Energiepreis-Protest > E.ON Westfalen Weser

EON Westfalen Weser

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Free Energy:
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=16208

Fidel:
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=16370

RR-E-ft:
http://www.wochenspiegel-paderborn.de/allgemein/eon-westfalen-weser-erhalt-genehmigung-fur-netzentgelte-gas.shtml

Frank Striewe:
Hallo, ich habe heute einen Brief von EON-WW erhalten. Überschrift: "Wir reduzieren unsere Erdgaspreise"

Die Preise werden rückwirkend zum 01.10.06 um 0,16ct/kWh gesenkt. Anlass der Senkung der Netznutzungsentgelte ist die Festlegung der Netznutzungsentgelte durch die Bundesnetzagentur.

Meine Frage: Bedeutet das nicht, das EON WW über Jahre ein zu hohes Netznutzungsentgelt angesetzt hat, und uns als Kunden damit ungerechtfertigterweise zu viel Geld für Gas abgenommen hat? Und haben wir als Kunden einen Anspruch auf Rückzahlung dieser ungerechtfertigten Preisforderung? Wenn ja, wie mache ich meinen Rückzahlungsanspruch geltend?

Grüße und danke im voraus

Frank Striewe

Willy:
Soeben gelesen:
http://www.wdr.de/themen/wirtschaft/wirtschaftsbranche/eon/061018_2.jhtml
Klage gegen "Gaspreis-Verweigerer" bleibt in Dortmund
Die Klage des Gasversorgers Eon Westfalen Weser gegen mehrere "Gaspreis-Verweigerer" soll von einer Kammer für Handelssachen am Dortmunder Landgericht entschieden werden. Die Vorsitzende Richterin erklärte sich Mittwoch (18.10.06) für zuständig und lehnte eine Verweisung der Klage an ein anderes Gericht ab. Gegen diese Entscheidung kann Berufung eingelegt werden. Ein Termin zur Verhandlung in der Sache wurde deshalb noch nicht bestimmt. Eon hat die Kunden verklagt, weil diese sich weigern, eine Gaspreis-Erhöhung zum 1. Oktober 2004 zu zahlen.


Die in Paderborn ansässige Eon-Tochter fordert von den Kunden insgesamt Nachzahlungen von rund 5.000 Euro. Eigenen Angaben zufolge protestieren die "Gaspreis-Verweigerer" mit ihrer Haltung gegen die "undurchsichtige Preispolitik" des Versorgers. Ohne Einblicke in die Kalkulationsbücher sei der damalige Preisanstieg nicht nachzuvollziehen, hieß es in einer ersten Verhandlung am Dortmunder Landgericht im April. Das Gasversorgungs-Unternehmen weigert sich allerdings, seine Preiskalkulationen offen zu legen. Ein solches Vorgehen käme einer "totalen Kontrolle gleich", hatte Eon-Rechtsanwalt Bernd Kunth in dem ersten Prozess erklärt. Mit der wahrscheinlichen Berufung gegen die Zuständigkeits-Entscheidung würde sich das Oberlandesgericht Düsseldorf befassen.

Gruß

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