Zitat von Didakt vom 14.03.23
......Ihre Ausführungen in Ihrem Beitrag unter zu C) sind fragwürdig und treffen nicht das Anwendungsprozedere der Strompreisbremse. Wenn Sie Interesse daran haben, zeige ich Ihnen mal anhand eines Beispiels auf, wie damit umzugehen ist......
Hallo Didakt!
Schön wäre es, wenn wir alle erfahren würden, wie damit umzugehen ist.
Ich warte bei Gas noch auf die Antwort von E.ON, warum die September22prognose auf nur 23.401 kWh und 80 % davon auf 18.720,8 kWh festgelegt wurde, obwohl meine Verbräuche 2019-2021 bei 30.000 lagen. Siehe Beitrag von mir an anderer Stelle:
https://forum.energienetz.de/index.php/topic,21266.0.htmlWegen dieser Unsicherheit und weil die Preise ja schon unter die 12 Ct/kWh gesunken sind, habe ich aus der GV-E.ON(16,99(12,00)/198,21) zu goldgas (10,75/189,66/-48) gewechselt mit Bindung für ein Jahr und spare, wenn der Verbrauch bei 30.000 kWh und die Sept22Prog bei 23.401 kWh bleibt, rd. 1.000 €.
Nun aber die Frage, wie die Abrechnung bei Anwendung der Bremse(n) wirklich erfolgt.
Im Internet und bei den Versorgern ist ja immer die Rede davon, dass die Abschläge ermäßigt werden.
Die sind, wie wir wissen, aber nicht so wichtig wie die endgültige Abrechnung, vor allem für einzelne Monate, wenn man wechselt.
Ich habe es noch nicht richtig verstanden, weil von Erstattung in Bezug auf Abschläge gesprochen wird, uns zwar so, dass auf der Basis der Sept22-80%Prognose eine Erstattung errechnet wird, die umso höher ausfällt, wenn man viel spart und zwar besonders dann, wenn man wesentlich weniger als die 80 % verbraucht, bis hin zu der Aussage, das man bei ganz niedrigem Verbrauch so viel erstattet bekommt, dass das verbrauchte Gas umsonst war.
Ich meine, ich hätte das vor zwei Monaten in einem Beitrag von Finanztipp gelesen.
Hier der derzeitige Beitrag:
https://www.finanztip.de/gaspreisvergleich/gaspreisbremse/berghaus 19.03.23