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Autor Thema: SWB Bonn lässt Gutachten erstellen und erhöht um 10%  (Gelesen 6809 mal)

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Offline sesi

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SWB Bonn lässt Gutachten erstellen und erhöht um 10%
« am: 28. Dezember 2005, 14:16:06 »
Die Stadtwerke Bonn haben Ihre Preiskalkulationen einem unabhängigen Gutachter zur Überprüfung bereitgestellt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BPG in Krefeld hat festgestellt, dass die SBW ausschließlich die gestiegenen Bezugskosten des Vorlieferenten E.ON Ruhrgas an die Kunden weitergegeben habe und die Presiexplosion (Wortlaut!!) nicht für versteckte Gewinnsteigerungen genutzt habe. Die Zusammenfassung der Wirtschaftsprüfer ist unter http://www.stadtwerke-bonn.de/1090.0.html als pdf Datei einsehbar. Selbstverständlich werden auch in diesem Gutachten die Kalkulationen nich offengelegt

Für mich ist schwer abzuschätzen, wieviel Glauben ich dem Gutachten schenken soll. Ist die SWB nur der gebeutelte Zwischenhändler, der am Tropf der E.ON Ruhrgas hängt?

Soll man den Protest trotz eines solchen Gutachtens weiter aufrecht erhalten oder den Stadtwerken Glauben schenken?

Gleichzeitig kündigt die SWB für den 01.01.06 eine weitere Gaspreiserhöhung von 10% und eine Folgende für den 01.04.05 an.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit Gutachten der Lieferanten gemacht?

Freundliche Grüße

Sebastian

Offline Cremer

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SWB Bonn lässt Gutachten erstellen und erhöht um 10%
« Antwort #1 am: 28. Dezember 2005, 14:19:33 »
@sesi,

bitte lesen Sie hier die Threads der letzten 2 Wochen, da waren zwei die gleichen Fragen gewesen.

zum Beispiel:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=1810&sid=24ddbc148b869c7ba1de189417c95811
MFG
Gerd Cremer
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SWB Bonn lässt Gutachten erstellen und erhöht um 10%
« Antwort #2 am: 28. Dezember 2005, 14:38:19 »
@sesi

Das hat mit einer Offenlegung der Kalkulation nichts zu tun. Aus der vom Versorger bestellten Bescheinigung geht z. B. nicht hervor, wie hoch der Gewinnanteil des Versorgers an den Preisen ist und ob dieser überhaupt angemessen ist.

Es wird ersichtlich, dass ein einziger Bezugsvertrag besteht, der den gesamten Bezug abdeckt.

Solche Verträge sind nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf seit 1998 kartellrechtswidrig und nichtig. Sie sollen zukünftig auch durch das Bundeskartellamt verboten werden.

Auf die weitere Durchführung nichtiger Verträge können m.E. Preiserhöhungen nicht gestützt werden. Die Stadtwerke hätten sich schon längst auf die Nichtigkeit des Vertrages und ein bestehendes Interimsverhältnis berufen können.

Auch hatten sie die Möglichkeit, zu günstigeren Anbietern zu wechseln, ihren Gasbezug zu teilen und so Wettbewerbs- Chancen wahrzunehmen.
Seit Jahren treibt die Gasbranche durch strukturelle Anpassungen den Wettbewerb voran und nur Ihre Stadtwerke leben weiter mit einem Gasbezugsvertrag aus 1994 und somit aus Monopolzeiten.

Dass solche Möglichkeiten bestehen, kann man etwa bei den E.ON Regionalgesellschaften nachlesen, die gerade ihre \"Preiskalkulationen\" offen gelegt haben. Diese sollen nach eigenen Angaben ihren Gasbezug aufgeteilt haben, um dadurch Preisvorteile zu erringen.

Entsprechende Aussagen der E.ON- Filialen:

http://www.eon-energie.com/popup_preisoffenlegung_16ew2a5/gas_beziehen.html

http://www.eon-energie.com/popup_preisoffenlegung/gas_beziehen.html

http://www.eon-avacon.com/PopupMicrosite.aspx?id=1158&ch=7

http://www.eon-edis.com/offenlegung/html/17725.htm

http://www.eon-bayern.com/popup_preisoffenlegung_eby/gas_beziehen.html

Ersichtlich wird, dass sich dort die Preise weniger erhöhten, wo man den Erdgasbezug aufgeteilt hat.


Ersichtlich wird aus der Bescheinigung weiter, dass der Gasbezugspreis der Stadtwerke nur zum Teil an den Preis für leichtes Heizöl gekoppelt ist, im Übrigen an den Preis für schweres Heizöl.

Beide Notierungen haben sich unterschiedlich entwickelt.

Sie wissen nicht, zu welchem Anteil der Bezugspreis nun an die Entwicklung HEL und HS gekoppelt ist.

Klar ist jedoch, dass sich dann die Abgabepreise nicht allein nach der HEL- Entwicklung richten dürfen. Dies ist aber wohl geschehen, weshalb die Betonung auf dem \"Kommunalgasbereich\" liegt, so dass es nahe liegt, dass es daneben noch einen anderen Gasbereich gibt, bei dem die Preise etwa ausschließlich an HS gekoppelt wurden und die deshalb weit geringer gestiegen sind.


Nach alldem sollten Sie sich weiter zur Wehr setzen, weil notwendige Nachweise bisher nicht erbracht wurden.

Sie sollten darauf hinweisen, dass auch andere Versorger wie etwa E.ON Westfalen Weser endlich große Ängste und Sorgen über Bord geworfen haben, und Zahlen veröffentlicht haben, die zwar bisher auch keiner kontrollieren kann, die jedoch zur Diskussion stehen:

http://www.gaspreise-runter-owl.de/Presse/nw210105.htm

http://www.eon-energie.com/popup_preisoffenlegung_16ew2a5/offen_legen.html


Man sollte sich dabei auch nicht davon beirren lassen, dass die entsprechenden Seiten der Filialen E.ON Hanse und E.ON Westfalen Weser auf den Internetseiten der Münchner Mutter E.ON Energie veröffentlicht sind.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Cremer

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SWB Bonn lässt Gutachten erstellen und erhöht um 10%
« Antwort #3 am: 28. Dezember 2005, 15:41:42 »
@Fricke,

ich mag nicht glauben, dass die E.ON Töchter, wie Sie die Links aufgeführt haben, alle unterschiedliche Bezugskosten in dem großen Konzern E.ON für das Erdgas haben.
MFG
Gerd Cremer
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