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Rechtexperten
Wer kennt sich aus ?
Habe von meinen Versorger Erdgas Schwaben ab 01.01.2006 eine Erdgas-Preiserhöhung
erhalten. Er teilte mit, dass der Vorlieferant zum 01.01.2006 die Einkaufspreise kontinuierlich gestiegen sei. Aus diesen Grund erhöht sich der Arbeitspreis ( AP ) in allem Preisgruppen um
0,406 ct/kwh inkl. 16% Umst. Die monatl. Abschläge werden automatisch um 7 % (gerundet) auf volle Euro Beträge angehoben.
Aufgrund der allgemeinen Preisentwicklung werden wir unsere Preise zum 01.04.2006 noch-
mals erhöhen.
Diesem Schreiben liegt eine Grafik bei welche Bestandteilen sich Ihr Erdgaspreis zum
01.01.2006 zusammensetzt
Die Wirtschaftsprüfgesellschaft. Deloitte & Touche hat nach Analyse unserer Einkaufs- und
Verkaufspreise aus den Jahren 2004 und 2005 bestätigt ,dass wir Kostensteigerungen stets nur teilweise an Sie weiter gegeben
http://www.erdgas-schwaben.de/50/5011,,,0.phphttp://www.erdgas-schwaben.de/download_fcms/gutachten_wirtschaftspruefer.pdfDie Neuen Energiepreise finden Sie auch im Internet
www.erdgas-schwaben.deKundenservice --Preisblatt
Ab 01.01.2006 gelten neue Erdgaspreise Aufgrund der Preisänderung errechnen wir
Ihre Verbrauchsmenge bis zum 01.01.2006
Werde wie folgt vorgehen ?
Werde die Preiserhöhung ab 01.01.2006 und zu voraussichtlichen 01.04.2006 sowie auf
weiteren Erhöhungen im Jahr 2006 mit aktuellem Musterbrief nach § 315 BGB widersprechen
Und, dass ich nur den Preis von September 2004 zum alten Preis akzeptiere .
Ich Überweise den monatlichen Abschlag wieder hin übers online Banking
Das erstellte Gutachten von Deloitte & Toucher werde ich widerrufen da keine Nachvollzieh-
bare wie Offenlegung der Kalkulationsunterlagen usw. nicht vorhanden sind ? Das Ganze ungenau, Fragwürdig ?
ist es in Ordnung so? hab ich etwas vergessen? Oder ist das Gutachten doch Bindend?
Auf was muss ich jetzt Acht geben, dass ich mein Recht nicht Verspiel? Bin ich noch auf den Richtigen Weg?
Vielen Dank für die Mühe
Blume