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Auf eine Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hin, hat das Oberlandesgericht München einigen Kunden des insolventen Stromanbieters „Bayerische Energieversorgungsgesellschaft“ (BEV) 25 Prozent des zugesagten Bonus zugesprochen (Az. MK 2/19). Die Auszahlung des Bonus wurde bisher durch den Insolvenzverwalter verweigert, da die Verträge vor Jahresablauf durch die Insolvenz geendet hatten....
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