Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Dezemberabschlag 2022 für Gas übernimmt der Staat  (Gelesen 3610 mal)

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Offline berghaus

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Dezemberabschlag 2022 für Gas übernimmt der Staat
« am: 04. November 2022, 15:50:31 »
Nach dem, was ich bisher dazu gelesen habe, zahlt der Staat bis zum 1. Dezember große Summen an die Versorger, damit diese in der Lage sind, z.B. den Abschlag für Dezember 2022 nicht vom Konto des Kunden abzubuchen (bei mir 389,00 €).

Die tatsächliche Höhe der staatlichen Hilfe wird dann bei der nächsten (Jahres)abrechnung verrechnet.

Maßgebend dafür ist die letzte Abrechnung, in der der Abschlag für September 2022 berechnet wurde. Mit dem dort vom Versorger zugrunde gelegten (prognostizierten) Jahresverbrauch in kWh (bei mir 31.000 kWh) wird für die Lieferstelle mit dem für Dezember 2022 geltenden Grund- und Arbeitspreis und 7% USt) der Jahrespreis errechnet und durch 12 (Monate) geteilt.

Das Ergebnis ist die tatsächliche Entlastung (bei mir 330 €).

Ich habe mich immer darüber geärgert, dass mir niemals ein Versorger vorgerechnet hat, wie und vor allem mit welcher Verbrauchmenge er die zukünftige monatliche Abschlagshöhe errechnet hat:
für 12 oder nur 11 Monate, Prognose des Kunden oder eigene Prognose, Berücksichtigung des höheren Verbrauchs in den Wintermonaten (Jahresgradtagszahlen),
tatsächlicher Verbrauch?

Als Rechenweg zu dem 'vom Versorger prognostizierten Jahresverbrauch' könnte man den Abschlag für September 2022 mal 12 nehmen, von dem Ergebnis den Jahresbetrag für den Grundpreis abziehen und dann durch den Arbeitspreis teilen. (Das Ergebnis bei mir 30.052 kWh.)

Ich bin mir nicht sicher, dass ich die geplante Vorgehensweise richtig erfasst habe. Ich lasse mich gerne berichtigen.

Ich bin sicher, dass die Entlastung von vielen Zufällen abhängt und oft ungerecht sein wird (nach oben und unten). Und es wird (Rechts)-Streit geben.

berghaus 04.11.22
« Letzte Änderung: 04. November 2022, 16:10:48 von berghaus »

Offline berghaus

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Re: Dezemberabschlag 2022 für Gas übernimmt der Staat
« Antwort #1 am: 29. Dezember 2022, 02:29:01 »
Schade, dass hier niemand etwas zu dem Thema Beitragen kann oder will.

Das war früher anders!  >:(

In einem anderen (Forum E.ON) habe ich zu der Frage des Users Sven

"Wie berechnet sich die Prognose beim Gasverbrauch für 22/23 wenn ich erst seit 04/22 Kunde bin? Ich habe vorher immer um die 13.000 kWh verbraucht und laut deren Prognose nur noch 7.500. das halte ich für sehr unrealistisch. Gerade im Hinblick auf die Gaspreisbremse fürchte ich dass sie die Prognose mit Absicht so tief angesetzt haben. Hat jemand von euch Erfahrungen bzw. Informationen dazu?"

folgendes geschrieben:

"Ich glaube nicht, dass der Verbrauch absichtlich niedrig angesetzt ist.

Eher werden Zufälle eine Rolle spielen, wie z.B. ein zu kurzer Betrachtungszeitraum im Sommer.

Ich fürchte dadurch auch Ungerechtigkeiten bei der endgültigen Abrechnung des ‚Dezemberabschlags‘ in der danach folgenden Jahres(ab)rechnung.

Sodann ist wohl dieselbe ‚September-2022-Prognose‘ (S22P) Grundlage für den 80 % -Verbrauch.

Es ist fraglich, ob man sich gegen eine nicht passende S22P wehren kann und welche Rolle dabei die Schlichtungsstellen und Verbraucherzentralen spielen werden.

Ich nehme an, dass die Versorger die Tatsache ausnutzen werden, dass der Staat die Kosten, die z.B. beim Gas 12 Ct/kWh übersteigen, bis zu einem Verbrauch von 80 % der S22P übernimmt.

Deswegen werden viele Kunden nicht so sehr auf den Preis achten, auch weil sie glauben, sie könnten mit 80 % des S22P-Verbrauchs auskommen.

Ich bin gespannt!

Mehr zu diesem Thema auch im Forum des Bundes der Energieverbraucher (BdE), wo leider die Experten der Energiepreisrebellion (2006- 2013) nicht mehr ordentlich mitmischen.

Zu meinem neuen Thema dort mit der gleichen Thematik hat noch niemand etwas geschrieben:

Dezemberabschlag 2022 für Gas übernimmt der Staat (energienetz.de)"

K. Schott 29.12.22
« Letzte Änderung: 29. Dezember 2022, 02:33:56 von berghaus »

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Re: Dezemberabschlag 2022 für Gas übernimmt der Staat
« Antwort #2 am: 29. Dezember 2022, 20:44:25 »
In dem E.ON Forum habe ich gerade Folgendes gepostet:

"Auch hier bin ich wohl Alleinunterhalter (mit Schwarmintelligenz!?).

Ich habe da was gefunden bei badenova:

" Frage: 'Welcher Verbrauch wird für die Ermittlung der Soforthilfe herangezogen und kann ich diesen bei badenova erfragen?'
Antwort von badenova: 'Grundlage ist in der Regel ein Zwölftel Ihres zuletzt abgerechneten Jahresverbrauchs. Liegt uns von Ihnen noch kein Jahresverbrauch vor, sind wir gesetzlich angehalten auf Daten des Netzbetreibers zurückzugreifen.' "

Möglicherweise kann man mit Hilfe des Netzbetreibers (und der Schlichtungsstelle) bei unpassendem 'Vorjahresverbrauch' zu passenden Werten kommen."

 berghaus 29.12.22

Offline berghaus

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Re: Dezemberabschlag 2022 für Gas übernimmt der Staat
« Antwort #3 am: 23. Januar 2023, 15:35:29 »
Nun weiß ich (etwas) mehr:

https://www.eon.de/frag-eon/themen/energie-sparen/fragen/berechnung-gasprognose-22-23/

Jetzt weiß ich mehr, wenn auch nicht alles:

Für die fünf Monate GV bis 31.12.2022 ist jetzt die Abrechnung gekommen, auch für die darin sogenannte 'Soforthilfe Dezember'

Zitat aus meinem Beitrag vom 02.01.2023:

"Rückwärts gerechnet entspricht das einem von
E.ON (prognostizierten)

Jahresverbrauch von 21.583 kWh.
Ab 01.10.2022 wurden die Preise auf 16,99 Ct/198,21€ erhöht. Dieser gilt auch

im Dezember 2022 für die endgültige Abrechnung der Dezemberentlastung.
Mit 21.583 kWh ergibt sich für diese dann: 322 € Entlastungsbetrag, also 61 €

mehr als 261 €."

Die Erhöhung (ab 01.10.) wegen der Umlage ist ja nicht gekommen.
Statt dessen wurde die MWSt. von 19 auf 7 % gesenkt, so dass die Preise
von 13,49/220,44 (bis 30.09.) auf 12,13/198,21 (ab 01.10.22 - 30.01.23.) gefallen sind.

Die Soforthilfe Dezember beträgt 203,63 €. (Nach September22prognose mit Dezember22preisen)
Rückwärts gerechnet 203,63 - (198,21/12=16,52) =  187,11 : 0,1213 = 1.543 kWh/M x 12 = 18.511 kWh/J

Das ist etwas mehr als der tatsächliche Vorjahresverbrauch 2021/22 bis Juli  von 15.800 kWh und etwas weniger als der von 2020/21 bis Juli von 19.500, aber glücklicherweise nicht der im Account genannte Wert (Zitat von Oben):
In meinem Account finde ich:
Verbrauchsprognose 01.08. - 31.12.2022     7.034 kWh*
Das * wird erklärt mit Jahresverbrauch, was nicht stimmen kann,

Nach wie vor bleibt unklar, auch weil in der Rechnung nicht erklärt, wie hoch die September22Prognose ist, die ja auch die Grundlage für die 80%-Preisbremse ab 01.01.2023 sein soll.

Auf der Rechnung vom 09.01.23 steht dann auf Seite 1 unten links unter  "Hilfreiche Services":

"Ihr Energieverbrauch von 4.251 kWh im Rechnungszeitraum (Aug-Dez) entspricht 10.771 kWh pro Jahr (auf 365 Tage umgerechnet)."
Das ist zwar (fast) richtig gerechnet, macht dann aber wieder Angst.

K.Schott 23.01.23

P.S. Der anfängliche Abschlag ab August von 261 € war sichtlich zu hoch.
        Mit dem Sept22Prognosewert von 18.511 kWh hätte sich mit den Preisen ab 01.08.22         
        (13,49/220,44) ein Abschlag von182 € ergeben dürfen.
        Der neue Abschlag ab Januar 2023 beträgt 177 €, auch weil der Verbrauch ab August 2022 etwa
        um 32% gesunken ist. - Möge es so bleiben. Aber jetzt ist der Winter da!
D.O.

berghaus 23.01.23

Offline berghaus

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Re: Dezemberabschlag 2022 für Gas übernimmt der Staat
« Antwort #4 am: 23. Januar 2023, 17:00:54 »
Noch was gefunden:

EWSG - Gesetz
über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und
Kunden von Wärme (gesetze-im-internet.de)


"Das arbeitsbezogene Preiselement nach Satz 1 Nummer 1 ergibt sich bei
Letztverbrauchern, die über ein Standardlastprofil beliefert werden, aus der
Multiplikation von einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Erdgaslieferant
für die Entnahmestelle im Monat September 2022 prognostiziert hat, mit dem
Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde, der zum Stichtag 1. Dezember für den
Monat Dezember 2022 im jeweiligen Lieferverhältnis vereinbart ist. Verfügt der
Erdgaslieferant nicht über die in Satz 2 genannte Verbrauchsprognose, hat er
ersatzweise ein Zwölftel des am 30. September 2022 nach § 24 Absatz 1 und 4 der
Gasnetzzugangsverordnung geltenden und dem Erdgaslieferanten mitgeteilten
prognostizierten Jahresverbrauchs der Entnahmestelle anzusetzen."

Wie schon oben beschrieben (badenova), bestimmt offenbar der Netzbetreiber letztendlich den September22Prognosewert.

Die Frage ist, was da im Hintergrunde zwischen Netzbetreiber und Lieferant(Versorger) (regelmäßig?) abläuft.

Teilt der Netzbetreiber regelmäßig oder nur in Bezug auf die 'Soforthilfe Dezember' und die 'Gaspreisbremse' den  'am 30. September 2022 nach § 24 Absatz 1 und 4 der Gasnetzzugangsverordnung geltenden  prognostizierten Jahresverbrauchs dem Erdgaslieferanten mit'?

K. Schott 23.01.23

Offline tangocharly

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Re: Dezemberabschlag 2022 für Gas übernimmt der Staat
« Antwort #5 am: 24. Februar 2023, 18:35:20 »
Zitat
Teilt der Netzbetreiber regelmäßig oder nur in Bezug auf die 'Soforthilfe Dezember' und die 'Gaspreisbremse' den  'am 30. September 2022 nach § 24 Absatz 1 und 4 der Gasnetzzugangsverordnung geltenden  prognostizierten Jahresverbrauchs dem Erdgaslieferanten mit'?

Das Prognoseinstrument wurde nicht wegen der 'Soforthilfe Dezember' und 'Gaspreisbremse' geschaffen. Es ist richtig, dass der Netzbetreiber hier "mitmischt".

Bemerkenswert ist allerdings, dass der Energielieferant bei der Soforthilfe automatisch auf den Jahresverbrauch (1/12) des Vorjahres zugreift (2021), wenn er die 09/22-Prognose trifft.

Dies liest sich aber in § 24 GasNZVO etwas anders:
Zitat
(Abs.4 Satz1) Örtliche Verteilnetzbetreiber sind verpflichtet, für jeden Lastprofilkunden des Transportkunden eine Prognose über den Jahresverbrauch festzulegen, die in der Regel auf dem Vorjahresverbrauch basiert
https://www.buzer.de/gesetz/9416/a167723.htm

Spannend wird's dann, wenn um die Höhe der Abschläge gestritten wird, welche für 2023 ermittelt werden sollen. Was wundert's dann, wenn nun die Prognose des "Vorjahres 2022" in Betracht gezogen wird und in 2022 (zufällig) der Verbrauch höher war als 2021.

Schönen Tag noch
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

Offline berghaus

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Re: Dezemberabschlag 2022 für Gas übernimmt der Staat
« Antwort #6 am: 01. März 2023, 04:04:03 »
Hallo tangocharly,

ich freue mich, dass Du hier wieder "mitmischt"! Wenigstens einer!

Ich habe schon Widerspruch bei E.ON gegen die mir im Januar 2023 mitgeteilte Sept22Prognose von 23.401 kWh und 80 % davon 18.721 kWh erhoben,

nachdem meine drei Jahresverbräuche 2019 - 2021 bei 30.000 kWh lagen (2021 = 31.731 kWh).

In der Abrechnung von E.ON im Juni 2023  wurden für 146 Tage (Neukunde in der GV) 11.830 kWh abgerechnet.

Proportional hochgerechnet auf 365 Tage ergibt das 29.575 kWh.

Rechnet man aus den im Juni von E.ON festgelegten Abschläge von 389,00 € (Juli 22 - Juni 23) mit den im Juli 23 und also auch im September 23 geltenden E.ON-GV-Preisen die von E.ON (wie auch immer) hierfür prognostizierte Menge aus, ergibt sich sogar eine Sept22Prognose von 32.945 kWh.

Die hätte ich gerne, würde mich aber auch mit 30.000 kWh begnügen, weil ich nicht glaube, dass es mir noch mal gelingen wird wie 2022 den Verbrauch auf 21.500 KWh zu vermindern (u.a. wegen der hohen Temperaturen und 2-monatiger Abwesenheit von Personen in dem Haus in 2022)

Nun sollen ja die nicht bestraft werden, die schon 2022 viel Gas eingespart haben. Deshalb ja der Sept22Wert, der aus einer vor dem September 2022 stammenden Abrechnung und Prognose des Versorgers stammen soll, hilfsweise die Prognose des Netzbetreibers vom 30.09.22 nach § 24 GasNZV.

Ich bin gespannt, was Westnetz bei mir prognostiziert hat.

Mehrere User in dem E.ON-Forum berichten, dass der Netzbetreiber zwar einen vernünftigen Wert genannt hat, E.ON aber davon erheblich nach unten abweicht, als hätte jemand zweimal auf die 80%-Taste gedrückt, - und keiner weiß am Telefon Bescheid und auf schriftliche Anfragen erfolgt keine Antwort.

Nun ist ja die Höhe der Abschläge nicht so wichtig, wenn nicht wieder ein Versorger mit dem 'Insolvenz-Geschäftsmodell' dabei ist, sondern die endgültige 2023-Jahresabrechnung und die Abrechnung der 'Soforthilfe Dezember', der ja auch die Sept22Prognose zugrunde liegt.

Bleibt es bei mir (warum auch immer) bei der Prognose von 23.401 kWh und spare ich von dem üblichen Verbrauch von 30.000 tatsächlich 20 % ein, habe ich Mehrkosten von rd. 1.000 €, - man glaubt es kaum.

berghaus  01.03.23

 

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