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Autor Thema: GASUF - Gasversorgung Unterfranken  (Gelesen 8222 mal)

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Offline Merit

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GASUF - Gasversorgung Unterfranken
« am: 09. Februar 2006, 22:26:14 »
Da die GASUF hier bislang noch nicht vertreten ist, eröffne ich hier einfach mal ...

Ich habe für mehrere vermieteten Objekte Widerspruch gegen die Jahres-Abrechnung 2005 vom Oktober 2005 eingelegt.
In meiner Gegenberechnung habe ich zur Ermittlung des Zahlungsbetrages die bis vor der Erhöhung ab 01.10.2004 \"geltenden\" Preise angesetzt,
d.h. die von 01.07.2003 bis 30.09.2004 \"gültigen\" Preise: z.B. 3,30 Ct/kWh Netto Sonderpreis \"SP2\"

Als Erwiderung verweist die GASUF auf das Gutachten eines Wirtschaftsprüfers, der die notwendigen Erdgaspreissteigerungen seit Januar 2004 bis zum 31.12.2005 als plausibel und nachvollziehbar attestiert hat ... das mag ja auch nicht falsch sein, war aber sicher auch alleiniger Zweck des Gutachtens  :wink:
Also lässt man sich davon nicht einschüchtern ... schließlich geht es nicht alleine um Erhöhungen innerhalb eines bestimmten, \"herausgepickten\" Zeitraums bzw. nur um Vergleiche mit den Erhöhungen der noch größeren Zwischenhändler, sondern es muss um den jeweils angemessenen Endpreis sowohl vor als auch nach diesem - sicher sehr genau ausgesuchten Begutachtungs-Zeitraum gehen.

... da dieses Gutachten recht schwierig zu finden ist, hier der Weg:
http://www.gasuf.de/default.asp
> NEWS > gasuf aktuell > dann auf den Text \"unabhängigen Wirtschaftsprüfer testiert\" klicken
... als auch-ENTEGA-Kunde, find ich dabei ganz interessant, dass lt. Gutachten die GASUF wiederum Kunde von Ferngas Nordbayern und von ENTEGA ist.

Abbuchungs-Versuche (trotz gekündigter EZM) waren recht schnell abgewehrt;
den Vorschlag der GASUF:  weiteren Austausch von Argumenten telefonisch oder persönlich halte ich in Anbetracht der derzeit laufenden Verfahren für sinnlos (auch  weil man mit sicher entsprechend geschulten Verkaufsprofis als Gegenüber natürlich immer unterliegen muss).

Verwiesen wird daneben - einzig - auf das Urteil des LG Berlin vom 14.06.2005 (AZ 20 O 450/04) > die unzähligen anderslautenden Urteile werden wohlweislich verschwiegen.

Derzeit evtl. \"Waffenstillstand\" > in Anbetracht der laufenden Verfahren.

Wer möchte gerne auch über PN > hinsichtlich Details wohl eh\' besser
Gruß Merit

Offline RR-E-ft

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GASUF - Gasversorgung Unterfranken
« Antwort #1 am: 28. Februar 2006, 14:42:11 »
Augen auf bei der nächsten Gesellschafterversammlung:

http://www.bundestag.de/mdb/mdb14/bio/G/glos_mi0.html

Die Gesellschafter sind auf den Seiten des Unternehmens zu finden.

Offline Merit

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GASUF - Gasversorgung Unterfranken
« Antwort #2 am: 19. Oktober 2006, 10:08:25 »
Das "Erdgaspreis-Testat" findet sich inzwischen als Original-Scan/PDF zum Download unter
http://www.gasuf.de/
>Erdgas >Erdgasanwendungen/Preise und Verträge >Erdgaspreis-Testat

Die von der Gasuf beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bescheinigt lediglich, dass die Preiserhöhungen im Zeitraum 01.01.2004-31.12.2005 plausibel und nachvollziehbar sind.

Mein Widerspruch/Billigkeitseinrede bezieht sich auf die Preiserhöhung 2004 aber auch auf die bereits DAVOR verlangten Preise.

Die Jahres-Rechnungen Sept2005-Sept2006 liegen inzwischen vor.
Im Kleingedruckten der den Rechnungen beiliegenden gasuf-news wird die erneute Preiserhöhung ab 01.10.2006 bekannt gemacht.

Somit stellt sich jetzt dar - SP2 (Preise je kWh in Cent netto/zzgl. Mwst):
ab 01.07.2003 3,30 Cent
(d.h. meine Basis = Preisstand VOR der Erhöhung 10/2004 für die Gegenberechnung bis der Billigkeitsnachweis erbracht ist > das "Testat" erfüllt dies nicht)
ab 01.10.2004 3,50 Cent
ab 01.08.2005 4,00 Cent
ab 01.01.2006 4,40 Cent
ab 01.10.2006 4,93 Cent

Gibt\'s denn wirklich bisher noch keine anderen "Widersprüchler" ?

(editiert/um Verwirrung vorzubeugen > wgn Cent/Euro)

Offline superhaase

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GASUF - Gasversorgung Unterfranken
« Antwort #3 am: 19. Oktober 2006, 10:15:12 »
@Merit:  wasn das für Preise ??? Euro/10m³ oder Grundgebühr?
8) solar power rules

Offline Cremer

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GASUF - Gasversorgung Unterfranken
« Antwort #4 am: 19. Oktober 2006, 10:22:14 »
@superhase,

es gibt keine Preise pro m³. es sind alles Preise bezogen auf KWh.

Waas dort im Preisblatt als kubikmeter genannt ist, ist die angabe der maximalen Meßgröße des Gaszählers.
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Gerd Cremer
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Offline superhaase

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GASUF - Gasversorgung Unterfranken
« Antwort #5 am: 19. Oktober 2006, 10:35:39 »
dann sind hier wohl eher Cent/kWh gemeint nicht Euro, oder?
wie oben im Posting erwähnt. unten hat er sich verschrieben....
8) solar power rules

Offline Cremer

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GASUF - Gasversorgung Unterfranken
« Antwort #6 am: 19. Oktober 2006, 12:34:56 »
@superhase,

richtig,

war aber den "Eingefleischten" auch klar  :wink:
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GASUF - Gasversorgung Unterfranken
« Antwort #7 am: 19. Oktober 2006, 12:44:03 »
Zitat von: \"superhaase\"
dann sind hier wohl eher Cent/kWh gemeint nicht Euro, oder?
wie oben im Posting erwähnt. unten hat er sich verschrieben....


Aber wichtig, darauf hinzuweisen, weil schon einigen der Rechenfehler passiert ist, also nicht genau auf die Einheit hinter der Zahl geachtet haben.

 

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