Unglaublicher Preisunterschied bei E.ON - Strompreisen zwischen Ost und West:
Strompreise in TH auf dem Basar ?E.ON soll \"nur\"
14,04 Cent/ kWh für Strom in Westfalen Weser verlangen und E.ON in Thüringen
18,9 Cent/ kWh netto.
Nun sind die Steuern- und Abgaben auf Strompreise deutschlandweit gleich (angeblich 40 Cent von jedem Euro oder
40 Prozent):
http://www.eon-special.com/special/de/7165.jspDer sogenannte
E.ON- Anteil am Strompreis soll demnach
überall nur 60 Prozent betragen.
Demnach müsste für einen solchen Preisunterschied von 25,7 Prozent des Gesamtpreises der E.ON- Anteil am Strompreis in Thüringen
42,9 Prozent teurer sein als in Westfalen Weser.
Dieser sog.
E.ON-Anteil am Strompreis wiederum soll sich zusammensetzen aus den
Großhandelspreisen und den
Netzkosten.
Die
Großhandelspreise sind als
Marktpreise bundeseinheitlich gleich, da alle Unternehmen sich an allen Börsen betätigen können. Der Handel soll angeblich gut funktionieren:
http://www.eon-special.com/special/de/7163.jsphttp://www.eon-special.com/special/de/7157.jspAn den Großhandelspreisen kann es demnach wohl nicht liegen.
Den entscheidenden Unterschied können demnach wohl nur die
Netzkosten ausmachen:
http://www.eon-special.com/special/de/7160.jspDiese sollen einen Anteil von
30 Prozent am Strompreis haben:
http://www.eon-special.com/special/de/7164.jspDemnach müssten die E.ON- Netzkosten in Thüringen jedoch
85,6 Prozent über denen in Westfalen Weser liegen, um den Preisunterschied zu begründen.
Ein solcher Unterschied bei den Netzkosten wäre schlicht nicht nachvollziehbar.
Es ist nicht ersichtlich, welche anderen Kosten verschieden sein könnten, da man wohl innerhalb des Konzrens im Übrigen mit den selben Abrechnungssystemen usw. arbeiten wird.
Der Vorstandsvorsitzende der Paderborner E.ON Westfalen Weser , Herr Dr. Villis, hatte immer wieder darauf hingewiesen, sein Unternehmen habe nicht zu den drastisch gestiegenen Gewinnen des Mutterkonzerns beigetragen, das Gegenteil sei eher richtig. Die Fusion habe sehr viel Geld gekostet....
Eine Aussage, die der Vorstandsvorsitzende der Erfurter E.ON Thüringer Energie, Herr Dr. Bloemer - der aus Paderborn kam- für sein Unternehmen nicht behaupten können wird:
TEAG Thüringer Energie AG: Gewinnsteigerung um 136 % im JahrE.ON Thüringer Energie soll \"eine Säule des Erfolges\" des E.ON- Konzerns sein. Das mag man glauben.
http://www.eon-energie.com/Ressources/downloads/com_fac_arc_rep/EEA03_dt.pdfDurch die jüngste Fusion in Thüringen habe man 14 Mio. EUR einsparen können, wie es in einer Pressemitteilung der E.ON Thüringer Energie unlängst hieß. Die entsprechenden Fusionsvorteile wolle man an seine Kunden nun weitergeben, so der gute Vorsatz:
http://www.eon-thueringerenergie.com/Presse/Presseinformationen.htm?id=25043Dieses Vorhaben ist offensichtlich missglückt. Jedenfalls merken die Kunden nichts davon, dass man Vorteile an diese weiter gegeben habe.
Ob nun Thüringen oder Westfalen Weser:
Der Strom kommt aus der Steckdose und der Verbraucher erkennt keinen Unterschied, hier wie dort:
http://www.eon-special.com/special/de/7062.jspAngesichts dessen ist es nicht nachvollziehbar, dass für ein und die selbe Ware auf einem angeblich funktionierenden Markt der sogenannte E.ON- Anteil am Strompreis über
42 Prozent teurer sein soll.
Immerhin sieht man von außen sonst auch keinen Unterschied, die Verbraucher sehen einheitlich rot:
http://www.eon-thueringerenergie.comhttp://www.eon-westfalenweser.comSo auch bei
http://www.eon-avacon.comhttp://www.eon-edis.dehttp://www.eon-mitte.comhttp://www.eon-bayern.comhttp://www.eon-hanse.comhttp://www.eon-energie.comhttp://www.eon.comEin solch dramatischer Preisunterschied für einen E.ON- Anteil am Strompreis wirft die Frage nach einem kartellrechtswidrigen Preishöhenmissbrauch auf, der nach der überwiegenden Meinung auch dann vorliegen kann, wenn die Preise behördlich genehmigt wurden.
Peinlich wäre es jedoch schon, wenn sich behördlich genehmigte Tarife als kartellrechtswidriger Preishöhenmissbrauch darstellten und somit die einserseits behördlich genehmigten Tarife sogar kartellrechtlich unzulässig und somit verboten wären.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt