Autor Thema: Strompreisbremse ab 2023 auf 40 Ct/kWh - Fragen dazu  (Gelesen 1015 mal)

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Offline berghaus

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Strompreisbremse ab 2023 auf 40 Ct/kWh - Fragen dazu
« am: 17. Dezember 2022, 00:49:58 »
Es ist sicher sinnvoll, Fragen zu der Strompreisbremse (und auch der Gaspreisbremse) hier im Forum zu diskutieren, um aus den Erkenntnissen (außer sparen, sparen sparen) die richtige Verhaltensweise bei einem Wechsel des Versorgers abzuleiten, und auch, um die Abrechnungen der Versorger zu verstehen und zu kontrollieren.

Ich stelle hier mal ein paar Punkte zur Diskussion:


A) Arbeitspreis (AP), Grundpreis (GP) und Boni


Die Bremse wird wohl nur auf den AP angewandt.

Die Frage, ob man nun einen Tarif mit hohem Arbeitspreis und hohen Boni wählen sollte, wurde schon hier (ohne ein rechtes Ergebnis) angesprochen:
https://forum.energienetz.de/index.php/topic,21268.msg121863.html#msg121863

Wie stellen sich die Versorger auf diese Umstände ein? Welche Möglichkeiten haben sie, von der Bremse zu profitieren?

B) Vertragsbeginn unterjährig, Wechsel des Versorgers mitten im Jahr, 80 %

Um den Jahresverbrauch (2023) auch des Vor- (2022) oder auch des Vorvorjahres (2021)festzustellen, müssen die Anbieter bei einem schon erfolgten und auch neuem Wechsel Daten austauschen. Ob das wohl gelingt?


C) 80 % des Vorjahresverbrauchs

Der Vorjahresverbrauch soll wohl abgeleitet werden aus der Verbrauchsprognose des Versorgers, mit der er den Septemberabschlag für 2022 irgendwann vorher ermittelt hat.

Hier spielen meist Zufälle eine Rolle, ob er (zu) hoch oder niedrig ist. Ich habe es in 22 Jahren Versorgerwechsel noch nicht erlebt, dass der prognostizierte Verbrauch genannt und die Berechnung des Abschlags erläutert wurde.

Man kann den Jahresverbrauch aus dem Septemberabschlag errechnen, indem man ihn mal 12 (oder mal 11?) nimmt, den Jahresgrundpreis abzieht und das Ergebnis durch den im September (2022) geltenden Preis pro kWh teilt.  Dies wäre dann der Verbrauch eines Zeitraums von 12 Monaten, der auch noch Teile von 2021 umfasst, wenn der Versorger den Verbrauch nicht aus einem kürzeren Zeitraum auf ein Jahr hochgerechnet hat, wobei auch Gradtagszahlen eine Rolle spielen können.

Ich bin gespannt!

berghaus 17.12.22
« Letzte Änderung: 17. Dezember 2022, 00:57:05 von berghaus »

Offline rkausg

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Re: Strompreisbremse ab 2023 auf 40 Ct/kWh - Fragen dazu
« Antwort #1 am: 11. März 2023, 21:36:55 »
Moin,
zu A): Ausgerechnet ein führender Ökostrom-Anbieter hat für Bestandskunden den Grundpreis um 30% erhöht. Eine Zeitlang mussten Neukunden sogar noch den alten Preis zahlen, das ist aktuell aber angeglichen. Da die Erhöhung noch vor dem 01.12.2022 angekündigt wurde, ist dies zwar gesetzeskonform, trotzdem für mich nicht nachvollziehbar. Gibt es eine Möglichkeit die Grundpreisgestaltung überprüfen zu lassen?
zu C):Im Infoschreiben zur Preiserhöhung war die Möglichkeit gegeben, zur Abgrenzung alter/neuer Arbeitspreis den Zählerstand zum Jahresende mitzuteilen. Das habe ich auch gemacht, da bei vorherigen Abgrenzungen meistens zuviele kWh in den neuen, teureren Zeitraum fielen. Ich hatte gehofft, dass dies auch Auswirkungen auf den Durchschnittsverbrauch hat, der für die Strompreisbremse genutzt wird. Dies ist aber wohl nicht so; die Strompreisbremse bezieht sich auf den vom Netzbetreiber prognostizierten Verbrauch und bezieht sich, glaube ich auf den Abschlag von September 2022. Dabei haben sich die Macher der Strompreisbremse bestimmt etwas (ganz Gerechtes) gedacht, nachvollziehbar und verständlich ist es aber mal wieder nicht, aber schön bürokratisch.

Offline Didakt

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Re: Strompreisbremse ab 2023 auf 40 Ct/kWh - Fragen dazu
« Antwort #2 am: 14. März 2023, 11:32:42 »
Hi @rkausg,
die besagte Grundpreiserhöhung basiert doch sicher auf einer gültigen Preisanpassungsklausel in den AGB zu Ihrem Stromliefervertrag. Die Erhöhung ist deshalb vorliegend doch gar nicht angreifbar, weil der Versorger die Preisanpassung fristgerecht mitgeteilt hat, damit einhergehend auch das Sonderkündigungsrecht, womit Sie sich ggf. gegen die Preiserhöhung hätten wehren können.
Im Übrigen ist doch bei der Lieferantenauswahl und beim Preisvergleich in den Vergleichsportalen neben anderen wichtigen Kriterien der Gesamtpreis bzw. der Endpreis (bei Einschluss von Boni) der Anbieter von bedeutender Relevanz, der Grundpreis dabei eher nebensächlich.

Ihre Ausführungen in Ihrem Beitrag unter zu C) sind fragwürdig und treffen nicht das Anwendungsprozedere der Strompreisbremse. Wenn Sie Interesse daran haben, zeige ich Ihnen mal anhand eines Beispiels auf, wie damit umzugehen ist.

Gegen unsachgemäße, fälschliche Festlegungen von Verbrauchsprognosen und Abschlagsvorgaben seitens der Versorger kann man gezielt und erfolgreich mit dafür notwendigen konkreten Fakten vorgehen. Dafür muss man aber auch seinen Verbrauch/seine Verbrauchsentwicklung im Abrechnungszeitraum im Griff haben und seine berechtigte Forderung nach Anpassung der Verbrauchsprognose dem Versorger begründet vortragen, so dass er sich einem solchen Antrag nicht entziehen kann.

MfG

Offline berghaus

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Re: Strompreisbremse ab 2023 auf 40 Ct/kWh - Fragen dazu
« Antwort #3 am: 19. März 2023, 04:01:56 »
Zitat von Didakt vom 14.03.23

......Ihre Ausführungen in Ihrem Beitrag unter zu C) sind fragwürdig und treffen nicht das Anwendungsprozedere der Strompreisbremse. Wenn Sie Interesse daran haben, zeige ich Ihnen mal anhand eines Beispiels auf, wie damit umzugehen ist......

Hallo Didakt!

Schön wäre es, wenn wir alle erfahren würden, wie damit umzugehen ist.

Ich warte bei Gas noch auf die Antwort von E.ON, warum die September22prognose auf nur 23.401 kWh und 80 % davon auf 18.720,8 kWh festgelegt wurde, obwohl meine Verbräuche 2019-2021 bei 30.000 lagen. Siehe Beitrag von mir an anderer Stelle:
https://forum.energienetz.de/index.php/topic,21266.0.html

Wegen dieser Unsicherheit und weil die Preise ja schon unter die 12 Ct/kWh gesunken sind, habe ich aus der GV-E.ON(16,99(12,00)/198,21) zu goldgas (10,75/189,66/-48) gewechselt mit Bindung für ein Jahr und spare, wenn der Verbrauch bei 30.000 kWh und die Sept22Prog bei 23.401 kWh bleibt, rd. 1.000 €.

Nun aber die Frage, wie die Abrechnung bei Anwendung der Bremse(n) wirklich erfolgt.

Im Internet und bei den Versorgern ist ja immer die Rede davon, dass die Abschläge ermäßigt werden.

Die sind, wie wir wissen, aber nicht so wichtig wie die endgültige Abrechnung, vor allem für einzelne Monate, wenn man wechselt.

Ich habe es noch nicht richtig verstanden, weil von Erstattung in Bezug auf Abschläge gesprochen wird, uns zwar so, dass auf der Basis der Sept22-80%Prognose eine Erstattung errechnet wird, die umso höher ausfällt, wenn man viel spart und zwar besonders dann, wenn man wesentlich weniger als die 80 % verbraucht, bis hin zu der Aussage, das man bei ganz niedrigem Verbrauch so viel erstattet bekommt, dass das verbrauchte Gas umsonst war.

Ich meine, ich hätte das vor zwei Monaten in einem Beitrag von Finanztipp gelesen.

Hier der derzeitige Beitrag:
https://www.finanztip.de/gaspreisvergleich/gaspreisbremse/

berghaus 19.03.23
« Letzte Änderung: 22. März 2023, 05:23:36 von berghaus »

Offline Didakt

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Re: Strompreisbremse ab 2023 auf 40 Ct/kWh - Fragen dazu
« Antwort #4 am: 20. März 2023, 16:28:38 »
@ berghaus

Wie ich ja schon ausführte, muss man seine Verbrauchsdaten im Griff haben und auch Zählerablesungen für die eigenen Forderungen zielgerichtet durchführen, um dem Versorger seine Anträge (auf Abschlags- und Abrechnungsänderungen) begründet vorlegen zu können. Zudem ist auch die Kenntnis der gesetzlichen Vorgaben notwendig.

Beispiel 1: Mein einjähriger Gasvertrag endete am 31.10.2022, mein Stromvertrag am 31.12.2022. Die rechtzeitig eingeleiteten Lieferantenwechsel verliefen problemlos. Der vom neuen EVU nach meinen gelieferten Verbrauchsdaten berechnete Dezember-Abschlag/die Dezember-Soforthilfe Gas war mit meiner eigenen Vorauskalkulation deckungsgleich.

Beispiel 2: Mein Versorger hatte die Abschläge Gas und Strom für 2023 zu hoch angesetzt. Dagegen bin ich kürzlich mit eigenen Abschlagsberechnungen erfolgreich vorgegangen. Sie wurden mir vom EVU uneingeschränkt bestätigt.

Die nachstehende Tabelle verdeutlicht mein Berechnungsprozedere. Auf gleicher Basis wird später sicher auch die Jahresabrechnung des Versorgers vorgenommen werden.

MfG

 

Offline Didakt

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Re: Strompreisbremse ab 2023 auf 40 Ct/kWh - Fragen dazu
« Antwort #5 am: 21. März 2023, 16:30:36 »
@ berghaus

Zitat von: Ihnen unter Frage 3
…wenn man wesentlich weniger als die 80 % verbraucht, bis hin zu der Aussage, das man bei ganz niedrigem Verbrauch so viel erstattet bekommt, dass das verbrauchte Gas umsonst war.

Diese Behauptung/Aussage aus der von Ihnen genannten Quelle ist natürlich absoluter Nonsens.

Ich möchte mir mal – wenn Sie einverstanden sind – überschläglich einen Überblick über Ihre Verbrauchs-/Kostensituation verschaffen und hätte dazu Fragen zu Ihrem Zahlenmaterial im Beitrag unter Frage 3:

In welchem Zeitraum dieses Jahres waren Sie denn in der GV bei E.ON unter welchem Abschlag/Monat?
Wann beginnt denn Ihr Vertrag bei Goldgas und welcher Abschlag/Monat wurde festgelegt?

Haben Sie am 28.02.2023 Ihren Zählerstand abgelesen und wenn nicht, können Sie annähernd Ihren Gas-Verbrauch in m² oder kWh für die Monate Jan. u. Febr. 2023 schätzen. Der Schätzung könnten Sie für Jan. ca. 18 %, für Febr. ca, 15,5% Ihres Jahresverbrauchs zugrunde legen (bei mir sind das Werte im 10-Jahresdurchschnitt).

Sie können davon ausgehen, dass bei den kommenden Zwischen-/Schluss-/Jahresabrechnungen die Ihres Erachtens zu gering angesetzte Prognose von E.ON überhaupt keine Rolle spielt, sondern nur der tatsächlich angefallene (Jahres-) Verbrauch, den Sie ja mit ca. 30.000 kWh beziffern. Die Prognose von E.ON zeitigt allenfalls einen zu gering angesetzten Monatsabschlag und als Folge davon eine fällige Nachzahlung als Ergebnis einer Abrechnung. Diese könnte allerdings evtl. vom Preisdeckel-Rabatt aufgefangen werden!

MfG

Offline Didakt

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Re: Strompreisbremse ab 2023 auf 40 Ct/kWh - Fragen dazu
« Antwort #6 am: 21. März 2023, 17:02:11 »
@ berghaus

Ich konnte meinen vorstehenden Beitrag nicht mehr editieren.

Zitat von: Ihnen unter Frage 3
Ich warte bei Gas noch auf die Antwort von E.ON, warum die Septem-ber22prognose auf nur 23.401 kWh und 80 % davon auf 18.720,8 kWh festgelegt wurde, obwohl meine Verbräuche 2019-2022 bei 30.000 lagen.

Hierzu noch folgendes: Diese Prognosefestsetzung hätte fatale Folgen gehabt. Denn der Verbrauch zwischen 23.401 und ca. 30.000 kWh würde an der Preisbremse vorbei als teurer Mehrverbrauch in die Abrechnung eingehen.

Offline berghaus

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Re: Strompreisbremse ab 2023 auf 40 Ct/kWh - Fragen dazu
« Antwort #7 am: 22. März 2023, 05:19:49 »
Danke Didakt für die Beschäftigung mit meinem Fall.

Zitat: "...obwohl meine Verbräuche 2019-2022 bei 30.000 kWh lagen....."
Da hat sich mal wieder ein Fehler eingeschlichen! Muss heißen 2019 - 2021. (Ich habe das in dem Beitrag jetzt geändert.)
2019 und 2020 spielen natürlich keine Rolle.  2019 und 2020 habe ich in meinem Widerspruchsschreiben nur erwähnt, um zu zeigen, dass 2021 kein Ausreißer war.
Das Widerspruchsschreiben siehe PN.

Ich war vom 13.01.2022 in der GV bei E.ON (8,66/220,44/Abschläge 5 x 304 €) und erhielt am 25.06.2022 die (turnusmäßige) Abrechnung für 146 Tage (13.01. – 07.06.) für 11.830 KWh.

Ab Juli 2022  bis Februar 2023 dann der neue Abschlag von 389 €, der im Dezember22 nicht abgebucht wurde.  Mit dem Prognoseschreiben von E.ON vom 27.01.23 wurde dann der Abschlag für März23 auf 155,39 € und ab April23 auf 311,13€ festgelegt.

Die monatliche Entlastung wurde mit 77,87 € und die jährliche mit 934,44 € angegeben.

Die Abrechnung von E.ON  für die restlichen 207 Tage (08.06. – 31.12.22) mit 8.050 kWh und für den Zeitraum in 2023 bis 09.04.23 (99 Tage) steht ja noch aus.

Der Verbrauch im Januar23 betrug 2.941 kWh und im Februar23  2.581 kWh.

Der gesamte Jahresverbrauch 2022 mit den 12 Tagen vorher bei maingau  betrug (nur) 21.546 kWh, wohl, weil es so heiß war und wir viel verreist waren.

Bei Goldgas (10,75/169,60/-48) ab 10.04.23 habe ich als Jahresverbrauch 24.900 kWh angegeben.

Der Abschlag beträgt ab 30.04.23 (immer am Monatsende) 263 €.

berghaus 22.03.23
« Letzte Änderung: 23. März 2023, 20:41:50 von berghaus »

Offline Didakt

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Re: Strompreisbremse ab 2023 auf 40 Ct/kWh - Fragen dazu
« Antwort #8 am: 22. März 2023, 12:55:37 »
@ berghaus

Mein Fazit in Ihrer Angelegenheit: Gekocht wird immer heißer als gegessen.

Zu Goldgas: Mit Ihrem Wechsel zu Goldgas haben Sie die richtige Entscheidung getroffen. Mit der Zahl
-48 bei den Preisbedingungen konnte ich nichts anfangen. Ungeachtet dessen und unter dem Ansatz einer Verbrauchsprognose von 24.900 kWh und 11 Monatsabschlägen könnte der Abschlag/Monat auf gerundet 259 €/Mon reduziert werden.

Zu E.ON: Da haben Sie es mit einem schwierigen Vertragspartner zu tun. Mit Ihrem Ausstieg bei E.ON ist die Frage der korrekten Verbrauchsprognose für das laufende, gekürzte Vertragsjahr unter den Bedingungen der Strompreisbremse nicht mehr von besonderer Relevanz. Beim Verbleib der gekürzten Verbrauchsprognose hätte Sie E.ON im Hinblick auf die Preisbedingungen des Preisdeckels massiv „über den Tisch gezogen“.

Ich habe nur für den Zeitraum 01.01. bis 09.04.2023 eine Abrechnung mit Ansatz des Preisdeckel-Rabatts simuliert und für den Zeitraum März – April einen Verbrauch von 350 m² =  3.322 kWh Gas angenommen.
Die Kosten für diesen Zeitraum belaufen sich auf 1.114,98 €. Gezahlte Abschläge bis März = 733,39 €. Restzahlung 381,59 €.

Alles Weitere ergibt sich aus der Schlussrechnung von E.ON. Die gilt es akribisch zu überprüfen. Lesen Sie am 31.03. und 09.04. die Zählerstände ab und übermitteln Sie diese an E.ON mit besonderem Begleitschreiben sowie auch an den Netzbetreiber und Goldgas.
Für das Begleitschreiben an E.ON liefere ich Ihnen noch ein Muster per PN. Es gilt hierbei Vorsorge für ein ggf. zeitgerecht einzuleitendes Schlichtungsverfahren bei der SE zu treffen.

MfG

Offline berghaus

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Re: Strompreisbremse ab 2023 auf 40 Ct/kWh - Fragen dazu
« Antwort #9 am: 23. März 2023, 15:14:26 »
@Didakt

Vielen Dank!

-48 ist der Neukundenbonus bei Goldgas!

Sie haben also 8.844 kWh (01.01. -09.04.23) x 0,12 gerechnet + 198,21 X 99/365 = 1.114,98 €

und folgen damit der Meinung eines Finanztip-Forum-Experten, dass man (nur bei einem unterjährigen Wechsel) zunächst das 80 % Kontingent (bei mir 18.720 kWh) verbraucht und nicht Monat für Monat oder für die 99 Tage die 12 Cent nur auf 80 % des Verbrauchs oder auf  die 80 % der Prognose angewandt werden.

Für mich wäre das ja schön, weil dann nur noch bei Abrechnung der Dezemberhilfe wegen der m.E. zu niedrigen Sept22Prognose etwas weniger rauskäme:

Dezemberabschlag22 389,00 € (Man sieht ja schon an dem im Juni ab Juli festgelegten Abschlag von 389 €, dass die Prognose über 30.000 gewesen sein muss)

plausible Prognose: 30.000 - 80% = 24.000  => Dezemberhilfe E.ON(12,13/198,21) = 319,77 €

E.ON Prognose:      23.401 - 80% = 18.721  => Dezemberhilfe E.ON(12,13/198,21) = 253,06 €

                                                                                                                     Differenz  66,71 €

berghaus 23.03.23
« Letzte Änderung: 23. März 2023, 15:21:55 von berghaus »

Offline Didakt

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Re: Strompreisbremse ab 2023 auf 40 Ct/kWh - Fragen dazu
« Antwort #10 am: 23. März 2023, 19:44:16 »
@ berghaus

Nein, ich folge bei meiner Berechnung Ihrer Verbrauchskosten vom 01.01.bis 09.04.2023 nicht irgendwelchen „Forums-Experten“, sondern den gesetzlichen Vorgaben. Die Gaspreisbremse beginnt ab 01.01.2023.
Für deren Anwendung in 2023 ist die im September 2022 genutzte/vereinbarte Jahresverbrauchsprognose maßgeblich.
Sie haben in 2023 Anspruch darauf, dass 80% davon zum AP von 12 ct/kWh abgerechnet werden. Bei unterjährigem EVU-Wechsel müssen sich die Versorger über die verbrauchten/nicht genutzten kWh aus dem 80%-Kontingent austauschen. In Ihrem Fall aber ohne Belang.

Zur Soforthilfe im Dez. 2022:
Bekannte gesetzliche Grundlage: "Die Gasverbraucher erhalten im Dezember 2022, spätestens im Januar 2023 eine staatliche Soforthilfe, die sich am monatlichen Abschlag für September 2022 orientiert und auch eine mögliche Gaspreissteigerung zum Jahresende berücksichtigt.
Die Soforthilfe entspricht einem Zwölften des auf den September 2022 entfallenden prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember 2022 gültigen (vereinbarten) Gaspreis.
Mit der nächsten Jahresabrechnung wird die vorläufige Leistung (erstatteter Dezemberabschlag) dann mit diesem Erstattungsanspruch auf Basis der Verbrauchsprognose aus dem September 2022 verrechnet".

Die Dezember-Hilfe könnte ich in Ihrem Fall ja hilfsweise berechnen, wenn dafür verlässliche Zahlen vorlägen.
Im Beitrag unter Antwort 7 beziffern Sie den Monatsabschlag ab Juli 22 mit 289 €, unter Antwort 9 mit 389 €. Welcher Wert ist denn nun richtig?
Und bitte nochmal angeben: Welche AP u. GP liegen vom 08.06. bis 31.12. 22 zugrunde und welche ab 01.01.2023?

Schließlich wird aber die kommende Schlussrechnung die Sache aufhellen.

MfG

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Re: Strompreisbremse ab 2023 auf 40 Ct/kWh - Fragen dazu
« Antwort #11 am: 23. März 2023, 21:00:08 »
@ berghaus

Noch ergänzend:

Ihre 2. PN habe ich zu spät gesehen. Den Text liefere ich nach.

Frage: Können Sie mir die Zählerstände Gas vom 08.06.2022, 30.09.2022 und 31.12.2022 liefern oder die m³-Verbräuche getrennt für die zwei Verbrauchsabschnitte?
Wieviel Abschläge (Zahl) haben Sie von Juni – Dezember 2022 bezahlt?

MfG

Offline berghaus

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Re: Strompreisbremse ab 2023 auf 40 Ct/kWh - Fragen dazu
« Antwort #12 am: 23. März 2023, 22:20:50 »
@ Didakt

Die 289 € in #7 sind unrichtig, ich habe sie soeben in 389 € geändert. :D

Hier die Preise (brutto) von E.ON und die Zählerstände (cbm)

ab 08.06.22    8,66/220,44 (19%) - 45.009 (Schätzung E.ON, Rechnung)

ab 01.08.22  13,50/220,44 (19%) - 45.128 (tel. Auskunft E.ON am 23.03.23)

ab 01.10.22  12,13/198,21 (7%)   - 45.295  (errechnet)
     
     31.12.22                                 -45.748  (abgelesen)

ab 01.02.23  16,99/198,21 (7%)  - 46.018  (abgelesen)
     
     09.04.23                                 -46.605  (erwartet)

Die Umrechnungsfaktoren von cbm zu kWh (Zustandszahl und Brennwert) betrugen (allerdings) in der Rechnung von E.ON vom 25.06.2022 0,9411 x 11,575 = 10,983             

MfG
berghaus 24.03.23
« Letzte Änderung: 24. März 2023, 03:35:57 von berghaus »

Offline Didakt

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Re: Strompreisbremse ab 2023 auf 40 Ct/kWh - Fragen dazu
« Antwort #13 am: 24. März 2023, 12:46:38 »
@ berghaus

Ich habe die Zahlen nochmal kritisch beleuchtet. Aus dem im Juli 22 festgesetzten Abschlag von 389 € lässt sich eine für den Sept. 22 geltende anteilige realistische Verbrauchsprognose und daraus ableitend die Höhe der Dezember-Soforthilfe beim besten Willen nicht errechnen.
Ausgehend von einem AP 8,66/GP 220,44, die dafür anzusetzen wären, käme dabei eine illusorische kWh-Menge für den Sept. 22 heraus.

Verwunderlich ist, dass Sie seinerzeit den festgelegten Abschlag von 389 € überhaupt hingenommen haben. Bei Annahme einer Verbrauchsprognose von 30.000 kWh und den genannten Preisen sowie 11 Monatsabschlägen wären nur gerundet 257 €/Mon fällig gewesen:
30.000 * 0,0866 = 2.598,00 € +220,44 € = 2.818,44 €/11 = 257 €.
Bei späteren Preisanpassungen hätte dann der Abschlag peu a peu erhöht werden müssen.

Bedenken Sie bitte, dass die 80%-Regelung für die Berechnung der Soforthilfe unmaßgeblich ist. Der Gesetzesbeschluss dazu ist erst im Oktober/November 22 getroffen worden und tangiert nicht die anteilige Sept.-Verbrauchsprognose, sondern die Anwendung des Preisdeckels ab 01.01.2023.

Bei Unterstellung einer anfänglichen jährlichen Prognose von 30.000 kWh/12 = 2.500 kWh * 0,1213 € AP = 303,25 € + 16,52 € GP/Mon beliefe sich die Soforthilfe auf 319,77 €.
Darüber Aufschluss geben wird nur die E:ON-Schlussrechnung. Darauf kann man in der Tat gespannt sein! Spekulationen sind momentan nicht zielführend.

Nochmal: Wieviel Abschläge haben Sie von Juli -Dez. 22 entrichtet. Vielleicht folgt noch eine eigene Schlussrechnung.

Offline Didakt

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Re: Strompreisbremse ab 2023 auf 40 Ct/kWh - Fragen dazu
« Antwort #14 am: 24. März 2023, 12:59:01 »
Hallo @ Adminin,

der Ordnung halber wäre es doch sicher zweckmäßig, die Beiträge dieses Threads ab # Frage 3 unter das Board „Gas (Allgemein) einzugliedern: Titel des neuen Threads „Gaspreisbremse“, eröffnet von @ berghaus.

Danke und freundliche Grüße.

 

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