Energiepreis-Protest > Rhenag - Rheinische Energie Siegburg
Nicht zu fassen! Neues Schreiben der Rhenag
RR-E-ft:
@Cremer
Es ist immer zu fragen, ob solche zusätzlichen AGB bei Vertragsabschluss vorlagen und wirksam in den Vertrag einbezogen wurden.
Dann stellt sich weiter die Frage, ob solche Bestimmungen nicht etwa gegen §§ 305 ff. BGB verstoßen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Cremer:
@Fricke,
Teils, teils, wie man es sehen mag.
Dem am 17.11.1980 geschlossenen Vertrag\"Sondervertrag A Erdgas\" lagen die AVBGasV bei.
Am 6.10.1992 wurde dieder Vertrag geändert und es lagen dann die \"Bestimmungen zum ERrdgas-Sondervertrag A\" bei.
Mit rückwirkendem Eintritt in der Energieclub im Novenber 2004 zum 1.1.2004 lagen dann die \"Bestimmungen zum Kreuznacher Energie-Paket (Gas)\" und \"Allgemeine Bestimmungen für Kreuznacher Energie-Paket (Strom)\" bei.
Also hat sich immer etwas Neues daszu begeben.
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