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Gaspreisbremse

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Didakt:
@ berghaus

Mein Fazit in Ihrer Angelegenheit: Gekocht wird immer heißer als gegessen.

Zu Goldgas: Mit Ihrem Wechsel zu Goldgas haben Sie die richtige Entscheidung getroffen. Mit der Zahl
-48 bei den Preisbedingungen konnte ich nichts anfangen. Ungeachtet dessen und unter dem Ansatz einer Verbrauchsprognose von 24.900 kWh und 11 Monatsabschlägen könnte der Abschlag/Monat auf gerundet 259 €/Mon reduziert werden.

Zu E.ON: Da haben Sie es mit einem schwierigen Vertragspartner zu tun. Mit Ihrem Ausstieg bei E.ON ist die Frage der korrekten Verbrauchsprognose für das laufende, gekürzte Vertragsjahr unter den Bedingungen der Strompreisbremse nicht mehr von besonderer Relevanz. Beim Verbleib der gekürzten Verbrauchsprognose hätte Sie E.ON im Hinblick auf die Preisbedingungen des Preisdeckels massiv „über den Tisch gezogen“.

Ich habe nur für den Zeitraum 01.01. bis 09.04.2023 eine Abrechnung mit Ansatz des Preisdeckel-Rabatts simuliert und für den Zeitraum März – April einen Verbrauch von 350 m² =  3.322 kWh Gas angenommen.
Die Kosten für diesen Zeitraum belaufen sich auf 1.114,98 €. Gezahlte Abschläge bis März = 733,39 €. Restzahlung 381,59 €.

Alles Weitere ergibt sich aus der Schlussrechnung von E.ON. Die gilt es akribisch zu überprüfen. Lesen Sie am 31.03. und 09.04. die Zählerstände ab und übermitteln Sie diese an E.ON mit besonderem Begleitschreiben sowie auch an den Netzbetreiber und Goldgas.
Für das Begleitschreiben an E.ON liefere ich Ihnen noch ein Muster per PN. Es gilt hierbei Vorsorge für ein ggf. zeitgerecht einzuleitendes Schlichtungsverfahren bei der SE zu treffen.

MfG

berghaus:
@Didakt

Vielen Dank!

-48 ist der Neukundenbonus bei Goldgas!

Sie haben also 8.844 kWh (01.01. -09.04.23) x 0,12 gerechnet + 198,21 X 99/365 = 1.114,98 €

und folgen damit der Meinung eines Finanztip-Forum-Experten, dass man (nur bei einem unterjährigen Wechsel) zunächst das 80 % Kontingent (bei mir 18.720 kWh) verbraucht und nicht Monat für Monat oder für die 99 Tage die 12 Cent nur auf 80 % des Verbrauchs oder auf  die 80 % der Prognose angewandt werden.

Für mich wäre das ja schön, weil dann nur noch bei Abrechnung der Dezemberhilfe wegen der m.E. zu niedrigen Sept22Prognose etwas weniger rauskäme:

Dezemberabschlag22 389,00 € (Man sieht ja schon an dem im Juni ab Juli festgelegten Abschlag von 389 €, dass die Prognose über 30.000 gewesen sein muss)

plausible Prognose: 30.000 - 80% = 24.000  => Dezemberhilfe E.ON(12,13/198,21) = 319,77 €

E.ON Prognose:      23.401 - 80% = 18.721  => Dezemberhilfe E.ON(12,13/198,21) = 253,06 €

                                                                                                                     Differenz  66,71 €

berghaus 23.03.23

Didakt:
@ berghaus

Nein, ich folge bei meiner Berechnung Ihrer Verbrauchskosten vom 01.01.bis 09.04.2023 nicht irgendwelchen „Forums-Experten“, sondern den gesetzlichen Vorgaben. Die Gaspreisbremse beginnt ab 01.01.2023.
Für deren Anwendung in 2023 ist die im September 2022 genutzte/vereinbarte Jahresverbrauchsprognose maßgeblich.
Sie haben in 2023 Anspruch darauf, dass 80% davon zum AP von 12 ct/kWh abgerechnet werden. Bei unterjährigem EVU-Wechsel müssen sich die Versorger über die verbrauchten/nicht genutzten kWh aus dem 80%-Kontingent austauschen. In Ihrem Fall aber ohne Belang.

Zur Soforthilfe im Dez. 2022:
Bekannte gesetzliche Grundlage: "Die Gasverbraucher erhalten im Dezember 2022, spätestens im Januar 2023 eine staatliche Soforthilfe, die sich am monatlichen Abschlag für September 2022 orientiert und auch eine mögliche Gaspreissteigerung zum Jahresende berücksichtigt.
Die Soforthilfe entspricht einem Zwölften des auf den September 2022 entfallenden prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember 2022 gültigen (vereinbarten) Gaspreis.
Mit der nächsten Jahresabrechnung wird die vorläufige Leistung (erstatteter Dezemberabschlag) dann mit diesem Erstattungsanspruch auf Basis der Verbrauchsprognose aus dem September 2022 verrechnet".

Die Dezember-Hilfe könnte ich in Ihrem Fall ja hilfsweise berechnen, wenn dafür verlässliche Zahlen vorlägen.
Im Beitrag unter Antwort 7 beziffern Sie den Monatsabschlag ab Juli 22 mit 289 €, unter Antwort 9 mit 389 €. Welcher Wert ist denn nun richtig?
Und bitte nochmal angeben: Welche AP u. GP liegen vom 08.06. bis 31.12. 22 zugrunde und welche ab 01.01.2023?

Schließlich wird aber die kommende Schlussrechnung die Sache aufhellen.

MfG

Didakt:
@ berghaus

Noch ergänzend:

Ihre 2. PN habe ich zu spät gesehen. Den Text liefere ich nach.

Frage: Können Sie mir die Zählerstände Gas vom 08.06.2022, 30.09.2022 und 31.12.2022 liefern oder die m³-Verbräuche getrennt für die zwei Verbrauchsabschnitte?
Wieviel Abschläge (Zahl) haben Sie von Juni – Dezember 2022 bezahlt?

MfG

berghaus:
@ Didakt

Die 289 € in #7 sind unrichtig, ich habe sie soeben in 389 € geändert. :D

Hier die Preise (brutto) von E.ON und die Zählerstände (cbm)

ab 08.06.22    8,66/220,44 (19%) - 45.009 (Schätzung E.ON, Rechnung)

ab 01.08.22  13,50/220,44 (19%) - 45.128 (tel. Auskunft E.ON am 23.03.23)

ab 01.10.22  12,13/198,21 (7%)   - 45.295  (errechnet)
     
     31.12.22                                 -45.748  (abgelesen)

ab 01.02.23  16,99/198,21 (7%)  - 46.018  (abgelesen)
     
     09.04.23                                 -46.605  (erwartet)

Die Umrechnungsfaktoren von cbm zu kWh (Zustandszahl und Brennwert) betrugen (allerdings) in der Rechnung von E.ON vom 25.06.2022 0,9411 x 11,575 = 10,983             

MfG
berghaus 24.03.23

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