Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Strom- und Gaspreise, Widerspruch §315 BGB
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Cremer:
Hallo, hatte jetzt hier länger leider nichts mehr gepostet.
Die Stadtwerke haben jetzt z.B. nur noch einen Stromtarif. Kann man da Widerspruch §315 einlegen?
Nach mündlicher Auskunft eines Anwaltes wäre dies nicht möglich da diese Tarife Grundtarife seien und „gesetzlich vereinbart sind“
Es wird nur momentan ein Tarif angeboten, keine Sondertarife.
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