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Entlastungskontingent der Gaspreisbremse und "wie wird damit gerechnet"

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Didakt:
Hallo, die Einbringung ins Forum ist kein Problem. Den Weg teile ich Ihnen noch mit.

Grüße

Didakt:
@ berghaus,

hallo, mit folgendem Link können Sie Ihre Datei hochladen und dann mit dem angezeigten weiteren Link für Foren die Datei in das Forum oder die PN einstellen.
https://www.file-upload.net/ 

Let’s go.

berghaus:
https://www.file-upload.net/download-15150749/P31E.ONGasAbr.S.2u.4.pdf.html

oh, wohl mit Reklame  :'(

berghaus 27.05.23

berghaus:
@Didakt

Da freue ich mich aber, dass wir hinsichtlich der Berechnungsmethode der monatlichen Entlastungsbeträge Übereinstimmung gefunden haben.

Da bleibt die Frage, was sagt E.ON dem Richter auf die Frage, mit welchen Daten er im Juni 2022 die Jahresprognose für die Folgezeit bestimmt hat?

Durfte er diese (für die Gasbreisbremse) allein bestimmen, auch wenn der Verbraucher erst 146 Tage bei ihm war.

Konnte er auf (mehrjährige?) Daten des Netzbetreibers zurückgreifen, auch bei der Festlegung des  Abschlags von 389 € ab Juli 2022 (bei einem Verbrauch in 2021 von 30.731 kWh).

Muss er die tatsächlichen monatlichen Entlastungsbeträge mit einer neuen aus dem Verbrauch ab September22 abgeleiteten Prognose berechnen oder gilt dafür auch - wie für die Dezemberhilfe und die Abschläge ab Januar 2023 - 1/12 der Sept22Prognose?

Im Forum Finanztipp wird das seit Monaten an vielen Stellen diskutiert.

Einfach mal dort das Wort 'Prognose' in die Suchfunktion eingeben.

z.B. hier:

Berechnung Entlastungskontingent in "Prüfe selbst: Wurde Deine Preisbremse richtig berechnet?" - Finanztipp-Artikel besprechen - FinanztippForum

(Link wird wohl so nicht klappen!?)

berghaus 28.05.31

Didakt:
@ berghaus,

Hallo, klicken Sie mal auf den Link in der PN, die ich gerade an Sie abgesendet habe (Strg, Klick und download).

Auf die Frage nach der Berechnung der Prognose komme ich noch zurück.

MfG

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