Es ist sicher sinnvoll, Fragen zu der Strompreisbremse (und auch der Gaspreisbremse) hier im Forum zu diskutieren, um aus den Erkenntnissen (außer sparen, sparen sparen) die richtige Verhaltensweise bei einem Wechsel des Versorgers abzuleiten, und auch, um die Abrechnungen der Versorger zu verstehen und zu kontrollieren.
Ich stelle hier mal ein paar Punkte zur Diskussion:
A) Arbeitspreis (AP), Grundpreis (GP) und BoniDie Bremse wird wohl nur auf den AP angewandt.
Die Frage, ob man nun einen Tarif mit hohem Arbeitspreis und hohen Boni wählen sollte, wurde schon hier (ohne ein rechtes Ergebnis) angesprochen:
https://forum.energienetz.de/index.php/topic,21268.msg121863.html#msg121863Wie stellen sich die Versorger auf diese Umstände ein? Welche Möglichkeiten haben sie, von der Bremse zu profitieren?
B) Vertragsbeginn unterjährig, Wechsel des Versorgers mitten im Jahr, 80 %Um den Jahresverbrauch (2023) auch des Vor- (2022) oder auch des Vorvorjahres (2021)festzustellen, müssen die Anbieter bei einem schon erfolgten und auch neuem Wechsel Daten austauschen. Ob das wohl gelingt?
C) 80 % des Vorjahresverbrauchs Der Vorjahresverbrauch soll wohl abgeleitet werden aus der Verbrauchsprognose des Versorgers, mit der er den Septemberabschlag für 2022 irgendwann vorher ermittelt hat.
Hier spielen meist Zufälle eine Rolle, ob er (zu) hoch oder niedrig ist. Ich habe es in 22 Jahren Versorgerwechsel noch nicht erlebt, dass der prognostizierte Verbrauch genannt und die Berechnung des Abschlags erläutert wurde.
Man kann den Jahresverbrauch aus dem Septemberabschlag errechnen, indem man ihn mal 12 (oder mal 11?) nimmt, den Jahresgrundpreis abzieht und das Ergebnis durch den im September (2022) geltenden Preis pro kWh teilt. Dies wäre dann der Verbrauch eines Zeitraums von 12 Monaten, der auch noch Teile von 2021 umfasst, wenn der Versorger den Verbrauch nicht aus einem kürzeren Zeitraum auf ein Jahr hochgerechnet hat, wobei auch Gradtagszahlen eine Rolle spielen können.
Ich bin gespannt!berghaus 17.12.22