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Autor Thema: SWM beabsichtigen Mahnverfahren einzuleiten  (Gelesen 5460 mal)

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Offline UD-13

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SWM beabsichtigen Mahnverfahren einzuleiten
« am: 22. Dezember 2005, 18:28:16 »
Mit dem folgenden Schreiben wollen die SWM offensichtlich ihre Kunden einschüchtern. Wie ist die Meinung der Juristen hierzu?
 
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

Sie haben von uns die Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche GmbH erhalten.

Damit haben wir Ihnen die Angemessenheit unserer Preise dargestellt.
Leider konnten wir bis heute keinen Zahlungseingang zur Begleichung der o.g. offenen Forderung verzeichnen. Mit diesem Schreiben machen wir Sie darauf aufmerksam, dass wir jetzt den regulären Mahnprozess eröffnen.

Zur Durchsetzung unseres Zahlungsanspruchs werden wir ab sofort alle notwendigen Schritte einleiten - bis hin zur gerichtlichen Geltendmachung. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten hätten Sie zu tragen. Durch die sofortige Zahlung der offenen Forderungen können Sie dies vermeiden.

Die links zu den Gutachten:
http://de.geocities.com/burt13de/gaspreis_gutachten1.pdf
http://de.geocities.com/burt13de/gaspreis_gutachten2.pdf

Offline Cremer

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SWM beabsichtigen Mahnverfahren einzuleiten
« Antwort #1 am: 22. Dezember 2005, 21:29:14 »
@UD-13,

bin zwar kein Jurist.

Es ist aber erkennbar, dass dies genau wie die anderen Gutachten \"gefällige\" Gutachten sind.

Die Deloitte & Touche dürfte der Haus- und Hofwirtschaftsprüfer der SWM sein.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
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gerd@cremer-kreuznach.de

Offline RR-E-ft

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