Energiepreis-Protest > Rhenag - Rheinische Energie Siegburg

Überzahlungen in der Jahresabrechnung bei Dauerauftrag

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hollmoor:
@Douny

Erst einmal Widerspruch einlegen,wie sie schon erwähnt haben.Wenn sie so hohe Abschläge zahlen,haben sie sicherlich schon eine Hochrechnung durchgeführt vom Juni 05 bis jetzt.Das passt doch!Jeweils warme bzw.kalte Jahreszeit enthalten.Teilen sie ihrem Versorger umgehend mit,das sie die Abschläge kürzen wollen,da sie ihnen zu hoch bemessen erscheinen.Am besten,sie schicken eine kurze Berechnung mit,dann dürfte es keine Schwierigkeiten geben.Es ist ja ungefähr abzusehen,was sie im kommenden Halbjahr verbrauchen werden,da sie ja die Werte des ersten Halbjahres haben.Sie wollen ihrem Versorger doch wohl kein kostenloses Darlehen geben?
Ob sie allerdings 0 Euro in Zukunft bezahlen dürfen,da bin ich überfragt!
Fragen sie ihren Versorger.

Gruß hollmoor

Cremer:
@Douny,

war schon hier behandelt worden:
geht.

Sie müssen nur Ihrem Versorger dies sehr plausibel erläutern, wieso und  warum.

Also an Hand von Verbrauchen (kWh) etc. erläutern, dass dieser um die Hälfte zurückgegangen ist (Zählerstände melden).  

Ferner berufen Sie sich auf den alten Preis und dies ergibt sodann die Gesamthöhe, die Sie bereit sind zu leisten. Diese ist eben jetzt damit erreicht.

Cremer:
@Forum,

bitte die Themen nur noch in den 4 zugelassenen Foren schreiben.

Pinguin:
@Douny

Nach einem groben Überschlag sieht es für mich so aus als könnten Sie ein Guthaben überhaupt nicht mehr vermeiden. Wenn Sie jetzt schon alles bezahlt haben und noch Widerspruch einlegen, dann haben Sie doch zwangsläufig nach der Kürzung auf die alten Preise ein Guthaben. Auch dann noch, wenn Sie ab sofort Abschläge von 0Euro zahlen.

Meine Mieter hatten ein Guthaben durch Einsparung. Das hat der Versorger überwiesen. Ich kürzte die Jahresrechnung und setzte die neuen Abschläge herunter. Durch die Rechnungskürzung entstand widerum ein Guthaben. Das veranlaßte mich, die Abschläge weiter zu reduzieren.

(Damals war ich sicher dass ich das darf. Heute kann ich die Quelle nicht mehr finden. Kann auch sein, dass mein Anwalt mir das so erzählt hatte, ich bin mir nicht mehr sicher.)

Sinngemäßer Auszug aus meiner letzten Rechnungskürzung:
\"Da ich nicht davon ausgehe, dass Sie mir den Betrag auszahlen, fordere ich Sie zur Auskehrung meines Guthabens auf, die Abschläge auf den Betrag von XXX,XX Euro zu setzen.\"

Ich habe also den bereits von mir reduzierten Abschlag - bedingt durch mein selbst errechnetes Guthaben - nochmals reduziert.
Mein Versorger ist ohne Probleme darauf eingegangen und hat meinen berechneten Abschlag akzeptiert.

Es gibt hier im Forum diverse Aussagen bezüglich der Anwendbarkeit dieser Vorgehensweise.
Ich denke wenn der Versorger akzeptiert, dann ist man fein raus. Er hätte ja auch ablehnen können.

@ all
Diese Vorgehensweise ist keine Empfehlung sondern die Darlegung meiner Erfahrung.

Cremer:
@enternity313

hier der Link zu den Gradtagzahlen.

http://www.evo-energie.de/index.php?id=81

Dies ist eine prozentuale Verteilung des Verbrauchs auf die Monate.

Mit der Ablesung eines Monats z.B. Januar vom 1. bis 31. kann man dann prozentual den Jahresverbrauch hochrechnen

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