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Autor Thema: E.ON macht Gaspreise transparenter  (Gelesen 23659 mal)

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E.ON macht Gaspreise transparenter
« am: 28. Dezember 2005, 12:43:21 »
Von einer Offenlegung der Preiskalkulation oder Preistransparenz kann keine Rede sein.

Es wird lediglich dargestellt, wie sich die Gaspreise zusammensetzen sollen, ohne dass die einzelnen Preisbestandteile detailliert erläutert werden:

http://www.verivox.de/News/articledetails.asp?aid=12719


Unter anderem in Thüringen hat man es offensichtlich schwerer, die Gaspreise plausibel zu erklären, so dass man noch einige Zeit braucht.

Eigentlich müssten die Kalkulationen längst vorliegen, weil sich nur aus diesen die Erforderlichkeit und Angemessenheit von Preiserhöhungen ergeben konnten. Hierfür brauchte man von Anfang an entsprechende Kalkulationen.

Nun gewinnt man den Eindruck, es werde vom Ende her gerechnet, um die Preiserhöhungen zu rechtfertigen.

Wenn man einen Eindruck gewinnen wollte, ob die Preiserhöhungen in Ordnung waren, muss man natürlich auch wissen, wie sich die Gaspreise vor den Erhöhungen etwa im September 2004 und im September 2005 zusammen setzten.

Die Steigerung der Bezugskosten in absoluten Zahlen muss man den Steigerungen der Erdgasimportwerte im selben Zeitraum in absoluten Zaheln gegenüberstellen.

Interessant ist es indes, die Zahlen der einzelnen Unternehmen untereinander zu vergleichen:

E.ON Hanse soll im Gegensatz zu anderen sehr hohe Bezugskosten haben, obschon das Erdgas im Norden weit billiger sein soll, angeblich weil es in Emden \"anlandet\".

Die Vertriebskosten sind in 2005 bei E.ON Edis mehr als doppelt so hoch als bei E.ON Mitte, ohne dass dafür ein Grund ersichtlich wäre, eher ein Hinweis auf deutliche Ineffizienz.

Auch im Übrigen lohnt es sich, die Schablonen übereinander zu legen.

Viel Spaß beim kritischen Vergleichen der Zahlen, welches ich dringend empfehle.

Vielleicht hat auch jemand eine Idee, welche Abschreibungen es im Vertriebsbereich gibt:

http://www.eon-energie.com/popup_preisoffenlegung_16ew2a5/glossar_vk.html


Vielleicht hat auch jemand eine Idee, warum schon in den Netzkosten Kosten für die Aberechnung enthalten sind und sodann in den Vertriebskosten nochmals:

http://www.eon-energie.com/popup_preisoffenlegung_16ew2a5/glossar.html


Immerhin erhalten alle Kunden bisher nur eine einheitliche Abrechnung.



Übrigends erreicht der sog. Staatsanteil in Form von Steuern und Abgaben die oft genannten 30 Prozent deutlich nicht.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Helge

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E.ON macht Gaspreise transparenter
« Antwort #1 am: 28. Dezember 2005, 19:34:56 »
Hallo,
insgesamt bin ich jetzt etwas verwirrt:
Das Standard-Schreiben von \'www.energieverbraucher.de\' bezieht sich auf die fehlende Preiskalkulation. Jetzt liegt (z.B. von E.ON-Bayern: http://www.eon-bayern.com/frameset_reloader_homepage.phtml?top=ressources/frame_head.jsp%3FloginLevel%3D&bottom=http%3A//www.eon-bayern.com/frameset_german/press/press_press-release/pm_neu/press_detail_neu.php%3Fpress_id%3D27183) etwas vor, das von E.ON so bezeichnet wird. Für einen weiteren Widerspruch (auch gegen die neuen Preise ab 01.01.06) müssen doch klare und gerichtlich belastbare Fakten genannt werden, warum diese Angaben nicht als Preiskalkulation akzeptiert werden können. Wo finde ich diese Fakten (ggf. mit Bezug auf eine Verordnung oder ein Gericht)? - Oder habe ich einen Diskussionsbeitrag verpasst?).

Die Veröffentlichung der aktuellen Rechtssprechung (siehe http://www.energieverbraucher.de/index.php?pre_cat_open=2&id=131&subid=1382&subsubid=1497&search_artikel_id=1497)  und die Gesamtsituation erwecken bei mir den Eindruck, dass es ehr eng wird, unsere Ansprüche auf Unbilligkeit durchzusetzen:
- Preisvergleiche greifen nicht, da es bei allen Anbietern teuerer wird.
- Bis vor 2004 ist die Bindung des Ergaspreises an den Erdölpreis wohl kaum zu kippen, oder?
- Mit den Bescheinigungen von PriceWaterHouseCoopers für E.ON (ab 20004) werden die Erhöhungen der Gasbezugspreise bestätigt (siehe auch http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=2146).

Mit freundlichen Grüßen
Helge

Offline Cremer

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E.ON macht Gaspreise transparenter
« Antwort #2 am: 28. Dezember 2005, 20:34:45 »
@Helge,

ich bin nicht Ihrer Meinung, dass es eng werden wird.

Die Versorger müssen shcließlich mit jedem einzelnen Kunden Ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Dies bei ca. 2 Millionen Widersprüchler in Deutschland ?!?!?
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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E.ON macht Gaspreise transparenter
« Antwort #3 am: 28. Dezember 2005, 20:40:10 »
@Helge

Ich hoffe, die Verwirrung legt sich wieder.

Bei manchem liegt die Verwirrung daran, dass er sich etwas zurecht gelegt hatte, was dann irgendwie nicht mehr passt.....

Sie hatten schon früher enmal besorgt, Sie müssten den billigen Preis bestimmen bzw. berechnen.

Auch seinerzeit konnte Ihnen die Sorge hoffentlich genommen werden oder hatten Sie etwa noch Berechnungen angestellt?

Nun zu Ihrer aktuellen Bekümmertheit:

Sie wollen doch wohl gar keine Ansprüche durchsetzen, sondern der Versorger. Oder haben Sie sich missverständlich ausgedrückt?

Grundsätzlich haben Kunden auch keine gemeinsamen Ansprüche, die sie als \"unsere Ansprüche\" bezeichnen könnten.


Die EVU haben die Billigkeit ihrer einseitig bestimmten Entgelte nachzuweisen und nicht umgekehrt der Kunde die Unbilligkeit.


Das hatte schon das LG Köln im Urteil (RdE 2004, 306) so famos herausgestellt, findet sich so auch bei Fricke, WuM 2005, 547, 55O und fand im Lichtblick- Urtiel des BGH eine erneute Bestätigung. Der Kunde braucht lediglich die Billigkeit einfach bestreiten, mehr nicht.


Bisher wurden Zahlen genannt, mehr nicht.

Man hätte ggf. auch ganz andere Zahlen nennen können.

Die  veröffentlichten Zahlen  der E.ON- Filialen sind möglicherweise untereinander abgestimmt. Dafür spricht schon, dass zum Beispiel die Zahlen von E.ON Westfalen Weser und E.ON Hanse auf den Seiten der Muttergesellschaft E.ON Energie veröffentlicht wurden:

Entsprechende Aussagen der E.ON- Filialen:

http://www.eon-energie.com/popup_preisoffenlegung_16ew2a5/gas_beziehen.html

http://www.eon-energie.com/popup_preisoffenlegung/gas_beziehen.html

http://www.eon-avacon.com/PopupMicrosite.aspx?id=1158&ch=7

http://www.eon-edis.com/offenlegung/html/17725.htm

http://www.eon-bayern.com/popup_preisoffenlegung_eby/gas_beziehen.html

\"umfassende\" Offenlegung:

http://www.eon-mitte.com/index.php?parent=1744
 

Es ist zu diesen Zahlen überhaupt nichts vorgetragen, dass kalkulatorische Kosten (Netzkosten) notwendig sind, rationeller Betriebsführung entsprächen, nach realistischen Umlageschlüsseln innerhalb der Kostenstellen des EVU verteilt und nach anerkannten Methoden der Betriebswirtschaft berechnet worden seien. Die EVU orientieren sich mit ihren Ausgaben, insbesondere bei der Fortsetzung alter langfristiger Bezugsverträge ersichtlich nicht an objektiv notwendigen Kosten, die im Wettbewerb angesetzt werden könnten, sondern an im Monopol gewachsenen Kostenstrukturen mit eigenen Haustarifen, Kundenzeitschriften, Sponsoring etc. und daraus resultierenden Bedürfnissen.

Es ist nicht einsichtig, wenn Planungsfehler durch überdimensionierte Netze oder geringe Auslagenauslastungen als Netzkosten den Kunden auferlegt werden sollten, ebenso wie hohe Beschaffungskosten aufgrund fortgesetzter, aus Monopolzeiten stammenden Langfristverträgen, wenn im EU- Ausland Erdgas ersichtlich weit günstiger gehandelt wird.


Nach dem Urteil des BGH vom 18.10.2005 - KZR 36/04 (Lichtblick- Urteil)Textziffer 16 reicht ein solches Bestreiten des Kunden vollkommen aus.

Wie allein das Beispiel Großbritannien zeigt, könnten im Wettbewerb keine Langfristverträge mit HEL- Preisbindung durchgesetzt werden.

Die Preiskopplung in den Bezugsverträgen an HEL verstößt m.E. nach dem Urteil BGH NJW 2001, 2541, 2544 gegen das Preisbindungsverbot gem. § 14 GWB.

Zudem stellt das Bundeskartellamt ebenso aktuell heraus, dass diese Preisbindung nicht gerechtfertigt ist,  die Verbraucher benachteiligt und volkswirtschaftlich schädlich ist.

E.ON Westfalen Weser hatte auf der Veranstaltung am 21.01.2005 im Paderborner HNF eindeutig herausgestellt, dass alleiniger Grund für die drastischen Preiserhöhungen diese Preisbindung an die Heizölpreise sei.

Diese Tatsache sei so einfach wie bitter, erklärte der Vorstandsvorsitzende Herr Villis vor laufenden Kameras dem verdutzten Auditorium.

Nur gäbe es eben bei wirksamen Wettbewerb eine solche Preiskopplung überhaupt nicht.


Mit den Musterschreiben wurde nicht gefordert, irgendwelche Zahlen zu nennen, sondern die Preiskalkulation vollständig nachvollziehbar und prüffähig offen zu legen.


Der entsprechende Nachweis ist bisher nicht erbracht oder denken Sie selbst, dass Sie anhand der Zahlengerüste auch nur irgendwie in die Lage versetzt wären, die Angaben der EVU tatsächlich nachzuvollziehen und zu prüfen?

Das können Sie bisher ebensowenig, wie sonst ein objektiver Dritter oder ein Gericht, welches dazu berufen wäre.

Nach dem SPIEGEL- Bericht \"Was Helga nicht wissen darf\" ist ggf. besondere Vorsicht hinsichtlich veröffentlichter Zahlen geboten.


Nach alldem hat noch kein einziger Gasversorger die Billigkeit seiner Preise nachgewiesen.


Und wo findet sich den der Nachweis, dass die Gaspreise in 2004 überhaupt angemessen waren?

Der BGH hat in seiner Entscheidung NJW-RR 1992, 183 ff. die Kriterien herausgearbeitet, nach denen sich der Nachweis der Billigkeit von Energiepreisen bei leitungsgebundener Energieversorgung mit Elektrizität und Gas zu richten hat.

Im Urteil vom 18.10.2005 - KZR 36/04 unter Textziffer 13 stellt der BGH sowohl für die leitungsgebundene Versorgung mit Elektrizität als auch Gas heraus, dass sich die Preisbildung an der Verpflichtung zu preisgünstiger Versorgung im Interesse der Allgemeinheit (§ 1 EnWG a.F; nunmehr §§ 1, 2 Abs. 1 EnWG) und darüber hinaus der Gewährleistung wirksamen Wettbewerbs zu richten hat.

Dem werden die veröffentlichten Zahlen ganz offensichtlich nicht gerecht:

Die Vertriebsmargen werden jetzt schon als so gering dargestellt, dass gar kein Wettbewerber zum Zuge kömmen könnte, weil ihm ein Markteintritt wirtschaftlich gar nicht möglich wäre.

Eine sicher vorhandene, wohl überkompensierende Netzmarge wird hingegen gar nicht erst genannt.  Auch die Bezugskosten müssen sich in Netzkosten und Kosten für die Erdgaslieferungen selbst aufsplitten lassen. Auch bei den Vorlieferanten kann sich nur das Erdgas selsbt verteuert haben, jedoch nicht das Netz. Wenn man sich so an der Liferkette entlanghngelt, merkt man dass die Preise für das in der Lieferkette gelieferte Erdgas selbst sich um ein Vielfaches der Preissteigerungen für leichtes Heizöl verteuert haben müssten, was nicht nachvollziehbar ist.

Die Versorger behaupten selbst sogar, diese Preise reichten schon lange nicht mehr, um langfristig den Betrieb und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Trotz überbordender Gewinne der Energiekonzerne müsste nun eigentlich der Staat ein Notprogramm auflegen, um die Energieversorgung überhaupt langfristig zu sichern.

Für wirkliche Notlagen gibt es im Bereich der Energieversorgung entsprechende Notstandsgesetze, von denen jedoch wohl kein Konzern ernstlich behaupten wollte, dass die Voraussetzungen vorliegen.

Wenn schon die marktbeherrschenden Unternehmen mit ihren stattlichen Finanzpolstern in Milliardenhöhe dazu nicht mehr in der Lage sein wollen, stellt sich die Frage, welcher Wettbewerber dabei noch zum Zuge kommen könnte, ohne nach kurzer Zeit Insolvenz anmelden zu müssen.

Das liegt offensichtlich an den hohen Netzkosten, die somit als überhöht erscheinen müssen. Auch im Strombereich wurde so der Wettbewerb verhindert.

Überhöhte Netzkosten verhindern Wettbewerb, so dass eine entsprechende Preisbildung mit den vom BGH aktuell aufgestellten Grundsätzen kollidiert.

Nach alldem hat sich an der Situation bisher überhaupt nichts geändert.

Ein Zahlengerüst ist keine Preiskalkulation, auch wenn man sie in den Medien so bezeichnet.

Ebensowenig wie eine nachvollziehbare und prüffähige Preiskalkulation lässt sich auch ein funktionierender Wettbewerb auf dem deutschen Energiemarkt herbeireden, auch wenn die Lobbyverbände nicht müde werden, einen entsprechenden untauglichen Versuch jeden Tag aufs neue anzustellen.


Vgl. auch hier:

BGH spricht Tacheles !!


Wie auch der SPIEGEL in seiner neuesten Ausgabe berichtet, wird es wohl eher für die Energiekonzerne immer enger.

Ohne ein gewisses Gefühl von Enge hätte man wohl noch nicht einmal die dürren Zahlengerüste veröffentlicht, ebenso wie man keine Veranlassung hätte, mit Hochdruck daran zu arbeiten, den Gaskunden zumindest ein Gefühl von Freiheit zu vermitteln.

Wie würden Sie selbst diese Entwicklung etwa bei E.ON Westfalen Weser  beurteilen?

http://www.gaspreise-runter-owl.de/Presse/nw210105.htm

http://www.eon-energie.com/popup_preisoffenlegung_16ew2a5/offen_legen.html

Wenn Sie hier doch alles gut im Überblick haben, wird Ihnen auch dieser Beitrag unschwer entgangen sein:

AG Oldenburg: Feststellungsklage abgewiesen

Ich habe leider nicht verstanden, weshalb Sie es für notwendig erachten, die Ölpreisbindung bis 2004 rückwirkend zu kippen?

Sie stellen da tatsächlich Überlegungen an, die auch ich als einigermaßen verwirrend empfinde.

Wenn die Gasversorger eine kartell- und europarechtswidrige Preisbindung praktizieren, die zudem offensichtlich geeignet ist, den Wettbewerb zu behindern (vgl. Däupner), dann können doch die Kunden nichts dafür.


Und weil das so ist, darf dies bei konsequenter Anwendung der vollkommen eindeutigen BGH- Rechtsprechung von Anfang an bei der Preisgestaltung der EVU gar keine Rolle spielen.

Dieses unternehmerische Risiko, welches man trotz wiederholter Ansagen des Bundeskartellamtes nach wie vor sehenden Auges eingeht, haben die EVU vollkommen allein zu tragen.

Das ist demnach nichts anderes als eine Eigenveranstaltung der Branche, so wie man oft ganz eigene Dinge veranstaltet, die dann kein Dritter mehr nachvollziehen kann.

Erinnert sei an das Energierechtssymposium am Instutit der FU Berlin am 09.12.2005. Dort fanden Fachleute ganz deutliche Worte für die nicht nachvollziehbaren Erklärungsmuster der entsprechenden Vertreter:

http://www.energieverbraucher.de/index.php?pre_cat_open=2&id=131&subid=1382&subsubid=1400&content_news_detail=4686&back_cont_id=1400

Es gibt also durchaus noch vollkommen  unverwirrte Zivilrechtsexperten.

Nicht nur beim BGH.

Es steht auch nicht zu besorgen, dass diese Zivilrechtsexperten sich etwa verwirren ließen.

Schon gar nicht hinsichtlich einer so bestechend klaren Regelung wie § 315 BGB, zu welcher nur einige wenige doch einigermaßen verwirrt anmutende Stellungnahmen am laufenden Band verfassen:

Nur im Bereich der Daseinsvorsorge, nur bei Monopolisten, nur bei Angewiesensein auf die Leistung, nur als Analogie, nicht bei Wettbewerbspreisen.....

Alles Mumpitz von Anfang an.

Da sollte man sich wirklich keine Gedanken darüber machen.
 




Freundliche kollegiale Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
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E.ON macht Gaspreise transparenter
« Antwort #4 am: 29. Dezember 2005, 14:56:42 »
@Hennessy

Haben Sie eine Erklärung für Abschreibungen im Vertriebsbereich?

Kann etwa zwischengespeichertes Erdgas mit der Zeit verderben, so dass es unverkäuflich wird oder entfleucht Erdgas aus Speichern und Leitungen, so dass Schwundmengen abzuschreiben sind?

Wie kommt es bei einheitlicher Abrechnung aller Monopolkunden zu den doppelten Abrechnungskosten sowohl beim Netz als auch beim Vertrieb?

Verursacht etwa eine Rechnungslegung der Netzsparte an die eigene Vertriebssparte und somit an sich selbst hohe Kosten (womöglich fürs Porto der Hauspost)?

Stehen die Monopolisten mit eigenen  \"Wettberwebsprodukten\" gegen ihre eigenen Allgemeinen Tarife in einem scharfen Preiswettbewerb, bei dem schon vorher feststeht, wer gewinnt?




Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
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E.ON macht Gaspreise transparenter
« Antwort #5 am: 29. Dezember 2005, 16:14:03 »
@Fricke,

eins verstehe ich nicht ganz:

http://www.eon-energie.com/popup_preisoffenlegung_16ew2a5/kostenkalkulation_2005.html

Da werden 0,73 Ct/kh an Umsatzsteuer genannt, bezogen auf den Verkaufspreis.

Wo ist denn die Umsatzsteuer (Vorsteuer) für den Bezug von Gas.

Der Versorger zahlt doch nur die Differenz zwischen der Einfuhrumsatzsteuer (Vorsteuer) und der Umsatzsteuer für den Erlös.

Wenn E.ON schon staatliche Kosten in einer Tabelle extra aufführt, müßte auch die Einfuhrumsatzsteuer als Minus oder nur die Differenz aus beiden aufgeführt werden, denn nur diese zahlt E.ON.

Diese werden/sind also in den Bezugskosten versteckt!!!

Damit liegt keine Offenlegung der Kalkulation vor !!!

Es werden hier Einzelposten  bewußt vermengt.

Die erstattete Vorsteuer muss hier in der Darstellung wohl als versteckter Gewinn deklariert werden.
MFG
Gerd Cremer
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E.ON macht Gaspreise transparenter
« Antwort #6 am: 29. Dezember 2005, 16:37:58 »
@Cremer

Die Vorsteuer ist ein interessanter Punkt.

Ich glaube jedoch nicht, dass man plump die Bruttobezugskosten inklusive Umsatzsteuer in Ansatz gebracht hat.

Das würde sofort auffallen.

Gehen wir also davon aus, dass es sich um Nettobezugskosten handelt.

Allerdings ist die genannte Konzessionsabgabe wohl weit zu hoch. Diese beträgt bei Heizgaskunden, die aufgrund eines sog. Normsondervertrages versorgt werden, nicht 0,20 Cent/ kWh, sondern lediglich 0,03 Cent/ kWh.

Das ist überall so. Alle anderen E.ON - Filialen nennen denn auch zutreffend die 0,03 Cent/ kWh als Konzessionsabgabe.

Die Kunden sollten versichert sein, dass im Versorgungsgebiet der E.ON Westfalen Weser keine anderen Konzessionsabagesätze, die in der KAV geregelt sind, gelten.

Sollte E.ON Westfalen Weser tatsächlich zu hohe Konzessionsabgaben leisten, ohne dazu verpflichtet zu sein, hat man dieses unternehmerische Risiko selbst zu tragen und kann es nicht den Kunden überhelfen.

Denn die Preise müssen den Kosten bei energiewirtschaftlich- rationeller Betriebsführung entsprechen, so dass überzahlte Konzessionsabgaben ein Privatvergnügen der E.ON- Filiale wäre.


Zutreffend ermittelt man alle tatsächlichen und kalkulatorischen Kosten, kommt zu einem Nettopreis und bekommt die Bruttoverkaufspreise durch Hinzufügung der Mehrwertsteuer.

Also:

Nettopreis * 1,16 = Bruttoverkaufspreis.


Allerdings fällt auf, dass die Vertriebsmarge schon in den Nettopreisen stecken muss und sich nicht erst nach der Mehrwertsteuer ergeben kann.

Das Zahlengerüst erscheint deshalb fragwürdig.

Die Umsatzsteuer aus dem Bruttorechnungsbetrag ist ein durchlaufender Posten, der an den Fiskus weitergereicht wird.

Ich komme bei einem Bruttopreis von 5,26 Cent/ kWh auf einen Nettopreis von 4,53 Cent/ kWh.

Bei berichtigter Konzessionsabgabe und sonst gleichen Kosten betragen die Kosten 4,55 Cent/kWh.

Die vorgebliche Unterdeckung betrüge dann nicht 0,19 Cent/kWh, sondern eher 0,02 Cent/ kWh.


Mit den genannten Preisen sollen bereits alle Kosten abgedeckt sein.

Die genannten Preise sind wohl die Arbeitspreise.


Nun zahlen die Kunden jedoch nicht nur Arbeitspreise, sondern wohl auch Grundpreise, denen jedoch keine Kosten mehr gegenüberstehen können, wenn diese schon vollständig mit den Arbeitspreisen abgedeckt sein sollten...

Der Grundpreis wäre dann noch einmal zusätzlicher reiner Gewinn, der durch die Anzahl der Kilowattstunden dividiert und sodann der Vertriebs- Marge zugeschlagen werden müsste.


Womöglich habe ich es aber auch falsch verstanden.


Vielleicht kann Hennessy zu den Preisen seiner Wettbewerber eine Aussage treffen.

Angenommen, man hätte sich etwa bei den Konzessionsabgaben vertan. Immerhin gab es schon wiederholt Softwarefehler....

Im Anbetracht der insgesamt abgesetzten Erdgasmenge im Jahr würde das dann wieviel ausmachen?

Der Gasabsatz soll nach Unternehmensangaben 4.147 GWh im Jahr betragen.

Umrechnen in kWh und dann noch mit der kleinen Differenz multiplizieren.

Vielleicht hat Helge schnell das Ergebnis für uns parat.


Jedoch- wie auch immer -

Das Zahlengerüst ist niemals die Offenlegung der Kosten- und Gewinnkalkulation aufgrund der Handelsbilanz.

Ich bin mir auch nicht sicher mit den Bezugspreisen:


Das Erdgas wird kontinuierlich bezogen. Herr Villis hatte der Presse gesagt, die Vorlieferanten würden stets und ständig und somit viel schneller ihre Preise erhöhen, was an der Kopplung an Rohölpreise liege.....

http://www.gaspreise-runter-owl.de/Presse/nw291205.htm


Da die Vorlieferanten von Eon Westfalen Weser Verträge mit den Gasproduzenten auf der Basis einer Bindung an den Rohölpreis hätten, so Villis, würden deren Preissteigerungen immer sofort an die Energieversorgungsunternehmen weiter gegeben. 16 Prozent des an die Endkunden vertriebenen Erdgases stamme von der Konzern eigenen Eon Ruhrgas; 52 Prozent beziehe man bei RWE, 17 Prozent bei Exxon Mobil und 8 Prozent bei Shell.

Nun müsste man also wissen, wann von der Gesamtabsatzmenge wieviel von welchem Vorlieferanten zu welchem Preis bezogen wurde, um dann nach einer Mengengewichtung die vor und nach den einzelnen Preiserhöhungen durchschnittlichen Bezugskosten zu ermitteln.

Klar ist nämlich, dass die Bezugskosten über das Jahr nicht stabil waren, sondern sich ständig geändert haben sollen.

Man darf natürlich nicht mit dem letzten Preis rechnen.

Das ist dann wohl schon ein Fall für Herrn Peter Kunze.


Noch eines mutet komisch an:

Nach dem Pressebericht behält E.ON Westfalen Weser den erzielten Gewinn gar nicht selbst, um eigene Investitionen zu tätigen und das Eigenkapital seiner Aktionäre angemessen zu verzinsen, so wie man es normalerweise erwarten würde:

Der Gewinn soll vielmehr bei der Konzernmutter landen, die damit in dies und jenes investiere.....

In dem Pressebericht heißt es dazu:

Die Gewinne setze die Konzern-Mutter zum Ausbau des Leitungsnetzes ein und investiere in die Ausbeutung von Gasvorkommen.

Indessen müssen die notwendigen Investitionen der Konzernmutter doch schon durch die Preise etwa der E.ON Ruhrgas, die einer der Vorlieferanten der Paderborner E.ON- Filiale ist, abgedeckt werden können.

Gerade dafür zahlt doch E.ON Westfalen Weser gerade hohe Bezugspreise an seine Vorlieferanten, wenn man es bis dahin richtig verstanden hatte.


Nach der BGH- Rechtsprechung geht es doch nie um notwendige und angemessene Gewinne einer Konzernmutter, sondern des konkreten Energieversorgungsunternehmens, welches die Kunden beliefert.

Wenn dieses selbst keine notwendigen Investitionen zu tätigen hat, müssen Preise niedriger ausfallen.

Die Endverbraucherpreise dürfen deshalb nie so kalkuliert sein, dass eine Konzernmutter ihre Investitionen abdecken kann.

Wenn man feststellen wollte, ob die Gewinne angemessen sind, hätte sonst wohl auch gleich die Konzernmutter ihre Kosten- und Gewinnkalkulation offen zu legen....

Bisher wird in der Presse  der Eindruck vermittelt, E.ON Westfalen Weser verdient so gut wie nichts am Erdgasverkauf, befindet sich in Unterdeckung und zahlt also drauf, liefert dann jedoch - fraglich, woher man es nimmt - Gewinne bei der Konzernmutter ab, die weltweit in Leitungsnetze und die Erschließung von Erdgaslagerstätten investiert......

Und das ganze, obschon E.ON Westfalen Weser nur 16 Prozent des eigenen Erdgasbezuges über die E.ON Ruhrgas realisieren soll.....


Irgendwie will das Bild nicht rund werden:

Ein kommunales Stadtwerk, das ähnliche Preise fordert, hat ja wohl auch keine Konzernmutter, die weltweit investiert.

Herr Cremer müsste sich wundern, was wohl mit den Gewinnen in Bad Kreuznach geschieht....
 
Da hat Herr Villis möglicherweise noch einige Fragen offen gelassen.

Man könnte sonst den Eindruck gewinnen, die gesamte deutsche Gaswirtschaft sei eine einzige große Familie, die in einen gemeinsamen großen Topf wirtschaftet....

Dann müsste sich jedoch bei Gaspreisprozessen die Auseinandersetzung gar nicht um die Kosten- und Gewinnsituation der einzelnen Gasversorger drehen, sondern um die der gesamten deutschen Gaswirtschaft...

Ebenso nicht nachvollziehbar ist, warum E.ON Westfalen Weser seinen Gasbezug nicht - wie andere Gasversorgungsunternehmen - neu geordnet hat und nun mehr Erdgas von E.ON Ruhrgas bezieht.

Immerhin hatte das Gutachten des Münchner  ifo- Instituts zur gesamtwirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit der E.ON/ Ruhrgas- Fusion, welches Herr Professor Sinn seinerzeit präsentierte als Voraussetzung für die seinerzeitige Misnistererlaubnis eben solches prognostiziert.

Das kann dann wohl nur daran liegen, dass E.ON Ruhrgas im Vergleich mit den anderen Vorlieferanten seinem Schwesterunternehmen (oder hinsichtlich der Muttergesellschaft E.ON Energie muss man wohl zutreffender von einer Nichte sprechen) weit ungünstigere Preise bietet, was sich jedoch für Konzerngesellschaften untereinander gar nicht geziemen sollte....

So viele Fragen stellen sich neu, nachdem durch die \"Offenlegung\" nun endgültige Klarheit geschaffen werden sollte.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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E.ON macht Gaspreise transparenter
« Antwort #7 am: 29. Dezember 2005, 19:30:18 »
@Fricke,

Nein,

ich meine, dem muss wohl so sein.

0,73 Ct sind 16 % von etw 4,6 Ct/kWh, zusammen etwa 5,35.

Anders passt die Angabe in Höhe von 0,73 Ct nicht, weder als Mehrwertsteuer zu den Bezugskosten, noch als Differenzbetrag von Vorsteuer des Einkaufprerises zur Umsatzsteuer des Verkaufspreises.

Dieser Betrag müßte nämlich geringer als 0,73 Ct sein.

Es kann manchmal so plump dargestellt werden !!

Zumindest stimmt die ganze Aufstellung so nicht.
MFG
Gerd Cremer
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E.ON macht Gaspreise transparenter
« Antwort #8 am: 29. Dezember 2005, 19:47:55 »
@Cremer

Ich bin immer wieder etwas verblüfft, wie sich ein Techniker mit dem Ungefähren begnügen kann.

Man kann es doch genau nachrechnen:

Bei einem Bruttoverkaufserlös (= Bruttopreis) von 5,26 Cent/ kWh beträgt der Nettoerlös (= Nettopreis) 4,53 Cent/ kWh (= 5,26 : 1,16).

Die Mehrwertsteuer beträgt dabei 0,73 Cent/ kWh (= 5,26 - 4,53).

Und diese 0,73 Cent/ kWh Mehrwertsteuer, die mit den Preisen vereinnahmt werden, sind als Umsatzsteuer an den Fiskus abzuführen und sind deshalb lediglich ein durchlaufender Posten.

Man kann ihn deshalb auch als Kosten sehen, die nicht ins Gewicht fallen.

Da braucht man nicht viel spekulieren.

Diese Mehrwertsteuer hat sonst mit den Kosten, insbesondere mit den Bezugskosten gar nichts gemein. Sie leitet sich wie aufgezeigt allein ab von den Bruttopreisen, welche die Bruttoerlöse darstellen.


Zudem bleiben so viele Räume für kreative Gestaltungen, dass es nicht nötig ist, offensichtliche Ungereimtheiten einzubauen.


Bei den genannten Erlösen bleiben also für jede Kilowattstunde 4,53 Cent bei E.ON Westfalen Weser.


Und daraus sind alle Kosten zu decken und ein angemessener Gewinn zu erwirtschaften sowie die notwendigen Rücklagen für notwendige Investitionen zu schaffen.


Sie unterstellen nun, bei den genannten Bezugskosten sei auch die Umsatzsteuer mit enthalten, die jedoch als Vorsteuer erstattet wird.

Dafür gibt es indes bisher keinen Anhaltspunkt.

Indes kann man hin und her rechnen wie man will:

Wir wissen ja noch nicht einmal, wie man auf den genannten Durchschnittserlös in Höhe von 5,26 Cent/ kWh kommen soll.


Dazu müsste man wissen, welche Mengen insgesamt abgesetzt wurden und welche Rechnungsbeträge dafür insgesamt vereinnahmt wurden.

Das bleibt indes das Geheimnis.

Diese Erlöse sollen wohl nur zwei Drittel des Gesamtabsatzes betreffen.

Nur weiß man eben nicht, welche Erlöse denn das andere Drittel erbracht haben soll.

Herr Peter Kunze kann vielleicht mit einem Gleichungssystem weiterhelfen....

Zudem kann jeder Kunde selbst ermitteln, welche Erlöse er dem Unternehmen konkret gebracht hatte.

Hierzu muss man lediglich den gesamten Rechnungsbetrag durch die Anzahl der abgerechneten Kilowattstunden dividieren.

Schon erhält man den Erlös pro Kilowattstunde.

Und diesen kann man dann mit dem genannten Durchschnittserlös in Höhe von 5,26 Cent/ kWh vergleichen, zu dem das Unternehmen Aussagen dazu trifft, welche Kosten davon zu decken seien.

Wenn ein represäntativer Querschnitt der Kunden höhere Erlöse erbracht haben sollte, wäre dies wieder Veranlassung, nachzufragen.



Freundliche Grüße
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E.ON macht Gaspreise transparenter
« Antwort #9 am: 29. Dezember 2005, 20:16:42 »
@Fricke,

\"ungefähr\" deshalb, weil ich es mir nicht erklären bzw. genau nachrechnen kann, weil einfach hier Bezugsposten (preise) fehlen.

Die Mehrwertsteuer ist letztlich nicht ein durchlaufender Posten.

Denn E.ON zahlt auf ihre Bezugspreise Einfuhrumsatzsteuer. Diese ist gleichzusetzen mit der Umsatzsteuer, also Mehrwertsteuer.

Wenn der Einkaufspreis netto 1 €, brutto 1,16 € beträgt, zahlt E.ON 0,16€ Mehrwert (Vorsteuer) mit.

Das Produkt wird \"verfeinert\" oder \"kalkuliert\", sodass es 2 € Verkausfspreis ohne Mehrwert kostet. Die Mehrwertsteuer des Verkaufspreises beträgt 0,32 €. Bruttoverkaufspreis 2,32 €

Also führt E.ON an das Finanzamt 0,32 € ab und holt sich über die Vorsteuer vom Finanzamt 0,16 € zurück. Letztlich zahlt also E.ON selbst für die \"Verfeinerung\" 0,16 € Mehrwertsteuer.

Nun versuchen Sie das mal anhand der Zahlen von E.ON nachzuvollziehen.

Ich kann es nicht, weil Angaben fehlen. Deshalb konnte ich in meiner Rechnung als Techniker nur etwa \"schätzen\".
MFG
Gerd Cremer
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E.ON macht Gaspreise transparenter
« Antwort #10 am: 29. Dezember 2005, 20:25:33 »
@Cremer

Entschuldigen Sie meine Pingeligkeit: ZEISSianer.

Warum kompliziert, wenn es auch einfach geht:

Die Unternehmen sind sämtlich vorsteuerabzugsberechtigt und können sich Nettopreise berechnen.

Die Umsatzsteuer auf die Bezugskosten ist ein durchlaufender Posten:

Gezahlte und erstattete Umsatzsteuer hinsichtlich des Bezuges heben sich vollständig gegenseitig auf.

An das Finanzamt gezahlt werden muss die von den Verbrauchern mit den Preisen gezahlte Mehrwertsteuer.

Die wird so wie sie vereinnahmt wird beim Fiskus insgesamt abgeliefert.

Deshalb vereinfacht man und stellt nicht die Überlegungen zu einer Mehrwertsteuertreppe an.




Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
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Offline rlc

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E.ON macht Gaspreise transparenter
« Antwort #11 am: 29. Dezember 2005, 20:29:11 »
Zitat
Also führt E.ON an das Finanzamt 0,32 € ab und holt sich über die Vorsteuer vom Finanzamt 0,16 € zurück. Letztlich zahlt also E.ON selbst für die \"Verfeinerung\" 0,16 € Mehrwertsteuer.


Dies ist IMHO nicht ganz korrekt, denn die 0,32 € MwSt. zahlen die E.ON Kunden ! Wenn hiervon die Vorsteuer von 0,16 € abgezogen werden, verbleiben 0,16 € Umsatzsteuer als Wertschöpfung für das Finanzamt.

Offline RR-E-ft

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E.ON macht Gaspreise transparenter
« Antwort #12 am: 29. Dezember 2005, 20:33:11 »
@rlc

Man muss doch nur wissen, dass der Erlös gleichzusetzen ist mit dem Bruttopreis und schon ist es ganz simpel.


Alles andere hebt sich auf, nur die von den Verbrauchern mit den Rechnungen gezehlte Mehrwertsteuer landet beim Finanzamt undzwar vollständig.

Und dann sind die genannten Erlöse in Höhe von 5,26 Cent gleich der Preis inklusive Mehrwertsteuer also 116 Prozent des Nettopreises oder schlicht das 1,16- fache von diesem.

****

Es ist vollkommen egal, weil sich wohl oft folgendes Bild zeichnet:


Der Vertrieb ist jeweils in der Unterdeckung, mit den Erlösen dauerhaft nicht in der Lage, die Kosten abzudecken.  

Am Ende bleibt indes ein Gewinn übrig, der selbst noch einer Muttergesellschaft nicht nur eine Verzinsung auf das eingesetzte Kapital bringt, sondern sogar  noch umfassende Investitionen weltweit ermöglicht.

Daraus folgt nichts anderes, als dass der Netzbereich in jedem Falle immer den Vertriebsbereich quersubventionieren muss.

Daraus folgt, dass jeder Wettbewerber bei gleichen Bezugskosten (Erdgaspreise sind Marktpreise) und gleichen Netzkosten (diskriminierungsfreier Netzzugeng) ebenfalls zwangsläufig nur in einer Unterdeckung mit seiner Vertriebsaktivität im entsprechenden Netzbereich landen kann, ohne dass dieser ebenso eine entsprechende Möglichkeit zur Quersubventionierung hätte.

Unter diesen Bedingungen hätte kein einziger Wettbewerber eine wirtschaftliche Chance.

Ein Wettbewerber müsste wohl schon mit Dumpingpreisen antreten, um zunächst die Preise des Platzhirschen zu unterbieten, die erst recht nicht kostendeckend sein können.

Auch dies wäre kartellrechtlich verboten.

Deshalb müssen wohl die Netzkosten kartellrechtswidrig  überhöht sein.

Nach der Differenzmethode ergibt sich damit wohl immer ein hinreichender Verdacht für missbräuchlich überhöhte Netzentgelte.

Denn exakt mit selber Begründung erließ das Bundeskartellamt die Missbrauchsverfügung wegen überhöhter Stromnetzentgelte im Fall TEAG.


Mithin muss die Preisgestaltung wohl an dieser Stelle kartellerechtswidrig sein.

Wenn dem so ist, erweist sich indes die gesamte Preisgestaltung als mit dem Energiewirtschaftsgesetz unvereinbar.

Denn solche Netzentgelte, die den Vertrieb subventionieren können und nach den Zahlengerüsten immer subventionieren müssen, würden sich im Wettbewerb gerade nicht herausbilden.

Dies ist die Quintessenz aus den Entscheidungen des BGH vom 26.08.2005 - KVR 17/04 und vom 18.10.2005 - KZR 36/04.

Eine solche Preisgestaltung wäre damit evident geeignet, Wettbewerb zu verhindern und wäre somit insgesamt mit dem EnWG unvereinbar.

Es wird offenbar, dass man nunmehr wohl die Preise hin und her rechnen kann, wie man will, ohne dass man wohl noch ein Ergebnis erzielen kann, welches mit den entsprechenden Regelungen konform ginge.

Dass man es trotz großer Anstrengungen wohl nicht geschafft hat, eine konforme Preisgestaltung darzulegen und gleichwohl genötigt war, solche Zahlen der Öffentlichkeit zu präsentieren, macht meines Erachtens deutlich, wie groß der Druck und die Erklärungsnot wohl mittlerweile sein müssen.

Anders ist wohl nicht erklärbar, dass man solche Zahlengerüste überhaupt der Öffentlichkeit präsentiert hat.

Nicht anders sah es auch bei anderen Unternehmen aus, die nach ihrer Darstellung arm sind, weil sie sich wohl arm gerechnet haben müssen.

Denn unter dem Strich sind ja alle Unternehmen nach wie vor profitabel.

Die Stadtwerke Cottbus GmbH ist ein Sonderfall, der vorliegend nichts zur Sache tut.

Möglicherweise hat man es mit einem Armrechnen oft übertrieben, womöglich jedoch allein deshalb, weil es anders gar nicht mehr ging.

Man kann nur hoffen, dass alsbald das Bundeskartellamt und die Bundesnetzagentur nicht nur einen kritischen Blick auf diese \"Preiskalkulationen\" werfen.

Das Ergebnis ist den Zahlenwerken womöglich auf die Stirn geschrieben.

Wenn dann auch noch eine Muttergesellschaft die Gewinne sofort investiert, würde wohl am Ende nichts übrig bleiben, um den Aktionären noch eine Rendite zu zahlen.

Nun steigen jedoch die Renditen undzwar ordentlich.

Nach alldem müssen die Zahlen oft unglaubwürdig erscheinen.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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E.ON macht Gaspreise transparenter
« Antwort #13 am: 29. Dezember 2005, 21:15:59 »
@rlc,

Natürlich zahlt der Letztkunde die gesamte Mehrwertsteuer, weil er sie nicht weitergeben kann.

Aber die Mehrwertsteuerdifferenz, die aufgrund der Zwischenkosten/Kalkulation (Gewinn, Transportkosten, etc)  zwischen Einkauf und Verkauf entsteht, zahlt E.ON. Und dies ist mir aus der vorgelegten Kalkulation von E.ON nicht schlüssig, weil ein Umsatzsteuerbetrag angegeben wird, den ich nicht nachvollziehen/nachrechnen kann.

Vielleicht kommt ja durch das Amtsgericht HH Licht in das Dunkel.

Das ist schließlich, was ich sagen will, Herr Fricke.

Aber betrachten wir doch mal die Konzessionsabgabe, die in unterschiedlicher Höhe angegeben wird.


Noch eins zu Ihrem vorhergehenden Thread.

Natürlich könnte die eine Konzernschwester der anderen schlechtere Preise für das Erdgas in Rechnung stellen als die anderen.

Zu meinen AEG Zeiten war das damals auch so.
Wir als zentrale Tunnelprojektabteilung in Frankfurt hatten schlechtere Einkausfpreise/Konditionen für z.B. Tunnelleuchten bei der Leuchtenfabrik in Springe als ein AEG Niederlassungsbüro z.B. in Hamburg, Dortmund oder München. Dann lag plötzlich unsere Kundenpeise für Leuchten in dem Gesamtangebot der technischen Ausrüsatung des Tunnels an den Endkunden über das entsprechende Niederlassungsbüro höher als die entsprechende Niederlassung mit Ihrem Kundenpreis nur für Tunnelleuchten. Also Konkurrenz im eigene Haus.
MFG
Gerd Cremer
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E.ON macht Gaspreise transparenter
« Antwort #14 am: 29. Dezember 2005, 22:04:48 »
@Hennessy

Gretchenfrage.

Der Wettbewerb auf dem Erdgasmarkt funktioniert ja angeblich famos.

Würde Ihr Unternehmen, dass ja wohl auch als Gasversorger am scharfen Wettbewerb teilnimmt, der durch strukturelle Anpassungen der Branche  laufend vorangetrieben wird, eine reale Chance sehen, den Erdgaskunden eines \"gebeutelten\" Konzernunternehmens Angebote zu unterbreiten, damit bisher mit ihrem Versorger nicht gerade zufriedene Gaskunden die Möglichkeit erhalten, den Versorger zu wechseln?

Wenn ein solches Engagement nur an möglicherweise überhöhten Netzentgelten scheitern würde, wohin würden Sie sich dann sogleich wenden, weil Sie ja den Wettbewerb wollen und die Kunden da draußen es verdient haben, nun endlich auch durch ein kundenorientiertes, wettbewerblich eingestelltes Gasversorgungsunternehmen versorgt zu werden?

Sind die Verhältnisse auf dem Erdgasmarkt überhaupt so, dass die fast 700 kleinen Unternehmen, welche die Vielfalt des Wettbewerbs präsentieren sollen, sich getrauen könnten, im Netzbereich eines entsprechenden \"Platzhirschen\" tatsächlich aktiv zu werden?

Oder hätte man nicht eher Sorge, dass ein Konzern mit Postwurfsendungen an alle eigenen Kunden und einem unschlagbaren Angebot zurückschlägt.....

Sind die Verhältnisse deshalb vielleicht eher so, dass alles bleiben muss, wie es ist, auch wenn sich keiner mehr damit wirklich abfinden möchte, auch die Kunden immer unzufriedener werden und die eigene ehrliche Arbeit deshalb oft gar keinen Spaß mehr machen kann?



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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