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Autor Thema: Werde von BEV (bzw. Insolvenzverwalter Bierbach) verklagt  (Gelesen 1023 mal)

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Offline FCKBEV

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Werde von BEV (bzw. Insolvenzverwalter Bierbach) verklagt
« am: 29. Januar 2023, 16:59:59 »
Hallo,

auch ich bin geschädigter im Rahmen der BEV Insolvenz. Eigentlich würde ich noch 80 EUR von denen bekommen.
Dummerweise meint die BEV aber von mir noch 358 EUR zu bekommen.

Entsprechend wurde vor einigen Jahren die Creditreform eingesetzt. Das ganze Prozedere halt. Nach ein paar Jahren Ruhe kommt das Thema wieder hoch.
Nun liegt eine Klage beim Amtsgericht. Der Kläger hat gebeten das Verfahren erstmal ruhen zu lassen bis das Urteil vom BGH gesprochen wurde.
Dieser Bitte ist die Richterin nicht nachgekommen, sondern hat ein vereinfachtes Verfahren nach § 495a ZPO gestartet.
Nun bin ich unter Zugzwang. Eine Deckungszusage meiner Rechtsschutz liegt bereits vor (SB 250 €).

Ich gehe davon aus, dass mit Verweis auf das Urteil OLG München, 21.07.2020 - MK 2/19 die Klage der BEV zurückgewiesen wird.

Nun mein Problem:
Ich bekomme zwar recht, aber die klagende Seite wird meine Anwaltskosten nicht tragen, da insolvent.
Stellt sich nun die Frage, ob in diesem Fall die Rechtsschutz überhaupt ihren Teil übernimmt, oder ich komplett auf den Kosten sitzen bleibe.
Vermutlich bleibe ich in jedem Fall auf dem SB von 250 € sitzen.
Vielleicht kommt es sogar noch schlimmer, und die klagende Seite hat die Gerichtskosten nicht gezahlt. Sollte eher unwahrscheinlich sein, da diese üblicherweise vorab gezahlt werden.

Kann man sich trauen ein solches Verfahren ohne Anwalt durchzuziehen, da Rechtslage eindeutig?
Eigentlich müsste der Hinweis auf das Urteil des OLG ausreichen.

Viele Grüße

 

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