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Autor Thema: richterlich untersützte Verbraucherabzocke bei Wasserkosten  (Gelesen 6679 mal)

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Offline bogatzki

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Richterin ... vom Landgericht Wuppertal urteilt gegen physikalische Gesetze zugunsten des Staatskonzerns gegen den Verbraucher:

In unserem Büro, dass nur über die WCs und Teeküche verfügt hatten wir immer jährliche Wasserkosten in Höhe von etwa 100 €.

Im Jahre 2014 führte die Stadtwerke Haan Arbeiten in direkter Nähe zu unserer Wasseruhr durch. Hierbei ist es offensichtlich zu einem Rollensprung gekommen. Die Wasseruhr zeigte einen Verbrauch von 15.500.000 Litern für die Zeit von 11 Monaten an. Das entspricht einem Verbrauch von über 330 voll gefüllten Badewannen – an jedem einzelnen Tag!



Die Stadtwerke baute die Wasseruhr aus und zerstörte sie dabei. Danach ließ sie die Wasseruhr überprüfen und konnte keine Fehlfunktion feststellen.

In einem Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Wuppertal wurde darüber geurteilt, ob die Wasserrechnung, die in den letzten 20 Jahren immer etwa 100 € betragen hatte, für das Jahr 2014 nun mit etwa 80.000 € zu Buche schlagen sollte.

Um festzustellen, ob es die Wassermengen überhaupt durch die Leitungen fließen konnten, haben wir zwei Sachverständigen gebeten, unabhängig voneinander Gutachten zu erstellen. Der vereidigte Sachverständige hat sich vor Ort die Wasserleitungen angeschaut und kam zu dem Ergebnis, dass der für das Jahr 2014 durch die defekte Wasseruhr angezeigte Verbrauch „sowohl praktisch als auch theoretisch gar nicht möglich“ war.

Das Gutachten wurde der Richterin ... vorgelegt, deren Aufgabe es gewesen wäre, es zu überprüfen.


Offenbar wollte sie zu Gunsten des Staatsunternehmens Stadtwerke Haan urteilen und stellte die juristischen Gesetze über die physikalischen Gesetze.

Das Gutachten überprüft sie nicht sondern relativierte es, in dem sie urteilte, es sei für das Urteil nicht relevant, da der Gutachter die Wasseruhr nicht untersucht habe. Dabei war das gar nicht die Aufgabe des Sachverständigen. Er untersuchte die Begebenheiten vor Ort um festzustellen, ob die in Rechnung gestellte Wassermenge durch die Zuleitungen oder die Ableitungen geflossen sein konnten. Dies verneinte er.

Obwohl die Wassermenge nicht durch die Leitungen geflossen sein kann, haben wir das Verfahren vor dem Landgericht Wuppertal vollständig verloren.

Passieren kann dass jedem in Deutschland. Sollte der Zählersprung zu eine Zahlenreihe weiter vorne stattfinden, liegt der Schaden für den Endverbraucher nicht wie in unserem Fall (Gerichtsgebühren, Gutachter Gebühren, Kanalgebühren) bei etwa 120.000 € sondern bei 1,2 Millionen € oder vielleicht bei 1.200.000.000 Euro.

Die ... stellt die juristischen Gesetze über die physikalischen Gesetze. Sie urteilt etwas aus, dass technisch und physikalisch unmöglich ist, obwohl ihr die Gutachten immer wieder vorgelegt wurden.


Gegen dieses Fehlurteil haben wir Berufung beim OLG Düsseldorf eingelegt. Die Richterinnen ..., .... und der Richter ... haben ohne Gerichtsverhandlung durch einen Beschluss unsere Berufung einfach zurückgewiesen. Trotz detaillierter Berufungsbegründung haben sie sich mit den Fehlern des Landgerichts überhaupt nicht beschäftigt sondern phantasierten, dass durch tropfende Wasserhähne oder durchlaufende Toilettenspülungen die 15.300.000 Liter Wasser abgeflossen sein könnten.

Aus dem ihnen vorgelegten Gutachten des vereidigten Sachverständigen zitierten sie eine allgemeine Tabelle, die den Wasseraustritt von 1-10 mm großen Löchern bei 2-12 Bar Druck behandelt. Das Ergebnis des Gutachtens auf den letzten beiden Seiten, dass „durchlaufende WC-Spülkästen sowie Auslaufarmaturen an Spülen, Waschtischen oder Ausgussbecken … nicht annährend in der Lage (sind) einen derart hohen Wasserverbrauch zu verursachen.“ ließen sie unter den Tisch fallen.

Während der gesamten gerichtlichen Auseinandersetzung, die etwa 8 Jahre andauerte haben wir immer wieder die Gerichte gebeten, selbst einen Gutachter zu beauftragen. Diesen Beweisanträgen sind die Gerichte niemals nachgekommen. Vermutlich wussten die Richter, dass das Ergebnis solch eines Gutachtens nicht zu dem gewünschten Urteil passen würde.

Alle Mitarbeiter haben vor dem Landgericht bezeugt, dass niemandem auch nur einen tropfenden Wasserhahn oder eine einzelne durchlaufende WC Spülung aufgefallen ist, obwohl sie mehrfach den Raum betreten hatten. Alle Richter ließen auch diese Aussagen unberücksichtigt, obwohl sie die Zeugenaussagen gelesen haben, da sie an mehreren Stellen diese dann unvollständig zitieren.

Mit der vorgetragenen Tatsache, dass sämtliches Abwasser nicht abfließen kann, da der streitumfängliche Raum im Keller liegt, der sich unterhalb des städtischen Kanalsystem befindet und die zum Abfluss von Wasser im Objekt befindliche Hebeanlage bis heute defekt und außer Betrieb ist, haben sie sich nicht beschäftigt.

Die Richter ..., ..., ... und ... stellten sich über physikalische Gesetze. Sie erfanden Sachverhalte die technisch und physikalisch unmöglich sind, obwohl ihnen die Gutachten vorlagen, die genau Gegenteiliges nachweisen.

Nachweislich haben die RichterInnen die Zeugenaussagen und den Gutachten gelesen. Sie haben den Fall vollständig verstanden. Es stellt sich die Frage, ob die absichtliche Anfertigung eines fehlerhaften Urteils eine Rechtsbeugung darstellt.

Nach dem verlorenen Prozess wurde der Fall von den Medien aufgenommen, die auch das OLG um Stellungnahme baten.

Die Richterin Christina Klein Reesink, Pressesprecherin des OLG äußerte sich nach dem Beschluss gegenüber Sat.1 über das Verfahren:

„Es ist nicht ausgeschlossen, dass durch defekte Wasserleitungen das Wasser entwichen (worden) ist. Immerhin war das Untergeschoss ja nicht bewohnt. Der Sachverständige hat erstinstanzlich festgestellt, dass es durchaus möglich sein kann, dass die entsprechenden Mengen entwichen sind.“

Beweis: www.sat1nrw.de/aktuell/mann-schuldet-stadtwerken-80-000eur-229224/ (Video)

Dieser Beitrag ist in der Sendung vom 07.11.2022 erschienen. Das zugehörige Video ist seit dem Tag der Sendung ab ca. 19:00 auch auf der Website des Senders verfügbar. Die entscheidenden Äußerungen von Frau Klein Reesink finden sich bei Minute 1:15 – 1:33.

Die Behauptungen sind wahrheitswidrig, es handelt sich mithin um unwahre Tatsachenbehauptungen, die verbreitet wurden. Richtig ist vielmehr, dass in dem gesamten Verfahren – über alle Instanzen hinweg – niemals irgendein Sachverständiger festgestellt oder auch nur ansatzweise behauptet hat, es sei möglich, dass die entsprechenden Wassermengen entwichen sind.

Genau Gegenteiliges wurde von zwei unabhängig arbeitenden Sachverständigen festgestellt.

Eine Richtigstellung lehnte das OLG ab, räume jedoch mit Schreiben vom 21.11.2022 den Fehler ein. Der vom Gericht Geschädigte bleibt auch hier auf seinen Kosten sitzen.

Man dachte immer, vor Gericht machen die Parteien oder die Zeugen Falschaussagen. Hier offenbar auch die Richterin.

[Edit DieAdmin: Namen der am Verfahren beteiligten Richter entfernt.]
« Letzte Änderung: 10. Januar 2023, 08:27:55 von DieAdmin »

 

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