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Autor Thema: EON.Avacon erhöht Mahnentgelte  (Gelesen 6940 mal)

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Offline Rufus

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EON.Avacon erhöht Mahnentgelte
« am: 30. Dezember 2005, 01:36:49 »
Moin:

Dies hier hat nur indirekt mit dem Thema dieses Forums zu tun. Es dürfte aber ein weiterer Baustein der Drohkulisse sein, welche die EVUs gegen ihre lästigen Kunden aufbauen:

Aus \"Lüneburger Landeszeitung\" vom 11.08.2005

E.ON-Avacon verdoppelt Mahngebühren

Hat der E.ON-Avacon-Konzern sein Mahnverfahren verschärft? Diesen Eindruck haben zahlreiche Kunden, die sich bei der LZ meldeten. Der Energieversorger, der seit einigen Wochen unter der Flagge des Marktgiganten E.ON segelt, schicke früher Mahnungen heraus als üblich und verlange eine höhere Gebühr als sonst. Die LZ hat nachgefragt. Am Mahnverfahren habe sich im Grunde genommen nichts geändert, sagt Unternehmenssprecher Alexander Ihl. Im Zuge eine Umstellung des Abrechnungssystems, die vor rund sechs Monaten begonnen hat, habe der Konzern zeitweise die Grenze, ab der eine Mahnung verschickt wird, angehoben.
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Offline RR-E-ft

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EON.Avacon erhöht Mahnentgelte
« Antwort #1 am: 30. Dezember 2005, 17:32:48 »
Möglicherweise haben auch Kunden zuviel gezahlt und noch ein Guthaben, wie bei anderen Versorgern in Sachsen- Anhalt:

http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=12748


Wenn Entgelte zehn Prozent über den tatsächlichen Kosten liegen, ist die entsprechende \"Luft\" in den Preisen wohl reiner zusätzlicher Gewinn....

(Erlöse - Kosten = Gewinn)

Man hätte dann jedoch ggf. besser wie Hessen vorgehen und die Preiserhöhungen gar nicht erst genehmign sollen.

Bei tatsächlich missbräuchlich überhöhten Preisen, sind die Zuvielforderungen auszukehren.

An dieser Stelle wird deutlich, wie richtig es ist, dass eine Tarifgenehmigung für die Billigkeitskontrolle grundsätzlich keine Rolle spielt.


Auch einseitig festgesetzte Mahnkosten unterliegen der Billigkeitskontrolle gem. § 315 BGB. :wink:

Es ist nicht recht nachvollziehbar, wie eine vollautomatische Mahnung diese Kosten verursachen sollte.

Dann hätte man womöglich ggf. besser das entsprechende Personal belassen, dass die Mahnungen bearbeitet.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Graf Koks

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EON.Avacon erhöht Mahnentgelte
« Antwort #2 am: 30. Dezember 2005, 18:28:53 »
@Rufus:

Ich weiss von Fällen, in denen Gerichte schon Mahngebühren i.H.v. 2,50 € als überhöht und damit nach § 309 Nr. 5 BGB unwirksam angesehen haben, denn der Aufwand dürfte entsprechend viel geringer sein. Mahngebühren sind nichts anderes als pauschalisierter Verzugsschaden.

Gleichwohl bleibt es dem Versorger natürlich unbenommen, Verzugszinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über Basiszinssatz zu verlangen, soweit seine Forderung fällig ist. ABER: Wie vielerorts im Forum erörtert wird nach Erheben der Einrede des § 315 BGB erst einmal nichts fällig, jedenfalls nicht der Erhöhungsbetrag. Die Fälligkeit tritt in diesem Falle erst mit Rechtskraft des Urteils ein, das auf eine eventuelle Leistungsklage des Versorgers hin ergeht.


M.f.G. aus Berlin
Graf Koks

Offline Cremer

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EON.Avacon erhöht Mahnentgelte
« Antwort #3 am: 31. Dezember 2005, 16:07:31 »
@Rufus,

mit den Mahngebühren habe ich mir noch keine Gedanken gemacht. Werdne ebenso nicht akzeptiert, wie die Preiserhöhungen.

Brenne darf meine Jahresrechnung den Stadtwerken Kreuznach zu präsentieren, wenn die ihre den Kunden nächste Woche übersandt haben. Da stehen einige 2,50 € als Mahngebühren garantiert drauf.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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