Aber siehe da, die alte Meldung is wech und weiter nix dazu gefunden

RR-E-ft:
Der Geschäftsführer Herr Dr. Koch hat sich am 29.08.2007 auf einem Seminar in Leipzig informiert.

RennsteigGas I und II sind ausgesprochene Sonderverträge , bei denen kein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht des Lieferanten bei Vertragsabschluss vereinbart wurde und bei dem sich auch kein Recht zu einseitigen Preisneufestsetzungen aus einem Gesetz ergibt.

Das Unternehmen hat deshalb recht, dass dabei keine gerichtliche Billigkeitskontrolle gem. § 315 III BGB stattfindet, weil ja schon kein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht gem. § 315 Abs. 1 BGB besteht, vermöge das Unternehmen berechtigt wäre, die Preise nachträglich einseitig neu festzulegen.


Eine Billigkeitskontrolle findet nur bei der einseitigen Festsetzung der Allgemeinen Preise statt.

Wieder etwas gelernt. ;)

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