Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Versorger handelt eigenmächtig  (Gelesen 4476 mal)

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Offline Blume

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 9
  • Karma: +0/-0
Versorger handelt eigenmächtig
« am: 07. Januar 2006, 00:46:10 »
HALLO

Herr Cremer
Und Experten

Wer führt eine Sammelklage gegen Erdgas Schwaben ?
Habe einen interessanten schönem Brief bekommen.
 
Erdgas Schwaben maßt sich das Recht an, eigenmächtig über den Köpfen des
Gesetz, meinen Einspruch nach § 315 BGB, den Gaspreis für 2005 gegenstandlos
zu erklären.    
Weiterhin verenterten Sie die Abschlagzahlung.
                   
Laut Schreiben, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche
hat nach Analyse unser Einkaufs- und Verkaufspreise aus den  Jahren
2004 und 2005 bestätigt, dass wir Kostensteigerungen stets nur teilweise
an unsere Kunden weitergegeben haben.
Aus diesen Grund gehen wir nach wie vor davon aus, dass unsere Gaspreis
der Billigkeit nach § entsprechen und betrachten somit Ihren Widerspruch
gegenstandslos.

Sie Schreiben weiter
Um in der Buchhaltung  zusätzlichen Aufwand zu vermeiden, haben wir Ihren
monatlichen Abschlag rückwirkend ab Oktober 2005 von 109 € auf 87 €
Gesenkt. Da für den Abschlag Oktober 05 bereits 109 € eingegangen sind,
Werden wir die Differenz von 22 € auf den Abschlag November 2005 umbuchen.
Somit beträgt der Restabschlag für Nov. 65 €  Bitte umgehend fälligen Betrag begleich.
Trotz Auflistung der Rechnung.        Mann könnte dabei gleich in die Luft gehen                                                                                                                
Die gekürzte Jahresberechnung 04 / 05 über die bestrittene Restforderung in Höhe
Von 30,40 € bleibt bis zur gerichtlichen Klärung bestehen

Habe eine 14 tätig  Frist gesetzt die verstrich   war dies ein Fehler ?
Wäre dies schon eine Hauptverhandlung ?  od. ein Rückforderungsprozess ?
War ein schnell Schuss?

Antwort zur Erhöhung der Servicepauschale:
Zum 01. Oktober 2003 haben wir unsere Preissystem verändert, da die Service-
pauschale für die Deckung der Fixkosten nicht mehr ausreichend war.
Die Bereitstellung der Anlage, den 24 Stunden-Service bei Störungen bei der
Gaslieferung oder bei Gasgeruch die Energieberatung und die Bereitstellung
der bestellten Nennwärmeleistung ( NWL) Gleichseitig wurde die Arbeitspreise
gesenkt , so dass im Durchschnitt (Erhöhung der Servicepauschale und
Senkung des Arbeitspreises) die Preissenkung um 0,35 ct/kwh realisiert  wird
konnte. In Ihren Tarif betrug die reine Arbeitspreissenkung 0,4 ct/kwh
Abschläge zum alten Preis
Abrechnungszeitraum  Abschlag OKT. 80 €  NOV. 74, 24 , DEZ.  74,24 €
Die Abschlagzahlungen wurden  von Erdgas Schwaben eigenmächtig geändert
                                               Aber Hallo!  
Aber trotzdem Zahle ich weiterhin meinen Abschlag, zum alten Preis.
                                           
Ab 01.01.2006 wird ein Neues  Abrechnungssystem bei Erdgas Schwaben eingeführt.
Abrechnungszeitraum  von  01.01.2006   bis   31.12.2006
Gasablesen                 Selbst   oder   Mitarbeiter            Ablesezeitraum bis  31.01.2006
Verteuerung der Arbeitspreise  zum 01.01.2006  um 0,408 ct / kwh
Voraussichtliche Preiserhöhung  01.04.2006
Die monatlichen Abschläge werden wir automatisch um 7 % (gerundet auf volle € Beträge
anheben)                ist dies überhaut rechtens ?

Für das Jahr 01.01.2006 wurde schon nach § 315 BGB nach alten Preis widerrufen.
Bin gespannt wie Erdgas Schwaben  darauf reagiert ?

Wichtige Frage                
            Wenn am ersten  Januar 2006 die neue Preisrunde und Allgemeinegaslieferbedingungen
             in Kraft gehen, auf welche versteckten Klauseln soll man darauf achten, damit nicht Böses
             Widerfährt,   gilt dann noch § 315  BGB ?
   
Frage
            Wie soll ich mich auf diesen Attacken verhalten?  od. gibt es andere Möglichkeiten?        
            Werde ein Protestschreiben verfassen und noch mal  nach § 315 BGB zum alten Preis
            für das Jahr 2005 widersprechen oder müsste andere  Argument aufgeführt werden?.
             wen ja- dann welche?   Was muss ich dabei beachten ?  
             
             Ab Januar wird ein neues Abrechnungsschema eingeführt.. Das Abrechnungsjahr
              beginnt ab 01.01.  bis 31.12.2006  Altsystem von Okt. 2005 bis Sept.2006  oder
              weiterzahlen wie gehabt   Wie ist es Ratsam?
       

Ein Danke schön im Voraus

Viele Grüße
Blume

Offline rlc

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 73
  • Karma: +0/-0
Versorger handelt eigenmächtig
« Antwort #1 am: 09. Januar 2006, 21:38:33 »
Bitte Fragen und Antworten nachschauen.

Jeder Preiserhöhung mit Musterschreiben widersprechen ! Mehr müssen Sie nicht schreiben, ersparen sie sich den argumentativen Briefwechsel mit Ihrem Versorger.
Zum Zeitpunkt der Preiserhöhung immer Zähler ablesen und mitteilen.

Abschläge auf Basis Preise von 2004 und Vorjahresverbrauch berechnen, sodass zur JVA eine Nachzahlung resultiert. Im Jahresverlauf Abschläge überprüfen, ob noch angemessen.
Höhere Abschläge nicht akzeptieren. Einzugsermächtigung beschränken, siehe Musterschreiben. Wenn der Versorger sich nicht daran hält, zurückbuchen, ggfs. müssen sie dann selber überweisen.

Abwarten, bis Sie vom Versorger verklagt werden. Nicht Sie müssen die Billigkeit nach $315 nachweisen.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz