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Autor Thema: Prüfung ohne Auftrag?  (Gelesen 100 mal)

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Offline Nia

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Prüfung ohne Auftrag?
« am: 28. Oktober 2024, 16:07:46 »
Hallo zusammen,

ich habe vor zwei Jahren einen Tank gekauft. Vor kurzem traf ich nun jemanden in meinem Garten an, der sagte, er sei da, um meinen Tank zu prüfen (die äußere Prüfung, die alle zwei Jahre fällig ist). Er sei bereits fertig. Wer ihn warum beauftragt hatte, konnte er mir nicht sagen (ich war es nicht) und entschwand. Ich nahm an, er hätte sich vertan und wollte zum Nachbarn, der einen Miettank derselben Firma hat.

Einige Tage später hatte ich dann aber ein Prüfprotokoll in meinem Briefkasten und noch etwas später eine Rechnung des Verkäufers meines Tanks, bei dem ich auch die Erstbefüllung gekauft hatte.

Nachdem ich telefonisch nicht wirklich weiter kam, habe ich nun per Mail angefragt, was die Grundlage dieser Rechnung sei. Bisher keine Antwort.

Ich würde die Rechnung sogar zahlen, da die Prüfung ohnehin anstand und der Preis in Ordnung ist, habe aber die Sorge, dass man auf der Grundlage irgendeinen Vertrag begründen möchte...  ??? Die Firma hat sich auch sonst als etwas zweifelhaft erwiesen.

Kennt jemand dieses Vorgehen? Bin ich übertrieben misstrauisch?

Offline Watzl

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Re: Prüfung ohne Auftrag?
« Antwort #1 am: 29. Oktober 2024, 09:50:14 »
Seltsam, mehr als seltsam!

der Nachbar habe einen Miettank derselben Firma, wo sie einen Eigentumstank gekauft haben.

Welche Firma ist das denn?

Miettankfirmen verkaufen in der Regel KEINE Tanks, die dann dem Käufer gehören (Eigentum mit allen Rechten und Pflichten)!

Das wäre erst einmal zu klären.

Da betritt jemand, ein Fremder, ihr Grundstück, was laut BGB nur Imkern erlaubt ist, um einen Bienenschwarm einzufangen. Dieser Fremde, weiß gar nicht, wer sein Auftraggeber ist.
Dann flattert ihnen eine Rechnung ins Haus für eine Arbeit, die sie nicht beauftragt haben.
Und sie denken nun darüber nach, diese Rechnung auch zu bezahlen, weil da ein Protokoll dabei ist und weil sie den Preis für in Ordnung finden.

Also:

Wenn jemand ihr Grundstück betritt und dort eine Arbeit erledigt, die sie nicht beauftragt haben, dann brauchen sie die gestellte Rechnung auch nicht zu bezahlen! (Eigentlich ein gutes Geschäftsmodel: Ich geh auf des Nachbarn Grundstück, mähe dort den Rasen und stelle eine Rechnung von 100,- €)

Was ist das für ein Kumpel, der eine Tankprüfung durchführt und nicht weiß, in wessen Auftrag er das erledigt! SELTSAM!!

Wenn sie diese Rechnung nicht bezahlen, dann wird sich sicherlich jemand melden, der den Betrag einfordert. Also bleiben sie erst einmal gelassen und lassen die andere Seite handeln.

Wenn sie eine Rechtsschutzversicherung haben, dann suchen sie sich schon mal die Unterlagen dieser Versicherung raus, damit sie alles parat haben.

Frage: woher wissen sie, dass der in Rechnung gestellte Preis in Ordnung geht?
Wer einen eigene Tank hat (Eigentum) und bei einem freien Händler tankt, dem wird diese Prüfung in aller Regel KOSTENLOS Serviceleitstung gemacht. Bei der äußeren Prüfung, alle 2 Jahre, schaut sich der, der eine Zulassung als Sachverständiger für diese Art der Prüfung hat (diese Zulassung haben sie sich auch nicht zeigen lassen?), den Tank eben von außen an, schaut, welches Sicherheitsventil verbaut ist, ob dieses dem aktuellen Stand entspricht und sprüht die sichtbaren Verbindungen mit einem Leckspray an, um zu sehen, ob da evtl. Gas austritt. Sehr viel mehr ist es nicht.
Es gibt auch keine Verpflichtung, für diese Prüfung eine Prüfplakette an den Tank anzubringen. Das machen einige, ist auch ganz gut, weil man dann auch weiß, wann die nächste Prüfung ansteht.

Letzte Frage:
Sind sie sicher, dass sie einen Tank gekauft haben und nicht einen Mietkauf unterschrieben haben?
Liegt das Tankprüfbuch bei ihnen zu Hause?

So wie sie die Dinge schildern, ist das alles sehr seltsam.

Also: Rechnung erst einmal nicht bezahlen und auch darüber nachdenken, ob sie diese jemals bezahlen.

Sollte sie einen Vertrag mit dieser Firma haben, dann lesen sie diesen bitte genau durch und vor allem das Kleingedruckte in Schriftgröße 9, Schriftfarbe hellgrau vor einem weißen Hintergrund.

GANZ WICHTIG:
Bitte berichten sie über den Fortgang der Dinge


Machen sie´s gut

H. Watzl

Offline Nia

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Re: Prüfung ohne Auftrag?
« Antwort #2 am: 29. Oktober 2024, 12:43:35 »
der Nachbar habe einen Miettank derselben Firma, wo sie einen Eigentumstank gekauft haben.

Ja, aber das ist nicht außergewöhnlich, hier haben so gut wie alle Flüssiggasnutzer Tanks von dieser Firma (die sowohl verschiedene Mietmodelle anbietet als auch Tanks verkauft). Den Namen möchte ich an dieser Stelle nicht nennen. Es ist aber eine bekannte Firma.

Der Tank ist definitiv mein Eigentum.

Zitat
Wenn jemand ihr Grundstück betritt und dort eine Arbeit erledigt, die sie nicht beauftragt haben, dann brauchen sie die gestellte Rechnung auch nicht zu bezahlen!


Das ist mir bewusst.

Zitat
Wenn sie diese Rechnung nicht bezahlen, dann wird sich sicherlich jemand melden, der den Betrag einfordert. Also bleiben sie erst einmal gelassen und lassen die andere Seite handeln.

Die Firma, die mir den Tank verkauft hat, hat bereits eine Rechnung geschickt (und sogar gemahnt). Die Firma, deren Mitarbeiter den Tank geprüft hat, war von ersterer beauftragt worden. Deshalb wusste der Mitarbeiter nichts über den Anlass der Prüfung.

Zitat
Frage: woher wissen sie, dass der in Rechnung gestellte Preis in Ordnung geht?

Wer einen eigene Tank hat (Eigentum) und bei einem freien Händler tankt, dem wird diese Prüfung in aller Regel KOSTENLOS Serviceleitstung gemacht.


Ich hatte gerade bei einigen Firmen angefragt, leider hat es keine davon kostenlos angeboten. Die Preise waren in etwa gleich oder sogar höher (teils wirklich unverschämt hoch, so dass ich die Prüfung lieber bei der Heizungswartung mit erledigen lasse, das geht auch).

Zitat
Sind sie sicher, dass sie einen Tank gekauft haben und nicht einen Mietkauf unterschrieben haben?

Ganz sicher.

Zitat
Liegt das Tankprüfbuch bei ihnen zu Hause?

Es gab bisher noch keine Prüfung, der Tank ist erst 2 Jahre alt. Das neue Prüfprotokoll habe ich jetzt.

Zitat
So wie sie die Dinge schildern, ist das alles sehr seltsam.

Vielleicht hat man sich nur vertan und will es nicht zugeben. Ich warte nun zunächst die Antwort ab. Ich ziehe in Erwägung, die Rechnung zu bezahlen, wenn die Angelegenheit vorher zu meiner Zufriedenheit aufgeklärt wird.

(Wobei ich auf die Erklärung wirklich gespannt bin, man kann ja auch nicht irrtümlich von einem Mietverhältnis ausgegangen sein, denn dann hätte man mir die Prüfung nicht in Rechnung gestellt. Es ergibt alles wenig Sinn.).

 

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