Die Erklärung ist recht einfach.
Bei der ESM wurde festgestellt, daß die Epoxidharzbeschichtung des Behälters an irgendeiner Stelle nicht in Ordnung ist.
In einem solchen Fall wurde dann durch den Prüfer vor Ort zusätzlich noch der so genannte Bodenkennwert bestimmt, der sich aus verschiedenen Einzelmessungen ergibt.
Daraus hat sich dann ergeben, daß der Bodenkennwert niedrig ist und somit die Korrosionsgefährdung gering ist.
Das ist ein so genannter ESM-Fall 2. Das müßte auch irgendwo in dem ESM-Prüfbericht stehen, der der Prüfbescheinigung angehängt ist.
Grob gesagt heißt das, daß zwar die Epoxidharzbeschichtung des Behälters beschädigt ist, daß aber die Korrosionsgefährdung des Bodens, in dem der Behälter liegt, gering ist. Das für die erdgedeckten Behälter relevante Prüfregelwerk VdTÜV-Merkblatt 373 gibt vor, daß in einem solchen ESM-Fall 2 keine KKS nachgerüstet werden muß. (Einzige Ausnahme ist, wenn es sich um Behälter des Herstellers BAGOM aus bestimmten Baujahren handelt, da es bei diesen einige Produktionsmängel gab.)
Die Prüffrist für die innere Prüfung für den Behälter sollte vom Prüfer in Ihrem Fall dann auch bei 10 Jahre belassen worden sein und nicht auf 5 Jahre verkürzt worden sein. Das müßte ja in Ihrer Bescheinigung stehen.
Ich hoffe, meine Annahmen und Schlußfolgerungen auf das Ergebnis der Prüfung sind bis hierhin richtig?- Die Bewertung der Korrosionsgefährdung ist innerhalb von 5 Jahren durch einen Fachbetreib zu wiederholen(BKZ)
- Die nächste IP ist als Schallemisionsprüfung durchzuführen.
Meine Fragen hierzu:
- Was ist der Unterschied zwischen "Bewertung der Korrosionsgefährdung" und der "Inneren Prüfung"?
Da bei der ESM jetzt schon festgestellt wurde, daß die Beschichtung des Behälters nicht in Ordnung ist und die Beschichtung sich ja nicht von selbst repariert, macht es keinen Sinn, bei der nächsten inneren Prüfung in 10 Jahren nochmal eine ESM durchzuführen, da man ja schon weiß, daß die Beschichtung beschädigt ist.
Deswegen steht im Prüfbericht richtigerweise, daß in 10 Jahren das alternative Prüfverfahren "Schallemissionsprüfung" zum Einsatz kommen soll. Diese Schallemissionsprüfung funktioniert komplett anders als die ESM und ist quasi eine Art Druckprüfung, die aber normalerweise auch nicht länger als 60 bis 90 Minuten dauert.
Das ist vom VdTÜV-Merkblatzt 373 erst mal so vorgegeben. Das ist aber erst in 10 Jahren relevant und kann ihnen bis dahin erst mal egal sein. Vielleicht ändert sich das VdTÜV-Merkblatt 373 bis dahin auch noch oder es gibt dann in 10 Jahren neue Prüfverfahren.
Der Satz
Die Bewertung der Korrosionsgefährdung ist innerhalb von 5 Jahren durch einen Fachbetreib zu wiederholen(BKZ)steht formal in Ihrem ESM-Prüfbericht drin, da das vom VdTÜV-Merkblatt 373 in einem ESM-Fall 2 so vorgegeben wird.
Das heißt nicht, daß die ganze ESM oder innere Prüfung nochmal in 5 Jahren durchgeführt werden sollte, sondern daß nur dieser Bodenkennwert (entspricht Korrosionsgefährdung) in 5 Jahren nochmal gemessen werden soll, um nochmal sicherzustellen, daß der Boden wirklich nur eine geringe Korrosivität besitzt. Diese Bodenkennwertmessung dauernd normalerweise nicht länger als 5 bis 10 Minuten.
Ob Sie diese Bodenkennwertmessung in 5 Jahren nochmal durchführen lassen, bleibt im Grunde Ihnen selbst überlassen.
Ich weiß, daß nicht mal die verschiedenen grossen Gasversorger aktuell in einem ESM-Fall 2 tatsächlich nach 5 Jahren diese Messung nochmal wiederholen lassen.
Die Forderung steht zwar in den Prüfberichten beim ESM-Fall 2 überall drin, aber in der Praxis macht das bisher tatsächlich keiner.
Normalerweise läuft das bei Ihnen dann jetzt so ab, daß einfach weiterhin alle 10 Jahre die innere Prüfung durchgeführt wird, daß dann aber eben keine ESM mehr durchgeführt wird, sondern eine Schallemissionsprüfung. Ansonsten ändert sich für Sie nichts.
- Der Prüfer hat über das evtl. Nachrüsten einer KKS Anlage gesprochen.
* Wer baut eine solche KKS Anlage ein (Nord-Bayern)?
* Mit welchen Kosten ist hier zu rechnen?
* Kommen dann noch zusätzlichen Prüfintervalle dazu?
In Deutschland gibt es einen grossen Anbieter für KKS-Anlagen für kleine Flüssiggasbehälter (meist galvanische KKS-Anlagen), die quasi fast schon ein Monopol haben. Das ist die Firma Ronschke. Es gibt wenige kleine alternative Anbieter dafür, aber den Löwenanteil der betreffenden KKS-Anlagen baut Ronschke ein.
Laut meiner Erfahrungen wird allein schon für den Einbau der galvanischen KKS-Anlage Ronschke sicherlich brutto um die 1.000 Euro oder mehr in Rechnung stellen.
Wenn der Behälter eine solche KKS-Anlage hat, muß diese dann alle 2 Jahre von einer Fachfirma geprüft werden, zusätzlich zur inneren Prüfung des TÜVs alle 10 Jahre. Das wird dann alle 2 Jahre wohl meist auch wieder die Firma Ronschke sein. Was so eine Prüfung alle 2 Jahre kostet, weiß ich nicht. Aber inkl. Anfahrtskosten, 15 Minuten Prüfung vor Ort, Erstellung des Prüfberichts etc. wird das wohl nicht unter 150 bis 200 Euro alle 2 Jahre liegen. Das weiß ich aber nicht genau, kann aber jeder selber mal vernünftig überschlagen.
Wenn der Behälter Ihnen privat gehört, sind das natürlich Ihre privaten Kosten. Wenn der Behälter dem Gasversorger gehört, muß der formal erst mal die Kosten tragen, wird das aber wahrscheinlich in Form eines erhöhten Gaspreises oder einer erhöhten Grundgebühr an Sie durchreichen.
Fazit:Wenn die KKS-Anlage in der Prüfbescheinigung nicht explizit gefordert ist, würde ich selbst sie auch nicht einbauen. Das macht keiner, weder die grossen Gasversorger noch die Privatkunden, die ich kenne.
Denn die Prüffrist von 10 Jahren haben Sie bei einem ESM-Fall 2 ja so oder so.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit bestem Gruß,
TÜV-SV