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Autor Thema: Verbraucher Zwangsanmeldung nicht möglich  (Gelesen 4140 mal)

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Offline Grit

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Verbraucher Zwangsanmeldung nicht möglich
« am: 08. Juli 2025, 07:25:33 »
Hallo,
ich brauche Hilfe. Folgende Situation
Stromvertrag würde mit dem Versorger geschlossen betrifft Einfamilienhaus.
Vertragsnehmer stirbt. Nun geht der Vertrag auf die Erben über, das ist mir klar.
Aber die Erbenstellung müsste über ein Rechtsstreit Dauer 1,5 Jahre geklärt werden.
Vorsorglich haben wir den Anbieter via Mail über den Tod informiert und haben die Abmeldung des Erblassers verlangt und die Zwangsanmeldung des neuen Verbrauchers gefordert (In diesem Fall die Witwe), da diese an der Adresse gemeldet war und uns den Zutritt zum Haus nicht gestattet hat. Wir haben erst nach 5 Monaten durch das Amtsgericht erfahren, dass keine Rechnung bezahlt wurden. Leider ist die Witwe bis heute nicht in die Vertragspflicht genommen wurden und wir sollen nun nach 1,5 Jahren alle bis heute angefallenen Kosten bezahlen.
Wir haben den Strom nicht verbraucht der Anbieter wurde rechtzeitig informiert und wir konnten alle geforderten Daten außer den aktuellen Zählerstand zum Zeitpunkt der Zahlungsaufforderung durch das Amtsgericht liefern, wie auch, wenn man nicht an den Zähler kommt.

Gemeldete Zählerstände April 2023 und 2024. Die Witwe war im April sogar selbst beim Anbieter und wollte sich anmelden. Die wurde abgelehnt, mit der Begründung, Sie soll erst die bis dahin offenen Forderungen begleichen.

Kann uns jemand helfen
« Letzte Änderung: 09. Juli 2025, 07:59:36 von Grit »

Offline RR-E-ft

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Re: Verbraucher Zwangsanmeldung nicht möglich
« Antwort #1 am: 21. Oktober 2025, 14:15:20 »
Wenn es um den privaten Strombezug eines Haushalts in einem Einfamilienhaus geht, könnte die Witwe gem. § 1357 Abs. 1 BGB schon zu Lebzeiten ihres Ehegatten aus dem ursprünglichen Vertrag mitberechtigt und -verpflichtet gewesen und somit Vertragspartner geworden sein.

Der Abschluss eines Strombezugsvertrages dient dabei der Deckung des Lebensbedarfs der Familie. Dazu muss die Ehe bei Vertragsabschluss bestanden und die Eheleute nicht getrennt gelebt haben.     
« Letzte Änderung: 21. Oktober 2025, 14:19:21 von RR-E-ft »

 

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