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Autor Thema: Kosten für einen Wartungsvertrag bei einem Nutzungsbehälter  (Gelesen 156 mal)

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Offline Flüssiggaskunde

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Hallo,
ich bin neu hier im Forum, daher erst einmal beste Grüße an alle!

Leider wird der Service bei meinem Flüssiggaslieferanten immer schlechter – keine Erreichbarkeit, keine individuellen Antworten – daher wolle ich es hier probieren Informationen zu bekommen.

Ich habe auf dem Grundstück einen oberirdischen 4800 ltr Tank von Progas mit einem Nutzungs- und Wartungsvertrag.

Das war alles soweit OK, nur habe ich im Dezember 24 ein Schreiben erhalten, dass die Wartungsgebühr von 95,- Euro auf 152,- Euro pro Jahr angehoben wird. Es ist mir klar, dass alles teurer wird und der Preis aus dem letzten Jahrhundert (ursprünglich 180,- DM pro Jahr) erhöht werden muss, nur eine Erhöhung um 60% ist doch etwas extrem und schockierend :-\.

Aber was sagen die Forumsleser zu der absoluten Höhe der Wartungsgebühr? Liegt die im Rahmen des Üblichen? Oder weit darüber? Es wäre sehr hilfreich für mich, die Gebühren anderer Tanknutzer zu erfahren, damit ich weiß, ob es sich lohnt gegen die Preiserhöhung etwas zu unternehmen. Es ist ein „all inclusive“ Wartungsvertrag. Laut Angaben von Progas sind alle Prüfungen (alle 2 Jahre Transgas/ alle 10 Jahre TÜV-Nord), der Tausch div. Ventile und Anzeigeinstrumente, sowie die Lackierung und falls erforderlich KKS-Anlage enthalten.

Zur Form des Wartungsvertrages bzw. der Rechnung habe ich noch eine Frage, aber ich denke, es ist besser wenn ich dazu ein zweites Thema eröffne.

Offline Watzl

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Re: Kosten für einen Wartungsvertrag bei einem Nutzungsbehälter
« Antwort #1 am: 29. Januar 2025, 10:31:26 »
Hallo hier im Forum,

haben sie Kontakt zu anderen P-Gas-Nutzern?
Wenn dort andere Zahlen bei der Erhöhung zu finden sind, dann macht es Sinn, sich mit diesem Lieferanten auseinanderzusetzen und zu meckern wegen Ungleichbehandlung.

Wenn nicht, dann...

können sie schreiben, schreiben, schreiben,....

einen Anwalt einschalten, der die Sache hinsichtlich "Wucher" überprüft (Anwalt aber nur bei bestehender Rechtsschutzversicherung, die diesen Fall übernimmmt!)

"all inclusive WARTUNGSVERTRAG":
das heißt nicht automatisch, dass auch die Teile, die ersetzt werden müssen kostenlos sind.

Der Druckminderer ist defekt - wer bezahlt diesen?
Der Füllstutzen ist nicht in Ordnung - wer bezahlt diesen?
Die Füllstandsanzeige hängt und muss ersetzt werden - wer bezahlt diesen?
Der Tank muss für eine Maßnahme abgepumpt und dann wieder befüllt werden - wer bezahlt diesen?

Die Lohnkosten - wann und in welchem Umfang werden diese durch den Vertrag gedeckt?

Oder eine andere Fragestellung: welche Kosten bleiben an ihnen hängen außer denen, die sie für das Gas zu bezahlen haben?



Also:
Was genau wird von diesem "all inclusive WARTUNGSVERTRAG" abgedeckt?

Klären sie das bitte und melden sie sich dann wieder

H. Watzl



Offline Flüssiggaskunde

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Hallo Herr Watzl,

leider habe ich keinen Kontakt zu anderen Flüssiggasnutzern. Daher wollte ich versuchen über diese Anfrage im Forum ein Art "Marktüberblick" zu Wartungsverträgen zu bekommen. So etwas wäre doch bestimmt für alle Flüssiggasbezieher interessant.

Es ist mir klar, dass mein Anliegen eine Art Kampf David gegen Goliath ist aber bei der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung, bin ich gezwungen zu versuchen auch für kleine Beträge zu kämpfen (verbal, ggf. juristisch)

Den Begrif "all inclusiv" habe ich benutzt aufgrund des Inhalts einer pauschalen E-Mail von P-Gas (die wohl jeder erhält der eine Preiserhöhung ablehnt, per Vertrag soll eine Preisanpassung "verhandelt" werden). Ich wusste bis dahin auch nicht welche konkreten Leistungen mein Wartunsvertrag enthält. In dem ursprünglichen Dokument aus den 90er Jahren stehen keine Details.

Folgendes wurde mir u. a. nach meinem Widerspruch mitgeteilt:

"Selbstverständlich können wir nachvollziehen, dass eine Preiserhöhung nicht erfreulich für Sie ist. Aus diesem Grund ist es uns wichtig, Ihnen die nachstehenden Informationen zukommen zu lassen…
Folgende Service- und Reparaturleistungen sind in Ihrem Vertrag inklusive:
TÜV-Prüfung des Behälters (alle 10 Jahre), Äußere Prüfung des Behälters (alle 2 Jahre), Tausch Sicherheitsventil, Tausch Inhaltsanzeige, Tausch Druckanzeige, Tausch Gasentnahmeventil, Tausch Flüssigentnahmeventil, Ganzlackierung / Nachrüstung einer KKS-Anlage (sollte der Behälter rosten)... ) 

Die Rohrleitungsprüfung alle 10 Jahre ist nicht enthalten. Die Kosten musste ich selber tragen, weil die Leitung mir gehört und nicht P-Gas. Ansonsten kann ich mich nicht erinnern, jemals etwas anders als Gas und Wartungsvertragspauschale zahlen zu müssen.

Viele Grüße                           
« Letzte Änderung: Heute um 12:32:15 von Flüssiggaskunde »

 

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