Das gilt für sogenannte FinTechs (Finanz-Startups).
Meiner Meinung nach fallen darunter z.B.:
- Wirecard
- Auxmoney
- Smava
- Paypal (möglicherweise?)
und so ziemlich alles was immer im Fernsehen durch Werbung present ist und z.B. Kredite, etc. verhökern will...
Der Zugriff wird, so soll es jedenfalls laut PSD2 geregelt sein, (angeblich) erst dann für den Zahlungsdienst möglich sein, wenn man ihm explizit, also per Opt-In, den Zugriff erlaubt.
Prinzipiell müsste man dem Zahlungsdienst also die Kontodaten, PIN (EC-Karte, etc.) und sogar eine TAN mitteilen. Die Weitergabe von PIN und TAN sind ja wohl die Todsünde überhaupt.