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Autor Thema: Sperrandrohung mit 3-Tagesfrist erhalten  (Gelesen 6677 mal)

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Offline M

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Sperrandrohung mit 3-Tagesfrist erhalten
« am: 11. August 2006, 19:04:07 »
Hallo liebes Forum und zunächst ein großes Lob an euch von einem Neuen.

Ich verfolge die Themen hier seit etwa drei Monaten und verfasse nun meinen ersten Beitrag.
Wie von vielen schon oft beschrieben, habe auch ich, nach Erhalt meiner NK-Abrechnung für Gas, den entprechenden Musterbrief mit §315 abgeschickt, den Betrag neu errechnet und auch so überwiesen. Der Brief wurde nicht beantwortet.

Dafür gabs nach nunmehr zwei Monaten dann heute ganz aktuell einen Brief der unschönen Sorte.
Man fordert mich darin auf , die Differenz dessen, was ich abgezogen
incl. der Kosten aus Zahlungsverzug innerhalb von drei Tagen zu begleichen.

Sofern ich dieses nicht täte, würde ohne eine weitere Ankündigung die Energielieferung eingestellt.
Seite 1717 hat mich da irgendwie nicht schlauer gemacht, da ich der Meinung bin, daß mit drei Tagen durchaus ein konkreter Zeitpunkt genannt wird.
Liegt damit nun meinerseits Handlungsbedarf vor oder ist es mit einem streßfreien Gang zum Papierkorb erledigt?

Ich bin übrigens bei den Stadtwerken Weimar. Die besitzten sehr Endverbraucher unfreundliche Vertragsklauseln.
 http://www.sw-weimar.de/home/downloads/WeimarGas_Privatkunden.pdf

Nun bin ich doch etwas unsicher georden.
Hält in diesem Fall mein Einspruch gemäß überhaupt §315 stand? Kann mir das jemand von euch beantworten?
Ich hoffe auf eure Hilfe. Dafür jetzt schon danke.



mfg

M

Offline RR-E-ft

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Sperrandrohung mit 3-Tagesfrist erhalten
« Antwort #1 am: 11. August 2006, 19:20:22 »
@M

Eine solche Sperrandrohung muss man ernst nehmen und tätig werden.



Wo notwendig, sollte man wegen §§ 102 EnWG sein Recht vor dem Landgericht - notwendig unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe - aktiv verfolgen.

Siehe auch hier:

Stadtwerke Weimar

Die Klauseln sind nicht verbraucherunfreundlich, sondern so wie bei der Bremer swb wohl in letzter Konsequenz ausgesprochen verbraucherfreundlich.  :wink:  

Unfreundlich ist wohl das Geschäftsgebaren.

Man sollte die Verbraucherzentrale und die Landeskartellbehörde einschalten.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline M

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Sperrandrohung mit 3-Tagesfrist erhalten
« Antwort #2 am: 11. August 2006, 19:54:47 »
Danke für die sehr schnelle Antwort.
Wirklich fix die Thüringer.
Das meint dann wohl, daß mein Widerspruch trotz Vertragsklauseln Bestand hat.
Dann werd ich mal das Prozedere zur Rücknahme der Sperrandrohung einleiten.



Freundliche Grüße
nach Jena


M

 

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