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Autor Thema: Energieeinsparung ist nach Auffassung des Gerichts ohne Belang  (Gelesen 7295 mal)

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Offline eger

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Es vergeht nahezu kein Tag, an dem wir nicht von allen Seiten – Presse, Fernsehen, Rund­funk – aufgeforderten werden, #Energie einzusparen. Bedauerlicherweise sehen dies Ham­burger Richter völlig anders.

Der Fall:
Im Jahre 2010 erwarben wir eine Eigentumswohnung mit einer einfach verglasten Loggia. Die ca.10-Jahre alte Einfachverglasung war abgängig und musste ersetzt werden. Nach Ein­holung aller erforderlichen Genehmigungen, wie Bauantrag und Genehmi­gung der Verwal­tung, und auch der Einbindung des Beirates, haben wir nach dem Konzept der beiden Archi­tektenbüros unseres Wohnkomplexes die Einfachverglasung durch eine Doppelverglasung und das Pultdach durch ein Satteldach im März 2014 ersetzt. Aufgrund einer Öffnungsklau­sel in unserer Teilungserklärung muss die Zustimmung bei der Vergla­sung von Balkons und Loggien nur von der Verwaltung eingeholt werden. Einige Eigentü­mer sahen sich durch die­se Öffnungsklausel übergangen und klagten auf Rückbau. Amtsge­richt und Landgericht ga­ben der Klage statt, mit der Begründung, der neue Wetterschutz verändere in markanter Weise die Gebäudeansicht, Diese Ansicht wird weder von Architek­ten noch von anderen Personen geteilt, selbst von den Eigentümern nicht.

Nobelpreisträger Prof. Hasselmann behauptet zu Recht: Der #Klimawandel ist menschen­gemacht. Die beeindruckenden Vorträge von Prof. Hasselmann über den Klimawandel, die er auf Seminaren des Sonderforschungsbereiches Meeresforschung hielt (dessen Sprecher er zeitweise war), sind mir als ehemaliges Mitglied dieses Forschungsbereiches in guter Erin­nerung.  Gerichtsurteile, wie das vom Landgericht Hamburg gefällte 318 S 45/16 vom 08.03.2017, tragen genau zu diesem Klimawandel bei und widersprechen allen Energieein­sparverordnungen der Bundesrepublik Deutschland. Diesen Vorwurf kann man dem Land­gericht nicht ersparen, zumal sich in unserem Fall in den letzten acht Jahren nicht ein einzi­ger Eigentümer durch die Doppelverglasung beeinträchtigt fühlte und durch ihr irgendwel­che Nachteile erlitt.

Am 14.10.2021 fand in unserer Wohnung ein Energie-Beratungsgespräch der Verbraucher­zentrale statt. Den Bericht würde ich  als Anlage beilegen, wenn es hier möglich wäre, eben­so wie die Meinungsäußerung von Prof. Willkomm von der HCU (HafenCity Universität Hamburg), der die Gerichtsentschei­dung für absurd hält, und einen Auszug des Antwort­schreibens von der Behörde für Um­welt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Hamburg, die wir ebenfalls von dem Fall infor­miert ha­ben und die unsere Baumaßnahmen begrüßt.

Da wir uns weigern, den Rückbau vorzunehmen, weil er gegen das Wohnungseigentumsge­setz nF und gegen das am 1. Jan 2021 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG) ver­stößt, wurde Anfang des Jahres das Zwangsvollstreckung-Verfahren eingeleitet. Dagegen haben wir beim Gericht eine Zwangsvollstreckungsabwehrklage eingereicht. In der Ge­richtsverhandlung am 1.7.2022 vertrat die Richterin jedoch nach wie vor die Meinung, dass das Urteil von 2016 nicht aufgehoben werden wird, da eine #Energieeinsparung nicht von Belang ist. Manche Gerichte haben offensichtlich die Zeichen der Zeit leider immer noch nicht erkannt. Das #Fehlurteil von 2016 verstieß damals schon gegen die EnEV und jetzt erst recht gegen GEG § 46. Unserer Bitte an das Gericht, unter der heute prekären Energie­versorgung und der von Robert Habeck ausgerufenen Alarmstufe  „Notfallplan Gas“ zwi­schen der 2014 vom Gericht behaupteten Beeinträchtigung der Eigentümer durch den Dach­austausch und der jetzt täglich geforderten Energie-Einsparung abzuwägen, kam das Gericht nicht nach. In seiner Verfügung vom 02.06.2022 schreibt das Gericht:

Ob die von den Klägern eingesetzte Doppelverglasung gegenüber der zuvor nur einfach verglasten Loggiaumbauung eine Energieeinsparung erbracht hat, ist nach Auffassung des Gerichts ohne Belang.

Das Gericht bleibt also bei der Feststellung, dass eine #Energieeinsparung  von durch­schnittlich jährlichen 1.725 KWh ohne Belang sei. Eine Begründung blieb es uns schuldig.

Am 12.08.2022 wurde unsere Zwangsvollstreckungsabwehrklage abgewiesen, mit der Be­gründung, alle unsere vorgebrachten Argumente seien präkludiert, seien also nicht nach dem Landgerichtsurteil vom 08.03.2017 eingetreten wie:
1. Das Gebäudeenergiegesetz vom 1.1.2021, das eine Rückbau verbietet,
2. der Ukraine-Krieg, nach dem Energiesparmaßnahmen nur an Brisanz gewonnen hätten,
3. die von Robert Habeck 23.06.2022 ausgerufen Alarmstufe „Notfallplan Gas“,
4. das BGH-Urteil von 2020 (Az.V ZR 115/20 ), das den Rückbau einer wärme-dämmende Baumaßnahme nicht gestattet, da eine „Verminderung von Treib­hausgasemissionen im allgemeinen Interesse ist“.

Wir möchten hier betonen, dass hier die Auseinandersetzung innerhalb einer Wohnungsei­gentümergemeinschaft nur von zweitrangiger Bedeutung ist. Vielmehr geht es hier um das Verhalten einzelner Richter und Richterinnen, die das Recht mit Füßen treten, Fakten nicht akzeptieren bzw. Ereignisse einfach mehrere Jahre zurückdatieren, um ihr Urteil zu begrün­den. Ein solches Fehlverhalten in einem Rechtsstaat ist menschenverachtend, weil Bürger regelrecht für dumm verkauft werden und das ist nicht akzeptabel.

Was nützen Umweltklimakonferen­zen  und Demonstrationen von Klimaschutzaktivisten, was nützen Energiesparverordnungen und Energiegesetze, wenn Hamburger Richter – vorrangig ein Amtsrichter ... - in ihren Urteilen weiterhin darauf bestehen, die Umwelt zu schädigen? Damit leisten sie ihren Beitrag, dass Deutschland im Klimaranking auf den 16. Platz zurückfällt.
em.gerlach@alice-dsl.net

[Edit DieAdmin: Name des Amtsrichters gelöscht.]
« Letzte Änderung: 17. November 2022, 07:42:22 von DieAdmin »

Offline Jogi14

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Re: Energieeinsparung ist nach Auffassung des Gerichts ohne Belang
« Antwort #1 am: 17. November 2022, 11:07:41 »
"Der #Klimawandel ist menschen­gemacht"
Wer solchen Unsinn glaubt und auch noch weiterverbreitet, gehört eben bestraft.

Offline Erdferkel

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Re: Energieeinsparung ist nach Auffassung des Gerichts ohne Belang
« Antwort #2 am: 17. November 2022, 18:43:25 »
Ahhh, gibt noch vernünftige Richter im Land! Weiter so! Was ein gebabbel über Peanuts. Voll drauf. Das ist genau der Grund weshalb ich niemals mit solchem ... in einer Eigentümergemeinschaft Zusammenwohnen würde. Holt man die Zustimmung zur Umbaumassnahme nicht vorher ein ???? Ich wünsche euch, daß euch das richtig auf den Gutmenschensack fällt, freut mich! p ;D
« Letzte Änderung: 20. November 2022, 08:33:18 von DieAdmin »

 

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